Kommentare über Totalverzicht im Ehevertrag kann wirksam sein:

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Strieder
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Fertig 24.07.2008 - 21:02:42:

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#1
Sehr geehrter Herr Strieder.
In unserem Ehevertag habe ich unter anderem auf Rentenanspruch verzichtet. Ich habe aufgrund von Kindererziehung nicht gearbeitet und beziehe im Rentenfall ca. 180,00 Euro Rente. Ist es möglich diesen Passus anzufechten und wie stehen die Erfolgschancen.
Freundliche Grüße S.Bach
Strieder
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Fertig 24.10.2008 - 17:36:06:

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#2
BGH Urteil vom 09.07.2008 XII ZR 6/07

Ein im Ehevertrag kompensationslos vereinbarter Ausschluss der Versorgungsausgleichs ist dann nichtig, wenn die Ehegatten bei Abschluss des Vertrages bewusst in Kauf nehmen, dass die Ehefrau wegen Kindesbetreuung alsbald aus dem Berufsleben ausscheiden und bis auf weiteres keine eigenen Versorgungsrechte erwerben wird.

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