Kommentare über BGH: Der Oldenburger Tierarzt-Fall - Doppelverwertungverbot:

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MichaelKlein
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Fertig 01.09.2008 - 14:36:39:

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#1
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Klein,
wie sieht es aus, wenn der Ehemann bevor er die Ehe einging als Versicherungsmarkler tätig war und wärend der Ehezet dann eine neue Einzelfirma unter einem anderem Firmennamen gegründet hat? Steht der Ehefrau dann bei der Scheidung daraus anteilig der Wert der Firma zu? Wie ist es wenn der Ehemann hinzu noch einen Friseurladen wärend der Ehe eröffnet hat und er Inhaber ist .. und zwei Geschäftsführer eingestellt hat? Wie wirde eine Firma bei der Ehescheidung berücksichtigt, wenn überhaupt? Sollte man in diesem Fall eher nicht eine Auskunftserteilung bezüglich des Ehegattenunterhalts verlangen, sondern nur eine bezüglich des Zugewinnes? Besten Dank im Voraus

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