Kommentare über Einkommensveränderungen nach der Scheidung:

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2331ralf
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Fertig 13.05.2008 - 16:29:46:

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#1
Sehr geehrter Herr Hein,
wie schaut es im Fall einer (Neu)Gründung einer Arztpraxis aus? Trotz hälftiger Finanzierung privat und über Darlehen und zusätzlicher freiberuflicher Tätigkeit an zwei weiteren Standorten (insgesamt ca. 45 Wochenstunden plus Verwaltungsarbeit plus Fahrzeit, gesamt 60 Sunden) bleibt derzeit nichts übrig. Kinder sind 6 und 8 Jahre, beide in Ganztageseinrichtungen und Ehefrau arbeitet Teilzeit, beansprucht ihr Gehalt neben EU und KU für sich. Sieht Praxisgründung als Privatvergnügen des Exmannes. Macht Änderungsklage Sinn?
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Fertig 26.05.2008 - 00:53:34:

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#2
Wegen meines Pfingsturlaubs komme ich erst jetzt dazu, Ihre Anfrage zu beantworten. In Ihrem Fall wird es darauf ankommen, wie Ihre berufliche Situation vor dem Schritt in die Selbständigkeit aussah. Vermindert sich das Einkommen des Unterhaltsschuldners durch freiwillige berufliche oder wirtschaftliche Dispositionen so ist dies laut BGH unterhaltsrechtlich unbeachtlich, wenn dies durch zumutbare Vorsorge hätte aufgefangen werden können. Was unter "zumutbare Vorsorge" zu verstehen ist, lässt der BGH leider offen. Wenn die bis dato ausgeübte Tätigkeit in einem Angestelltenverhältnis (in Ihrem Fall wohl Krankenhaus) aus sachlich gerechtfertigten Gründen aufgegeben wurde zu Gunsten einer selbstädnigen Erwerbstätigkeit, so wird man einen Einkommensrückgang in bestimmtem Umfang sicher berücksichtigen müssen. Kritisch wird es allerdings, wenn der Mindestunterhalt der Kinder und Ihrer gesch. Ehefrau tangiert wird. Bei Ihrer Ehefrau dürfte der notwendige Eigenbedarf von 900 € durch die Teilzeittätigkeit wohl sichergestellt sein. Ich empfehle Ihnen jedenfalls, anwaltlichen Rat unter Vorlage aller relevanten Unterlagen einzuholen, da dieser Fall für eine online-Beratung zu komplex ist.
mfg RA Hein
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Fertig 19.07.2008 - 15:26:56:

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#3
Hallo, ich 54J. stehe nach 21 Jahren Ehe, kurz vor der Scheidung. Mein Nochehemann 56J. Oberstudienrat hat schon immer damit gedroht, nicht mehr zu arbeiten, wenn ich ausziehe. Nun will er nur noch 12Wochenstunden arbeiten, wegen Krankheit Depressionen. Darf er das so einfach?
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Fertig 10.08.2008 - 22:05:53:

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#4
Ihr Ehemann kann seine Arbeitszeit nur dann reduzieren, wenn er nachweisen kann, dass er krankheitsbedingt nicht mehr vollschichtig arbeiten kann. Dass Attest des Hausarztes oder eines sonstigen behandelnden Arztes wird hier regelmäßig vor Gericht nicht als ausreichend angesehen, erst recht nicht, wenn der Unterhaltsschuldner schon angedroht hat, dass er "krank machen" werde. Es wird dann vom Gericht die Einholung eines ärztlichen Sachverständigengutachtens eingeholt, um die Frage der krankheitsbedingten Teilerwerbsunfähigkeit abzuklären.
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Fertig 25.08.2008 - 15:19:26:

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#5
Hallo,
ich bin vor etwa 9 Jahren von meinem Mann geschieden worden und habe bei der Scheidung einen Titel wegen Ehegattenunterhalt erwirkt. Meine Tochter wird nun 18 Jahre alt und mein Exmann strebt ein neues Verfahren zum Ehegattenunterhalt gegen mich an. Wie sind meine Chancen nach dem neuen Scheidungsrecht meinen Unterhalt weiterhin zu behalten oder auch evtl. zu erhöhen (Karrieresprung!)?
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Fertig 28.08.2008 - 10:27:55:

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#6
Nachdem Sie schon 9 Jahre lang Unterhalt bezogen haben und Ihre Tochter schon 18 Jahre alt ist, wird es sicher schwierig sein, weiterhin Unterhalt zu bekommen. Maßgeblich ist, inwieweit sie durch die Rollenverteilung in der Ehe (Kindererziehung, Haushaltsführung)berufliche Nachteile erlitten haben. Gibt es keine Nachteile, dürfte sich 9 Jahre nach der Scheidung kein Unterhaltsanspruch mehr ergeben. Von einer Einkommensverbesserung Ihres geschiedenen Ehemanns, die auf einen Karrieresprung zurückzuführen ist, profitieren Sie ohnehin nicht. Dies hat der BGH erst jüngst wieder entschieden.
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Fertig 12.09.2008 - 19:00:36:

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#7
Wie wird nach neuem Recht der Versorgungsausgleich die Berechnug einer Betriebsrente aus dem Arbeitsvertrag vollzogen? Der Versorgungsausgleich findet in der Regel gleich nach der Scheidung statt. Die Rente wird aber erst mit dem Beginn der Altersrente fällig.
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Fertig 08.10.2008 - 14:52:34:

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#8
Wie verhält es sich,wenn man ein Tietel auf Unterhalt hat,nach 25 Jahren Ehe.8 Anwälte und 3 Richter waren bis heute nicht dazu in der lage mich zu Scheiden.Ich warte jetzt über 7Jahre.Ich habe seit meinen 14 Lebensjahr Ahstma.4 Gutachten,das ich nur in der lage bin 4 bis 6 stunden wenn überhaupt noch arbeiten zu gehen.Mein Unterhalt liegt bei Gericht,das schon seit vielen Monaten.Weil ich keine Sicherheiten habe,um im falle,das dem Neuen Scheidungsgesetzt genüge getan werden wird.zu gunsten des Mannes. Wegen des Tietels meines Unterhaltes,bekomme ich auch nichts vom Sozial Amt.heute lebe ich auf 30qm.(Er auf 140)gehe putzen um mir 1 Malzeit oder 1 sprä für mein Ahstma leisten zu können.Und das alles im Namen des Volkes.Das erwarten alle Frauen mit Langzeit Ehen.Und weil uns auch noch die Jahre fehlen um unsere Rente aufzuholen,werden wir alle im Alter Hatz4 Empfänger.Das alles Spiegelt zur zeit unsere Gesellschaft wieder.Traurig Traurig.Danke
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Fertig 08.09.2010 - 11:16:58:

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#9
Wie sieht das aus Trennung 2 Jahre wegen Verbund ex macht auf Depressionen usw.um Unterhalt zu ziehen.
Kinder bei Vater Vater braucht Auto wegen Arbeit muss Finanzierung berücksichtigt werden?Anmerkung wärend Ehe wurden Fahrzeuge immer Finanziert(Eheprägend) wurde und wird aber von Gericht nicht anerkannt.

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