Kommentare über Unwirksamer Ehevertrag:

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vonderwehl
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Fertig 18.04.2007 - 13:19:03:

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#1
Ist ein in Russland abgeschlossener notarieller Ehevertrag (der deutsches Recht festlegt) vor einem deutschen Gericht gültig?
vonderwehl
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Fertig 18.04.2007 - 13:22:55:

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#2
kann ich verstehen, dass dieser ehevertrag nicht voll angewendet wird.

Ist ein in Russland notariell abegschlossener Ehevertrag ( der deutsches Recht festschreibt) in Deutschland gültig?
vonderwehl
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Fertig 18.04.2007 - 13:28:10:

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#3
Grundsätzlich sollte ein in Russland notariell geschlossener Vertrag, der die Anwendung Deutschen Rechtes anordnet, insoweit (Rechtswahl)gültig sein. Was mit seinen anderen Bestimmungen ist, kann ich nicht sagen.
vonderwehl
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Fertig 20.04.2007 - 16:45:25:

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#4
soweit ich informiert bin kommt deutsches Recht in jedem Fall zur Anwendung, wenn von den Eheleuten einer deutscher Staatbürger ist und das Ehepaar ihren Aufenthalt in Deutschland haben oder überwiegend hatten. Für mich ist die Frage interessant, ob z.b. vor einem russischen Notar vereinbarte Gütertrennung oder Unterhaltvereinbarung vor deutschen Gerichten Bestand hat.
vonderwehl
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Fertig 08.01.2009 - 10:52:19:

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#5
darf man ein Ehevertrag nach 5 Jahren Ehe zusätzlich abschliessen?
vonderwehl
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Fertig 08.01.2009 - 10:58:12:

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#6
Darf man ein Ehevertrag nach 5 Jahren Ehe nachträglich abschliessen
vonderwehl
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Fertig 06.07.2009 - 15:52:52:

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#7
Werden bei der Berechnung des Versorgungsausgleiches auch Lebensversicherungen einbezogen (nach neuem Recht)?
vonderwehl
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Fertig 24.03.2010 - 13:16:16:

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#8
Hier erwähne ich einen mir bekannt gewordenen Fall, indem eine schwerbehinderte Oberhausenerin nicht nur nach der Scheidung durch Ehevertrag zum Sozialfall wird, sondern die Unterhaltseinziehungsstelle auch noch darauf verzichtet, die Sozialleistungen vom geschiedenen Ehemann zurück zu fordern. Ihr Ex-Mann bezieht ein Jahreseinkommen von ca. 200 000,-€ -die Stadt zahlt für die (heute) kranke Frau!

Alles belegbar und Details im folgenden:



Soziale Gerechtigkeit ist mir sehr wichtig und die wenigen Gelder sollten nicht verschwendet werden. Weder „sozial“ noch „sparsam“ der folgende Fall:

Eine Oberhausenerin war 2001 bereits in einer 5 Jahre dauernden Beziehung als sie heiratete. 2006 wurde die Ehe geschieden. Seit 2004 schwerbehindert, sollte sie mit ihrer Tochter und Hund nun das gemeinschaftliche Haus am 11. Juli 2007 räumen.(So entschieden am 13.Feb.07 10:00Uhr) Sie fand trotz vieler Suchanzeigen (17 Annoncen) und Besichtigungen keine Wohnung in ihrer gewohnten Umgebung, welche Behindertenfreundlich im EG und bezahlbar war.

Am 11.Juli`2007 wurden Mutter und Tochter geräumt und da erst für August ein Mietvertrag abgeschlossen werden konnte, waren sie bis dahin mit Habseligkeiten in einer Garage untergebracht.Das heißt sie waren obdachlos.

Sie habe sich am 13.Nov.06 und am 3.Sept.07 in der Bürgersprechstunde an den SPD-Abgeordneten Grotthaus und am 30.Okt 06 an die „Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen“ (ASF) gewandt. Von der ASF bekam sie ein Angebot, für nur 5,-€ eine Gruppenberatung einer Rechtsanwältin in Anspruch nehmen zu können - ohne Hilfe oder Resultat, die 5- € hatte sie umsonst investiert.

Nun Sozialhilfeempfängerin, sandte sie 2007 ihren Ehevertrag an das Sozialamt, in dem es da heißt: „Die Vertragsschließenden wurden weiter darauf hingewiesen, dass ein Unterhaltsverzicht nichtig ist, wenn er in Anbetracht der wirtschaftlichen Situation der Eheleute zwingend dazu führen würde, dass der verzichtende Ehegatte auf staatliche Leistungen angewiesen ist oder ………wenn die Rechtsausübung aufgrund einer späteren Entwicklung gegen Treu und Glauben verstieße.“

2007 reagierte das Sozialamt gar nicht. Am 09.März 2009 wurden die Kinder und auch die Mutter von der Unterhaltsheranziehungsstelle in Oberhausen angeschrieben. Die sich in der Ausbildung befindlichen Kinder sollten für die Mutter ggf. aufkommen. Die Frau sandte nochmals eine Kopie des Ehevertrages (30.März 09).

