Kommentare über Anspruch auf Gentest, , Feststellung der biogogischen Abstammung :

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Victoria
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Fertig 01.02.2009 - 00:49:49:

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#1
hallo
ich hoffe das ich hier richtig bin
denn ich habe eine frage

was passiert wenn die grosseltern einen vaterschaftstest machen
ohne einwilligung der eltern

lieben gruss anna-sylvana
Victoria
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Fertig 01.02.2009 - 00:55:44:

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#2
hallo
was passiert wenn die grosseltern einen vaterschaftstest ohne die einwilligung der eltern machen
lieben gruss anna-sylvana
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Fertig 18.02.2009 - 15:39:40:

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#3
Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin Eichberger,
in meiner Nachbarschaft wohnt eine Familie, die ein Kind hat, das mir ähnlich sieht. Darf ich ein Vaterschaftsfeststellungsverfahren nach § 1598a BGB einleiten lassen, denn das soll (so auch das BMJ) ohne Voraussetzungen möglich sein. Helfen Sie mir bei der Beantwortung der Frage – ich würde die Inhalte gerne als Lehrer für angehende Rechtsannwaltsfachangestellte besser verstehen und vermitteln.
Ernst Neumann, München, 18.02.09
ernst.neumann@web.de
Victoria
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Fertig 06.08.2009 - 17:42:36:

Betreff: Anspruch auf Gentest
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#4
Sehr geehrter Herr Neumann,

ein Verfahren auf Klärung der genetischen Abstammung kann nicht von jeder beliebigen Person eingeleitet werden, sondern nur vom Vater, von der Mutter oder vom Kind. Anspruchsberechtigt ist diejenige Person, die im Rechtssinne als Vater bzw. Mutter bzw. Kind gilt. Als rechtlicher Vater gilt derjenige, der mit der Mutter des Kindes verheiratet ist oder der die Vaterschft anerkannt hat.

Als Nachbar eines Kindes, welches Ihnen ähnlich sieht, haben Sie daher keinen Anspruch auf Durchführung eines Gentests. Diesen Anspruch hätte vielmehr der Familienvater der benachbarten Familie und könnte ihn gegenüber seiner Frau und dem Kind geltend machen und notfalls gerichtlich durchsetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Monika Eichberger
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Fertig 03.05.2010 - 20:15:08:

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#5
Wo kann bzw muss man einen Antrag zum Gentest zur Feststellung der biologischen Abstammung stellen und welche Kosten kommen zirka auf einen zu?
Victoria
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Fertig 16.06.2010 - 18:56:34:

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#6
Ich habe eine frage und zwar geht es darum das ich den Mann der in meiner Geburtsurkunde steht durch meinen biologischen Vater ersetzen will. Meine Mutter hat damals was mit zwei Männern gehabt und gedacht ich wäre von einem anderen und hat diesen dann auch in meine Geburtsurkunde eingetragen. Erst als sie ein paar Jahre später noch einmal darüber nachgeacht hat hat sie gemerkt das es nicht möglich sein kann.
Man sieht auch die ähnlichkeit zwischen mir und meinem biologischen Vater.
Kann ich diese noch ändern lassen, sodass mein leiblicher vater drin steht? Oder ist es schon verjährt?
Müsste er dann den Unterhalt nachzahlen wenn es geht?

MfG
Tine
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Fertig 05.02.2011 - 00:06:32:

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#7
Mein Kind ist durch eine künstl. Befruchtung entstanden. Jetzt möchte mein Mann einen Vaterschaftstest durchführen und verlangt auch von mir einen Test obwohl ich unser Kind ausgetragen und auf die Welt gebracht habe. Kann ich diesen Test für mich verweigern?
Victoria
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228 von 548 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 27.05.2015 - 17:38:14:

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#8
Da ich nicht weis ob die beiden ersten Kinder wirklich von mir sind möchte ich im Erbfall sie ausschließen. Kann ich eine Gentest verlangen?ktey

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