Kommentare über Volljährig - und was ist jetzt mit dem Unterhalt?:

| Drucken |
Kommentare Kommentare
RKürten
Neu
Avatar

Benutzergruppe: Mitglied
verbunden: 24.07.2007
Ort: Nordrhein-Westfalen

Artikel: 1
Kommentare: 0

Diesen Kommentar bewerten: akzeptieren verwerfen
443 von 819 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 09.05.2008 - 14:08:28:

Zitieren
#1
Mein Sohn ist 18 jahre alt und lebt bei seiner Mutter . Er macht weder eine schuliche ausbildung noch eine lehre . Und arbeiten geht er auch nicht . besteht daher noch unterhaltsrecht ?
RKürten
Neu
Avatar

Benutzergruppe: Mitglied
verbunden: 24.07.2007
Ort: Nordrhein-Westfalen

Artikel: 1
Kommentare: 0

Diesen Kommentar bewerten: akzeptieren verwerfen
394 von 767 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 11.08.2008 - 10:05:06:

Zitieren
#2
wie ist das mit dem mehrbedarf bei volljährigen ? kann der anspruch rückwirkend von 2006-2007 geltend gemacht werden ?
RKürten
Neu
Avatar

Benutzergruppe: Mitglied
verbunden: 24.07.2007
Ort: Nordrhein-Westfalen

Artikel: 1
Kommentare: 0

Diesen Kommentar bewerten: akzeptieren verwerfen
398 von 771 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 30.08.2008 - 21:24:31:

Zitieren
#3
guten tag, mit hat heute jemand erzählt, daß eine volljährige die noch in der normalen schulausbildung - hier z.b. Gymnasium als minderjährigew gilt und ich somit weiter alleine unterhalt zahlen muss. ist das korrekt.?
RKürten
Neu
Avatar

Benutzergruppe: Mitglied
verbunden: 24.07.2007
Ort: Nordrhein-Westfalen

Artikel: 1
Kommentare: 0

Diesen Kommentar bewerten: akzeptieren verwerfen
363 von 731 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 24.03.2009 - 18:58:33:

Zitieren
#4
Ich bin 19 Jahre alt und habe ´bis vor einem dreiviertel Jahr noch ein Internat besucht, dort konnte ich meinen Realschulabschluss an einer Beruflichen Schule nachholen. Während der Zeit dort hat sich mein Kontakt zu meinem Vater stark verbessert, daraufhin bin ich wieder bei ihm eingezogen um von hier aus nun mein Abi nachmachen zu können. Allerdings hab ich festgestellt dass die Schule nicht die passende war und mich dort abgemeldet. Mein Vater sagt jetzt er würde mir keine weitere finanzielle Unterstützung zugestehen, steht das Recht auf seiner seite? Habe ich mir durch den Wiedereinzug ins Elternhaus, jegliche rechtliche Unterstützung vermasselt?
RKürten
Neu
Avatar

Benutzergruppe: Mitglied
verbunden: 24.07.2007
Ort: Nordrhein-Westfalen

Artikel: 1
Kommentare: 0

Diesen Kommentar bewerten: akzeptieren verwerfen
361 von 740 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 18.08.2009 - 17:52:36:

Zitieren
#5
wie kann man erfahren,ob ein Kind arbeitet,oder nicht.die mutter erteilt keine auskunft.hat man nicht auch als vater das recht,Eigenbemühungsnachweise zu sehen?
RKürten
Neu
Avatar

Benutzergruppe: Mitglied
verbunden: 24.07.2007
Ort: Nordrhein-Westfalen

Artikel: 1
Kommentare: 0

Diesen Kommentar bewerten: akzeptieren verwerfen
368 von 726 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 07.09.2009 - 22:17:28:

Zitieren
#6
AN WENKANN SICH MEINE VOLLJÄHRIGE TOCHTER WENDEN; UM DEN KINDESUNTERHALT NEU BERECHNEN ZU LASSEN? DA SIE NOCH NICHT SELBER EINKOMMEN HA, GIBT ES AUCH EINE KOSTENLOSE BERATUNG?
RKürten
Neu
Avatar

Benutzergruppe: Mitglied
verbunden: 24.07.2007
Ort: Nordrhein-Westfalen

Artikel: 1
Kommentare: 0

Diesen Kommentar bewerten: akzeptieren verwerfen
363 von 712 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 19.10.2009 - 18:47:48:

Zitieren
#7
Hallo,

mein Sohn ist 20 Jahre alt, er hat eine Lehre abgebrochen, Schule abgebrochen und wieder begonnen.
Er bezieht jetzt Hartz IV und hat eine eigene Wohnung und wird wahrscheinlich einen 1 Euro-Job machen müssen.
Schulnachweise bringt er mir auch nicht und ich denke er belügt mich nur.
Der Kontakt ist auch nur sporadisch und schon lange nicht mehr herzlich.
Kann ich die die Unterhaltszahlungen einstellen?
Wo bekomme ich Hilfe?
Was für Möglichkeiten habe ich?

