Kommentare über Auto im Zugewinn:

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vonderwehl
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Fertig 20.04.2007 - 17:42:49:

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#1
Mein PKW war zum Stichtag der Scheidung mit einem Kredit belastet. Ich habe also die Schuldsumme unter Schulden im Verzeichnis aufgeführt. Wie sieht es aber mit der Bewertung aus? Muss ich das Auto z. Stichtag auch bewerten, obwohl es da noch der Bank gehörte u. erst weit später abgezahlt war?
vonderwehl
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Fertig 20.04.2007 - 17:45:20:

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#2
Mein PKW war zum Stichtag mit einem Kredit belastet. Ich habe also die Schuldsumme zum Stichtag von der Bank (nachweislich) im Verzeichnis unter Schulden aufgeführt. Wie sieht es aber mit einer Wert-Bewertung zum Stichtag aus, wenn das Auto zu dem Tag nicht mir, sondern noch der Bank gehörte? Muss ich eine Bewertung extra noch vom PKW vornehmen in der Vermögensaufstellung zum Stichtag?
vonderwehl
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Fertig 30.09.2007 - 18:23:34:

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#3
zählt im Haushalt und zugewinnausgleich mein Auto was ich nach der Trennung gekauft habe?Scheidung wurde beantragt.
Mfg
scholz
vonderwehl
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Fertig 28.12.2007 - 12:59:34:

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#4
Gehört ein LÖeasingfahrzeug auch in den Zugewinn?
vonderwehl
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Fertig 28.12.2007 - 15:56:09:

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#5
in den Zugewinn können idR nur Eigentum und ähnliche Rechte fallen. Ein Leasingfzg. nicht.

von der Wehl
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Fertig 24.02.2008 - 21:57:56:

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#6
Frage: Wozu rechnet ein Auto, welche von einer Person in die Ehe eigebracht wurde und abgenutzt wurde? Wird dises überhaupt mit in dem Hausrat oder dem Vermögen zu gerechnet?
vonderwehl
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Fertig 16.08.2008 - 01:03:05:

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#7
Wie sieht es mit einer Wertsteigerung des mit in die Ehe gebrachten Fahrzeugs aus? Hintergrund ist, dass der eingangs zugrunde gelegte Wert des Autosmit den Ehejahren entsprechend einer Anlage gestiegen sein soll - so die Gegenseite.
Ist das so korrekt? Ehedauer:10 Jahre!
vonderwehl
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Fertig 11.09.2008 - 10:21:54:

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#8
Hallo ich habe folgendes Problem.

Ich war beim Kauf des Autos noch nicht mit meinem Mann verheiratet. d. h. der Kredit und Anmeldung läuft auf meinen Namen und ich habe von meinem eigenen Geld damals die Anzahlung getätigt. Die Raten haben wir uns geteilt, 1 Jahr lang hat er mitbezahlt. Jetzt zahlt er nicht mehr, da wir getrennt sind. Bei der Trennung hat er sein eigenes Auto mitgenommen was von unserem gemeinsamen Geld bezahlt wurde und der Preis war höher als sein Anteil an den Raten.
Jetzt möchte ich mir Geld von den Verwandten leihen, um den Kredit zu löschen. Wie ist es bei der Scheidung, muss ich das Auto bzw. den Wert mit ihm teilen, obwohl er kaum was dafür bezahlt hat?
vonderwehl
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Fertig 16.02.2009 - 10:12:37:

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#9
Wie verhält es sich, wenn zwei Autos in der Ehe sind.Eines wurde vom Mann geerbt,das Andere brachte er mit ein.Beide wurden sowohl privat als auch beruflich genutzt. Also AUCH Zugewinn!!!???
vonderwehl
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Fertig 25.04.2009 - 06:06:46:

Betreff: mit in Ehe gebrachter Pkw
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#10
Habe einen Pkw mit in die Beziehung gebracht und vor der Heirat mehrmals durch andere ersetzt.Nach der Hochzeit kaufte ich einen Jahreswagen und gab den anderen in Zahlung und nur ich unterschrieb den Vertrag.Was ist bei der Scheidung,wenn sie den Pkw behalten will?
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Fertig 16.05.2009 - 15:36:23:

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#11
Hallo,PKW wurde vor der Ehe auf seinen Namen auf Kredit angeschafft.Mein alter PKW dafür Inzahlung gegegen.Die Ratenzahlungen gehen von meinem Konto ab.Nur ich nutze den Wagen. Kann er den Wagen vor der Scheidung einfach verkaufen und ich hätte dann nichts?
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Fertig 26.05.2009 - 18:42:08:

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#12
haben während der ehe pkw gekauft kaufvertrag lief auf meine frau ,das darlehen was sich auf das auto bezieht lief auf uns beide ,habe ich auch anspruch
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Fertig 24.10.2010 - 15:03:30:

Betreff: Autokauf in Zugewinngemeinschaft
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#13
Die Ehe existiert in Zugewinngemeinschaft. Das Auto wurde vom Ehemann per Vertrag unterschrieben, die Ehefrau hat nichts unterschrieben. Wer zahlt für das Auto im Falle einer Trennung?
vonderwehl
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Fertig 26.10.2014 - 18:06:19:

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#14
Halo,
Vielleicht kann mir jemand helfen.Ich habe 1994 ein Auto gekauft für 20 000 DM,das geld habe ich dafür von meine Bank ausgeliehen und monatlich in Raten zurück gezahlt.(die zurückzahlende Sume inkl.Zinsen war ca 25 000 DM).Mitte Juli 1996 habe ich geheiratet,bis dato habe ich ca.12 000 dm abbezahlt und 13 000 DM hatte ich noch zuzahlen.Das Auto war zu Zeitpunkt der Hochzeit ca.16 000 DM Wert.Die Ehe hat 16 Jahre gedauert und das gleiches Auto ist mir übriggeblieben,was ca.Wert 200DM hatte.Wird mir das Auto als Guthaben(teilweise) zum Anfangsvermögen angerechnet?
Danke für Ihre Antworten.

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