Kommentare über Gesichtspunkte des Gesamtschuldnerausgleichs zwischen den Ehegatten:

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Fertig 19.12.2009 - 20:07:43:

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#1
Ich fasse mich kurz und möchte zum Gesamtschuldnerausgleich folgende Auskunft.
Getrennt: 9/1997
Meine Frau hat das Haus übernommen und ist darin wohnen geblieben ohne Nutzungsausgleich.
1998 bis einschl. 9/1999 wurde von mir 66.000 und meiner Frau 49.000 an die Bank zurückgezahlt
Ab 10/1999 Gütertrennung, meine gesch. Frau hat das Haus übernommen. Regelung 1/3-2/3 (meine ehem.Frau)
Ab 10/1999 bis Ende 2000 wurden die Raten an die Bank voll von mir überwiesen.
Dazwischen wurden wir in 12/2001 gesch. und ich habe den Unterhalt von 500 DM übernommen, der in der Zins- und Tilgung verrechnet werden sollte.
Unterhalt von mir somit gezahlt
in 7/2007 wurde das Haus verkauft und ich soll nun von dem Verkaufspreis des Hauses 1/3 an meine Frau zahlen. Warum??
H. Gröger


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303 von 574 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 19.12.2009 - 20:16:11:

Betreff: Gesamtschuldnerausgleich
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#2
Ich fasse mich kurz und möchte zum Gesamtschuldnerausgleich folgende Auskunft.
Getrennt: 9/1997 und gleichzeitig habe ich Ihr meinen Anteil an einer GbdR kostenlos überschrieben.
Meine Frau hat das Haus übernommen und ist darin wohnen geblieben ohne Nutzungsausgleich.
1998 bis einschl. 9/1999 wurde von mir ca. 66.000 und meiner Frau 49.000 an die Bank zurückgezahlt
Ab 10/1999 Gütertrennung, meine gesch. Frau hat das Haus übernommen und wohnte weiter darin. Regelung durch notarielle Urkunde 1/3-2/3 (meine ehem.Frau)
Ab 10/1999 bis Ende 2000 wurden die Raten an die Bank voll von mir überwiesen.
(Zins- und Tilgung wurden von mir voraus gezahlt)
Dazwischen wurden wir in 12/2001 gesch. und ich habe den Unterhalt von 500 DM übernommen, der in der Zins- und Tilgung verrechnet werden sollte. Durch meine Vorauszahlung hat meine gesch.Frau von 2003 - 6/2007 die Rückzahlung alleine vorgenommen mit insgesamt ca. 44.000,- EUR.
In 7/2007 wurde das Haus verkauft und ich soll nun von dem Verkaufspreis des Hauses (€320.000,-) 1/3 an meine Frau zahlen. Warum??
Bei einer Gegenüberstellung der geleisteten Zahlungen habe ich um ca. €66.000,- mehr an die Bank und UH bezahlt.



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Fertig 02.05.2010 - 15:41:56:

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#3
ich habe eine frage zum zugewinn. ich seit aug.05 dauernd getrennt lebend und seit mai 09 von meiner ex-frau geschieden verklage diese auf zugewinnausgleich, welches noch anhängig ist. meine ex hat über 5000€ erhalten, davon steht mir die hälfte zu da es eheleuteverträge waren. allerdings werde ich leer ausgehen denn meine ex hat über 90000€ hausschulden. nun verklagte diese mich gesamtschuldnerisch auf über 6500€ und das gericht sprach ihr letzte woche 3100€ zu. der erste richter im prozess war der meinung das meiner ex kein geld zusteht da die forderungen nicht real sind, leider gab es einen richterwechsel und der sah die sache anders. er ist der auffassung das alles verwertbare vermögen im gesamtschuldnerausg. hälftig anzurechnen sei wenn man beim zugewinn von einem negativen saldo ausgehen kann. und davon gehe ich aus denn es stehen 900000€ schulden meiner forderung gegenüber. nun reichte ich alle belege für die erhaltenen zahlungen meiner ex frau bei gericht ein nur wurden diese bei der urteilsverkündung nicht beachtet, kein einziger cent wurde gegengrechnet. meine frage lautet. lohnt sich ein wiederspruch? danke für ihre hilfe



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304 von 579 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 02.05.2010 - 15:49:33:

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#4
ich habe eine frage zum zugewinn. ich seit aug.05 dauernd getrennt lebend und seit mai 09 von meiner ex-frau geschieden verklage diese auf zugewinnausgleich, welches noch anhängig ist. meine ex hat über 5000€ erhalten, davon steht mir die hälfte zu da es eheleuteverträge waren. allerdings werde ich leer ausgehen denn meine ex hat über 90000€ hausschulden. nun verklagte diese mich gesamtschuldnerisch auf über 6500€ und das gericht sprach ihr letzte woche 3100€ zu. der erste richter im prozess war der meinung das meiner ex kein geld zusteht da die forderungen nicht real sind, leider gab es einen richterwechsel und der sah die sache anders. er ist der auffassung das alles verwertbare vermögen im gesamtschuldnerausg. hälftig anzurechnen sei wenn man beim zugewinn von einem negativen saldo ausgehen kann. und davon gehe ich aus denn es stehen 900000€ schulden meiner forderung gegenüber. nun reichte ich alle belege für die erhaltenen zahlungen meiner ex frau bei gericht ein nur wurden diese bei der urteilsverkündung nicht beachtet, kein einziger cent wurde gegengrechnet. meine frage lautet. lohnt sich ein wiederspruch? danke für ihre hilfe

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