Für eine Antwort bin ich dankbar.

Nochmals Danke und ich verbleibe mit besten Grüssen

der verzweifelte Vater

RKürten
Neu
Avatar

Benutzergruppe: Mitglied
verbunden: 24.07.2007
Ort: Nordrhein-Westfalen

Artikel: 1
Kommentare: 0

Diesen Kommentar bewerten: akzeptieren verwerfen
358 von 719 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 29.11.2009 - 09:39:28:

Zitieren
#8
Hallo
Ich habe mich vor 16 Jahren scheiden lassen und das Sorgerecht ging auf die Mutter über.
Für die Kinder wurde kein Unterhaltstitel erwirkt.
Die Ex-Frau sorgte dafür, das die Kinder mich nicht mehr sehen wollten (konnten).
Es bestand 16 Jahre kein Kontakt mehr zu den Kindern.
Es-Frau ist seit ca. 14 Jahren wieder verheiratet und Kinder haben den neuen Familiennamen – zum Wohle der Kinder, da damals eine Auswanderung nach Amerika geplant war. Ob Adoption vor liegt ist nicht bekannt. Auswanderung der Ex-Frau erfolgte aber erst 2008.
Ich lebe mit meiner neuen Frau in Ägypten.
Tochter, jetzt 18 Jahre wohnt mit Freund in Deutschland und hat Kontakt zu mir aufgenommen und möchte jetzt Unterhalt, da ihr Lohn nicht ausreicht. Sie wechselt die Lehre wegen Mehlallergie.
Bin ich rechtlich verpflichtet zu zahlen?
Vielen Dank für die Auskunft
RKürten
Neu
Avatar

Benutzergruppe: Mitglied
verbunden: 24.07.2007
Ort: Nordrhein-Westfalen

Artikel: 1
Kommentare: 0

Diesen Kommentar bewerten: akzeptieren verwerfen
362 von 719 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 06.05.2010 - 14:51:05:

Zitieren
#9
wiso kann ein gerichtsurteil wonach ich in der dtstand 09 gruppe 4 2301 -2700 einen zuschlag machen von 2 gruppen 3101-3500 ist das rechtens
RKürten
Neu
Avatar

Benutzergruppe: Mitglied
verbunden: 24.07.2007
Ort: Nordrhein-Westfalen

Artikel: 1
Kommentare: 0

Diesen Kommentar bewerten: akzeptieren verwerfen
344 von 680 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 01.08.2010 - 23:17:37:

Zitieren
#10
Sehr geehrte Frau RA Kürten,

meine Firma hat mein Gehalt aufgrund der Krise gekürzt. Nun bat ich um Neuberechnung des Unterhaltes für meine Tochter (17) und meines Sohnes (21). Für meinen Sohn fühlt sich das JUgendamt nicht mehr zuständig. Wer macht nun die Berechnung?
Mit freundlichen Grüßen
RKürten
Neu
Avatar

Benutzergruppe: Mitglied
verbunden: 24.07.2007
Ort: Nordrhein-Westfalen

Artikel: 1
Kommentare: 0

Diesen Kommentar bewerten: akzeptieren verwerfen
341 von 683 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 27.11.2010 - 20:56:13:

Zitieren
#11
wie viel alimente für enkelin muss ich zahlen 1280 netto eigentum 40 kw. m. kalt miete wäre 130 e?

Sie haben nicht die Berechtigung Kommentare zu schreiben. Bitte Anmelden oder registrieren.

Bitte Anmelden oder Registrieren.

Mitglieder die aktuell diesen Beitrag lesen:

RSS FEED


Die Seite 1
Zum Thema Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht

This website uses cookies to enhance your experience. Read our privacy policy for details. X
EdeV-Verzeichnis die Software für web2.0 Communities von McGrip Web Design Services