Als sie wieder keine Reaktion bekam, rief sie bei der Unterhaltsheranziehungsstelle an und erfuhr: “ Frau X, wir werden ihren Fall im Kollegenkreis ausdiskutieren. In jedem Falle haben Sie nichts damit zu tun. Wir holen uns ggf. das Geld von ihrem Exmann zurück. Sie bekommen weiterhin die Sozialleistungen von uns.“

Telefonisch wurde ihr von der gleichen Sachbearbeiterin später mitgeteilt, man habe beschlossen, auf die Forderung gegen den Ex-Mann zu verzichten, da sie ja bereits 2 ½ Jahre geschieden seien. Da Frau X keine schriftliche Bestätigung der Aussage hatte, es jedoch ungeheuerlich fand, setzte sie ein Schreiben auf, aus dem hervorging, dass sie den Ehevertrag vorgelegt hatte, fuhr beim Fachbereich 3-2-60 (Unterhaltseinziehungsstelle) persönlich vorbei (17.April 09) und lies sich ihr Schreiben per Stempel und Unterschrift bestätigen.

Antwort vom 8. Mai 2009 klang dann wie folgt: “Für die von ihnen….30.03.09 eingereichten Unterlagen………danke ich Ihnen………Gemäß hiesiger Auffassung, können jedoch für Sie keine Unterhaltsansprüche gegenüber X (Ex-Mann, d. Red.) geltend gemacht werden.“

Frau X hat mich ausdrücklich darum gebeten, Ihren Namen geheim zu halten, da sie erneute Repressalien fürchtet und nach allen gemachten Erfahrungen bereits sämtliche Unterlagen und Ordner mehrfach an verschiedenen Orten gesichert hat, damit all diese Ereignisse jederzeit belegbar und auch nicht vernichtet werden können.

Als ich sie fragend ansah, sagte Sie sie habe die schlimmsten 3 Jahre ihres Lebens hinter sich und ich könne wahrscheinlich nicht nachvollziehen, wie es ist, mit Kind und Hund den Kühlschrank 2 Wochen des Monats leer zu haben, 2/3 des Tages Schmerzen und mit 46 Jahren das Gefühl zu haben, froh sein zu müssen, wenn die nächsten 20 Jahre hinter ihr lägen, statt ständig zu überlegen, wie sie das Fahrgeld zu einer ihrer Krebsoperationen und anderen Arztbesuchen bezahlen kann, die im Schnitt 6- 10 Wochenstunden in Anspruch nehmen. Meist wisse sie nicht, wie sie überhaupt die Fahrtkosten aufbringen solle, obwohl sie aufgrund ihres Monatseinkommens unterhalb der Armutsgrenze von 715,-€ zumindest von den 10,-€ Praxisgebühr und Zuzahlungen befreit sei. “Ich hatte bis dato ca. 80 kleine und große, meist Ambulante Krebsoperationen, was jedesmal bedeutete: erst Fahrtkosten zum regelmäßigen Kontrolltermin, dann Termin zum herausoperieren und anschließender erneuter Termin zum Fäden ziehen und Befundbesprechung Das ganze mit der Aussicht, nie wieder aus dieser Situation heraus zu kommen: krank und arm, obwohl früher Erfolgreich. “Ich hatte ein schönes Haus zur Miete, welches ich damals als allein erziehende Mutter bewältigt habe, hatte einen Beruf und für eine private Rente gespart und knapp 13 Jahre später und 10 jähriger Beziehung habe ich nicht einmal mehr vernünftige Möbel, nichts erspartes mehr, obwohl ich immer viel gearbeitet habe. Ich will damit nur deutlich machen, dass ich nie mittellos mit nur einem Koffer angereist bin. Die Früchte meiner Arbeit aber kommen nicht MIR zu Gute, die Gesellschaft kommt nun für mich auf; finanziert ein Leben in Armut“.

Und weiter sagt sie: “Man hat meine Seele vergewaltigt. Was es heißt, wenn man sich ein Leben lang für stark, unbesiegbar und angstfrei hält und im nächsten Moment absolut hilflos und ohnmächtig“ so Frau X. „Wäre ich nicht zufällig auf ein Buch von Marie-France Hirigoyen „Masken der Niedertracht“ gestoßen, so hätte ich selber nie glauben können, was mir alles widerfahren ist und hätte diese Zeit nicht überlebt, möchte aber jetzt nicht noch weiter ins Detail gehen.“

vonderwehl
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Fertig 24.10.2011 - 15:46:00:

Betreff: Ehevertrag
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#9
ich habe 1993 mit meinen Ehemann einen Ehevertrag geschlossen über Gütertrennung. 1994 hat mein Mann sich selbstständig gemacht und ich habe 16 Jahre in dem Betrieb auf 400 € Basis gearbeitet.Nebenbei die Kinder großgezogen und den Haushalt gemacht. jetzt hat mein Mann die Scheidung eingereicht. Ich habe durch viel Glück, eine Anstellung gefunden. Rentenversichert oder anderweitig abgesichert hat mein Mann mich nicht,
kann in dieser Zeit nicht, er selbst ist mit der Selbstständigkeit aus der gesetzl. Rentenversicherung ausgetreten.Kann ich diesen Vertrag anfechten?
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Fertig 26.05.2014 - 09:32:18:

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#10
im Ehevertrag hat mein die Scheidung betreibender Ehemann jegliche ansprüche meinerseits ausgeschlossen,seit 3 Jahren alle Vermögenswerte durch Schenkungen an söhne aus erster ehe auf null gestellt und das vermögen im Ehevertrag viel zu niedrig angesetzt, fährt aber immer noch eine s-Klasse,Harley und SL-Cabrio 500 (neu).
Chance auf Anfechtung des ehevertrages ? Sittenwidrigkeit?

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