Kommentare über Betreuungsunterhalt nur noch 3 Jahre?:

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RAin Irgang
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Fertig 01.02.2008 - 17:44:34:

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#1
Ich denke, dass die Belastung druch die Trennungssituation beim BEtreuungsunterhalt gem. § 1570 n.F. als kindbezogener Billigkeitsgrund wohl keine Rolle spielen wird. Es handelt sich um einen nachehelichen Unterhaltsanspruch und seit der Trennung sind mindestens das Trennungsjahr und das Scheidungsverfahren abgelaufen. Es bleibt abzuwarten, welche Umstände in der Praxis relevant werden. Ich werde berichten und bin auf Ihre Berichte gespannt. Rechtsanwältin Britta Irgang, Fachanwältin für Familienrecht
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Fertig 08.02.2008 - 19:45:09:

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#2
Muss ich an meinen ExMann Unterhalt bezahlen, wenn er tatsächlich keine Betreuungskosten hat? Seine Freundin, die letztes Jahr bei ihm eingezogen ist und selber ein Kind hat, auf die sie aufpassen muss, betreut unsere Tochter, wenn er arbeitsbedingt nicht im Hause ist. er möchte diese Kosten von seinem Nettogehalt bereinigt bekommen. mfg. Irina Mohr
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Fertig 11.02.2008 - 12:01:07:

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#3
Nach dem neuen Unterhaltsrecht kann die Höhe des Unterhalts sowie die Dauer begrenzt werden. Ob Sie unterhaltspflichtig sind, richtet sich danach wie die ehelichen Lebensverhältnisse waren und wie alt das Kind ist, also wie hoch der Betreuungsaufwand tatsächlich ist. Von der Rechtssprechung wird zu entscheiden sein, wie lange der betreuende Elternteil "nur" halbstags arbeiten muss. Nach altem Recht bis das jüngste Kind 15 Jahre alt ist.
Falls Ihr Exmann jetzt soviel verdient, wie vor der Ehe, also durch die Betreuung keine finanziellen Nachteile entstehen, empfehle ich Ihnen einen Anwalt aufzusuchen und Ihre Unterhaltsverpflichtung überprüfen zu lassen.
Sybille Vosberg
Fachanwältin für Familienrecht
Kanzlei Kreidekreise, www.kreidekreise.de
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Fertig 23.05.2008 - 19:44:54:

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#4
Hallo,

nach Trennung in 2005 bin ich 2007 geschieden worden. Seither zahle ich Unterhalt nach einer 3/7 Regelung (?). Unsere Tochter wird dieses Jahr 6 Jahre alt und ist seit dem dritten Lebensjahr bis meist 15.00 Uhr im Kindergarten. Meine Ex-Frau hat es bisher nicht für nötig befunden, sich um einen Arbeitsplatz zu kümmern. Während der Trennungszeit war sie auf 400 Euro Basis tätig, was wir in beiderseitigem Einverständnis nicht auf den Unterhalt angerechnet haben. Nun wird ihr Anspruchdenken im größer, da sie Belastungen aufgenommen hat, die durch den Unterhalt nicht mehr aufgefangen werden. Laut ihrer Aussage waren ihre Bewerbungen für Halbtagsstellen bisher ergebnislos. Besteht für mich die Möglichkeit, die Anrechnung einer Halbtagsstelle durchzusetzen und den unterhalt entsprechend zu kürzen?

Im voraus vielen Dank

Krämer
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Fertig 30.05.2008 - 18:16:09:

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#5
Nach der neuen gesetzlichen Regelung besteht der Unterhaltsanspruch wegen Kinderbetreuung zunächst nur drei Jahre lang. Falls Sie verurteilt wurden Unterhalt wegen Kindesbetreuung zu zahlen, so kann dieser Titel dann abgeändert werden, wenn die Fremdbetreuung des Kindes es zuläßt, dass Ihre Frau arbeiten kann. Ihre Ex-Frau müßte dann Erwerbsbemühungen nachweisen.
400 EUR verdiente Ihre Frau jedoch auch schon zum Zeitpunkt der Ehescheidung. In dieser Höhe haben sich die Verhältnisse nicht geändert.
Darüberhinaus ist der Sachverhalt u.a. noch zu klären hinsichtlich der Ehedauer und der Ausbildung der Ehefrau. Erst dann kann eine genaue Auskunft erfolgen.
Grundsätzlich kann jedoch ein Unterhaltshaltstitel abgeändert werden, wenn sich die Verhältnisse wesentlich geändert haben. Eine wesentliche Veränderung ist auch die Gesetzesänderung.

Rechtsanwältin Sybille Vosberg
Kanzlei Kreidekreise in Leipzig
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Fertig 02.07.2008 - 20:43:14:

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#6
Hallo,

einen Monat später :o) Vielen Dank für die Antwort. Die 400 Euro hat Sie während des ersten Trennungsjahres zeitweise verdient, danach bis zur Scheidung nicht mehr. Die Unterhaltsvereinbarung haben wir privatschriftlich getroffen, bzw. Ihr Anwalt hat vorgerechnet und ich habe akzeptiert. Eine urteil heirüber liegt nicht vor. Die Ehe dauerte 10 Jahre, wobei meine Ex-Frau die ersten drei Jahre voll berufstätig war. Sie besitzt eine kaufmännische Ausbildung.

Viele Grüße

Krämer
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Fertig 24.07.2008 - 14:13:54:

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#7
Hallo zusammen, es geht um den Unterhalt der Ehefrau, sie verdient ca. 720 EUR (3/4 Stelle) und lebt in dem damals zusammen gekauftem Haus. Mein Freund (verdient ca. 3.000) bezahlt den Unterhalt insgesamt 700,00 EUR, da drin ist Kindergeld, Unterhalt für Sohn (15 Jahre) und für Sie. Die leben getrennt, die Frau ist im Haus geblieben und wollen in paar Monaten die Scheidung einreichen. Mein Freund bezahlt alleine für das Haus um die 1.300 (Kredit und Nebenkosten)
Jetzt meine Frage: ist es gerecht, dass mein Freund komplett alleine das Haus bezahlt, wo die drin wohnt?? oder muss er an Sie deshalb keinen Ehegattenunterhalt bezahlen??
Noch was, das Haus steht jetzt zum Verkauf, wie sie es nach der Scheidung aus, wenn die es nicht schaffen bis dahin das Haus zu Verkaufen?
Es kommt mir alles so komisch vor….
Vielen Dank im Voraus
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Fertig 07.01.2010 - 17:00:40:

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#8
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Fertig 12.06.2012 - 02:20:57:

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#9
Hallo und wenn meine Exfreundin sofort einen neuen und eine eheanliche Beziehung führte und jetzt auch noch geheiratet hat muss ich dann immer noch für sie bezahlen
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Fertig 12.06.2012 - 02:25:26:

Betreff: Unterhalt
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#10
Hallo und wenn meine Exfreundin sofort einen neuen hat und eine eheänliche Beziehung führte und jetzt auch noch geheiratet zudem geht sie noch arbeiten und verdient ca. 1050 Euro hat muss ich dann immer noch für sie bezahlen
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Fertig 06.01.2013 - 00:16:19:

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#11
Meine Exfreundin ist vor kurzem mit unserem gemeinsamen Sohn (fast 4 Jahre alt) in eine eigene Wohnung gezogen, geht arbeiten (Verdienst 1100,-€/Monat).
Wieviel Unterhalt muss ich an meinen Sohn bezahlen?

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