Kommentare über Verpflichtung zur Vorlage einer Jugendamtsurkunde:

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RKürten
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Fertig 29.02.2008 - 17:09:13:

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#1
Hallo,

ich habe einen Freund, der Unterhalt (150% der Düsseldorfer Tabelle) für seine 2 Kinder bezahlt, abzüglich einem Kindergeld. Er hat auch eine Jugendamsurkunde hierzu. Meine Frage: Der Satz in der Düsseldorfer Tabelle hat sich ja nun vor kurzem Erhöht. Muß er nun mehr zahlen, obwohl die 150% ja damlas freiwillig vereinbart wurden oder kann er diese Jugendamsturkunde irgendwie auf einen anderen Protzensatz ändern lassen?
Vielen Dank!
RAin Irgang
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Fertig 04.03.2008 - 18:52:44:

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#2
Zu diesem Thema hatt ich den Artikel "Wie viel Unterhalt muss ich zahlen" verfasst. Schauen Sie sich das doch mal an. Mit freundlichen Grüßen, Britta Irgang, Fachanwältin für Familienrecht
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Fertig 03.05.2008 - 17:34:42:

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#3
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Fertig 14.06.2008 - 23:54:09:

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#4
Da ich nur eine Tochter habe, werde ich lt Aussage meines und des gegnerischen Anwaltes zur Berechnung des Kindesunterhaltes in die nächsthöhere Gehaltsklasse eingruppiert, obwohl ich dieses Geld garnicht verdiene. Zur absoluten Krönung kommt es jetzt, da ich für meine Exfrau keinen Ehegattenunterhalt mehr bezahlen muss, verlangt die gegnerische Anwältin jetzt die Zahlung des Kindesunterhaltes nach Eingruppierung in die übernächste Gehaltsklasse. Verdienst liegt in Gehaltsklasse 3, Berechnet werden soll nach Gehaltsklasse 5. Ist sowas Rechtens??? Wäre für eine schnelle Antwort dankbar
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Fertig 06.01.2009 - 13:56:27:

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#5
Sie schreiben das die Urkunde erstellt werden muß, mein Sohn wir am 28.3.2009 18, kann ich die Urkunde begrenzen, da mit erreichen der Vollj. ja meine geschiedene F. mit berücksichtigt wird oder
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Fertig 30.07.2009 - 00:01:30:

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#6
Mein Mann muss am Freitag zu Jungendamt um so eine Urkunde erstellen zulassen. Meine Frag ist jetzt wann können wir den Betrag wieder ändern und kostet es uns was?
Da mein Mann sich jetzt in der Kurzarbeit befinden und die Gegnerische Partei davon nichts wissen möchte.
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Fertig 15.10.2009 - 20:47:05:

Betreff: jugendamtsurkunde
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#7
hallo zusammen
meine frage: wie oder wo bekommt mein nochmann diese urkunde...bdi nachfrage in unsre jugendamtstelle ergab, das sie sowas nicht kennen .........
bitte um eine antwort.
vielen lieben dank in vorraus
mfg britta hennig
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Fertig 21.11.2009 - 13:05:56:

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#8
Hallo
ich habe 2 Kinder von 11 und 15 jahren
Da11 Jährige Kind lebt bei meienr Exfrau, die wieder geheiratet hat. Bei mir lebt seit kurzem das andere Kind.
Ich habe die ganze Zeit Unterhalt an beide Kinder bezahlt.
Wir hatten die ganzen Jahre ein sogenanntes Wechselmodell praktiziert, d. h. ich habe die Kinder sehr oft betrut.
Jetzt, da ein Kind bei mir lebt, habe ichdie Unterhaltszahlungen eingestellt, da meine Exfrau berufstätig ist.
Leider hat meine Exfrau jetzt Unterhaltsansprüche geltent gemacht.
Ich im Gegnzug ebenfalls.
Ich bin für eine anteilsmäßige Unterhaltsverplflichtung, das sieht meine Exfrau anders, sie will Unterhalt in doppelet Höhe für das bei ihr lebende Kind.
In ihren Augen habe ich keinen Unterhaltsanspruch an den Sohn.
Mein Anwalt riet meiner Exfrau für die Einrichtung dieser Jugendamturkunde.
Jetzt bin ich gespannt wie das weitergeht
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Fertig 06.02.2010 - 12:15:23:

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#9
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Fertig 07.03.2010 - 23:02:55:

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#10
Habe eine Frage zu dieser vollstreckbaren Urkunde,finde nach EU-Recht und Deutschen Grundrecht diese einseitige Vereinbarung als Entmündigung und Diskrimierung des Schuldners,egal ob Mann oder Frau.
Außerdem wenn meiner Tochter mit 12 Jahren von mir 344 Euro und meiner Ex 344 Euro plus 182 Euro Kindergeld,also 880 Euro im monat zustehen,schon eine Zumutung,weil als Arbeitsloser stehen mir nur 770 Euro Selbstbehalt zu,geschweige das ich wenn meine tochter mal kommt,Ihr was bieten kann.Zum Wohle des Kindes ist nicht alles mit Geld zubezahlen,außerdem wo wir noch verheiratet waren hatte meine Tochter keine 880 Euro zur Verfügung,finde es entspricht alles nicht mehr der Realität.Wo bleibt mein Leben,verschuldet,wie sieht mein alter aus,Armut.Gerechtigkeit in Deutschland,Fehlanzeige.Heiraten,Kinder.Nein danke
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Fertig 21.05.2010 - 18:58:20:

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#11
ich habe eine urkunde über die verpflichtung zur unterhaltszahlung kann ich von dem betrag der festgesetzt wurde die hälfte vom kindergeld abziehen
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Fertig 30.07.2011 - 13:08:41:

Betreff: Jugendamtsurkund nicht besorgt
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#12
was ist, wenn ich den Unterhaltspflichtigen aufgefordet habe (auch schriftlich) sich die Urkunde zu besorgen und es ihm "egal" ist, weil er jetzt in den Urlaub fährt....
Ausgesprochen vor 4 Wochen, schriftlich vor 2 Wochen bis Frist gestern!
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Fertig 30.07.2011 - 13:11:38:

Betreff: Jugendamtsurkund nicht besorgt
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#13
was ist, wenn ich den Unterhaltspflichtigen aufgefordet habe (auch schriftlich) sich die Urkunde zu besorgen und es ihm "egal" ist, weil er jetzt in den Urlaub fährt....
Ausgesprochen vor 4 Wochen, schriftlich vor 2 Wochen bis Frist gestern!
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Fertig 14.02.2012 - 20:42:43:

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#14
Hallo, ich habe seit 2 Jahren eine Urkunde.Meine Tochter ist jetzt in eie andere Altersstufe gekommen, somit ändert sich der Anspruch erheblich. Mein Gehalt reicht dafür nicht mehr aus, bin unter dem Selbstbehalt. Mit der Kindesmutter ist kein Dialog möglich. Was kann ich jetzt tun?
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Fertig 14.02.2012 - 20:52:59:

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#15
Hallo,
ich habe seit zwei Jahren eine Urkunde für den Unterhalt. Meine Tochter ist nun in eine andere Altersstufe gekommen, somit ändert sich nun der Anspruch. Mein Gehalt reicht dafür nun nicht mehr aus, bin unter dem Selbstbehalt. Mit der Kindesmutter ist leider kein Dialog möglich, die Fronten sind immer noch verhärtet. Einen Rechtsbeistand zur Klärung, kein finanzieller Spielraum vorhanden. Was kann ich tun? Das Jugendamt will oder kann mir hier nicht weiter helfen.

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