Kommentare über Ehegattenunterhalt nach Tod des Unterhaltspflichtigen:

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kistler
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Fertig 14.01.2009 - 13:58:48:

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#1
Ein sehr interessanter Bericht.

Ich bin eine zwei Ehefrau. Mein Ehemann und ich, haben normalen Güterstand und z.Zt. ist er auch seiner Ex noch unterhaltspflichtig. Wir wohnen in einem Einfamilienhaus, welches wir nach der Scheidung gebaut haben. Im Grundbuch steht mein Ehemann.
Mal angenommen, das Haus (mit Grundstück) hätte einen Wert von 150.000 Euro. Testamentarisch ist festgelegt, dass das Haus --nach meinem Ableben-- an seine Kinder aus erster Ehe vererbt werden soll. Nur über evtl. Bargeld, kann ich verfügen, da es gemeinsames Geld ist.

Wäre ich alleine beim Ableben meines Mannes unterhaltspflichtig gegenüber der Ex, oder auch dann schon seine Kinder? Und was ist mit dem Zugewinn des Einfamilienhauses in dem wir wohnen, wird er rausgerechnet bei der Unterhaltsverpflichtung gegenüber der Erben?

Wäre schön Information darüber zu erhalten!

Danke
kistler
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Fertig 16.01.2009 - 17:17:51:

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#2
Was ist eine vorzeitige Scheidungseinreichung
kistler
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Fertig 01.10.2009 - 18:18:34:

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#3
Das ist ein interessanter Bericht. Ich muss meiner geschiedenen Frau nachehelichen Unterhalt zahlen. Nun habe ich neu geheiratet. Meine neue Frau bringt ein Haus mit in die Ehe. Müssen wir einen Ehevertrag schliessen, dami meine Ex von dem Haus nichts erbt ? Meine neue Frau hat drei Kinder. Normalerweise Weise müssten die doch das Haus erben. Sind meine Kinder auch erbberechtigt ?
kistler
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Fertig 04.10.2011 - 22:53:56:

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#4
Super Bericht. Leider trifft nicht alles auf mich zzu, deshalb ein paar Fragen hierzu. Mein jetzt verstorbener Vater hat mit seiner 2. Frau einen Vergleich getroffen über den Unterhalt. Mein Vater hat ein Berliner Testament mit seiner Frau, wonach diese nun alles erbt. Mein Vater hinterläßt aber nichts. vielleicht 5ooo € insgesamt. nun wurde ich - der Sohn. vom gegnerischen anwalt angeschrieben, § 1589 herangezogen, ich möge doch bitte den Unterhalt in Zukunft aufbringen. Okay. Da ich eh nicht Erbe hinfällig. Was passiert aber mit der 3. Frau meines Vaters. Muss diese nun von 60 % Witwenrente den kompletten Unterhalt an die 2. Frau bezahlen ? Oder nur 1/8 aus 5000 €, nach Abzug aller Dinge wie Beerdigung etc. ? MFG
kistler
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Fertig 14.05.2012 - 23:36:51:

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#5
K. : Viele deiner Ausffchrungen sind ritchig, aber man wird durch den Zugewinnausgleich nicht Miteigentfcmer!Falls beide von Anfang an als Eigentfcmer im Grundbuch standen sind sie Miteigentfcmer. Sollte nur ein Ehegatte Eigentfcmer sein so bleibt er Alleineigentfcmer! Der Zugewinnausgleich ffchrt nur zu einem (schuldrechtlichen) Zahlungsanspruch auf den we4hrend der Ehe erwirtschafteten Mehrwert. Anders sieht es bei dem Gfcterstand der Gfctergemeinschaft aus, der wird aber sehr selten gewe4hlt.
kistler
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178 von 365 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 24.06.2014 - 17:23:15:

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#6
Wird im Todesfalle die 2.Ehefrau bzw. deren Witwenrenten zum Unterhalt herangezogen oder nur das 1/8 der Erbmasse des Unterhaltspflichtigen?

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