Kommentare über Bin ich der Vater?:

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boerger
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Fertig 24.06.2008 - 20:14:27:

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#1
Ich lebe mit einer Frau zusammen, die schon drei Kinder von ihrem früheren Partner hat. Könnte ich, wenn ich das wöllte, die Vaterschaft anerkennen, obwohl ich nicht der leibliche Vater bin und die Vaterschaft schon von dem früheren Partner anerkannt wurden?
boerger
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Fertig 15.07.2008 - 16:07:18:

Betreff: Antwort
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#2
Die Antwort auf Ihre Frage lautet: NEIN.
Die Kinder könnten adoptiert werden, was in der Regel nur mit Zustimmung des leiblichen Vaters möglich ist. Die Zustimmung kann in seltenen Fällen gerichtlich ersetzt werden.

Freundliche Grüße
Thomas Börger
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht
boerger
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Fertig 10.12.2008 - 22:42:49:

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#3
Ich habe eine 2-jährige Tochter die in meiner Ehe geboren wurde. Der vater ist jedoch zu jemand anderes.
Nun kämpft mein getrennt lebender Ehemann dafür, dass er unsere Tochter zu sich nehmen kann.
Spielt es eine Rolle, wenn herauskommt dass er nicht der leibliche Vater ist?
Muß er das Besuchsrecht weiterhin bekommen, auch wenn festgestellt wird, dass er nicht der leibliche Vater ist?
Unterhalt zahlt er nicht, da er keine entsprechenden Einkünfte hat.
boerger
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Fertig 13.02.2009 - 23:22:04:

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#4
ich war in einer beziehung und meine freundin hatte mich betrogen.sie wurde schwanger und hat das kind behalten.mit dem sie mich betrogen hatte der hat die vaterschaft angenommen und jetzt ist die kleine fast ein jahr und sie will einen vaterschaftstest weil sie jetzt denkt ich bin der vater.kann es passieren wenn da raus kommt das ich der vater bin das ich die vaterschaft annerkemen muss und unterhalt zahlen muss?
boerger
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Fertig 05.05.2009 - 23:18:40:

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#5
Hatte bis vor 2 Wochen eine Freundin,wir waren seid Oktober 08 zusammen,hatten uns immer wieder dazwischen für ein paar Tage getrennt.Im Januar sagte sie mir,das sie in der 6 Woche schwanger ist.Nach unserer Trennung habe ich erfahren,das sie wieder mit ihrem EX Freund zusammen ist,mit dem sie wohl auch noch immer Kontakt hatte,wenn wir uns kurz getrennt hatten.Nun bin ich mir nicht mehr sicher,daß das Kind von mir ist.Was kann ich tun,wenn sie mich einfach als Vater angib?
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Fertig 01.07.2009 - 19:22:23:

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#6
frage:wie gehts weiter wenn die mutter des kindes in die vaterschaftsfeststellung einwilligt?
boerger
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Fertig 27.07.2009 - 12:30:54:

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#7
mein freund ist in spanien in einer geburtsurkunde als vater eingetragen worden, nach 4 jahren hat er erfahren das er der vater sein soll. er hat wohl damals im KH ein papier unterschrieben, dachte das wären entlassungspapiere. kommen wir da irgendwie raus? wie ist es wenn wir belegen das er nicht der biologische vater ist? muss er trotzdem unterhalt zahlen?
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Fertig 21.12.2009 - 08:39:00:

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#8
wenn ich vor 3 Jahren die vater schafft anerkannt habe kann ich einen Test machen wenn sich raus stehlt das ich nicht der vater bin muss ich dann unterhalt zahlen
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Fertig 16.04.2010 - 19:18:49:

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#9
ich habe eine 3,5 jahre alte tochter.mein mann und ich haben uns getrennt gehabt bevor ichh schwanger war.nach kurzer zeit sind wir wieder zusammengekomen und das trotz das er wuste das ich von jemandem anderes schwanger bin.wir haben uns dazu entschlossen die kleine trotzdem zu bekommen und bei der geburt hat er die vaterschaft annerkannt.nun will er da wir uns getrennt haben und kurz vor der scheidung stehen eine vaterschaftstest machen um zu beweisen das er nicht der leibliche vater ist um aus seiner pflicht auszuscheiden.aber er wuste es doch schon vor geburt,und hat mich wieder zurückgenommen.Frage : was habe ich zu erwarten.
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Fertig 28.11.2010 - 13:45:35:

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#10
meine freundin lebt seit einem jahr in einem mutter kind heim in dieser zeit wurde gerichtlich festgestellt das ich der vater bin...was sind meine rechte was kann ich tun...möchte nicht vom jugendamt hintergangen werden es ist mein erstes kind und ich habe keinerlei ahnung was ich jetzt tuhen muss gerade weil sie auch das aufenthaltsbestimmungsrecht haben...
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Fertig 03.01.2011 - 23:46:28:

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#11
An alle Männer! Habt Ihr schon einmal einen Vaterschaftstest machen lassen? Privat oder übers Gericht? Seit Ihr euch wirklich sicher, dass das Gutachten stimmt? Keiner kann sicher sein! Ich wurde zu einem Blutgruppengutachten von einem öffentlich bestellten und beeidigten Blutgruppengutachter eingeladen. Habe aber ein DNS-Gutachten bekommen mit DNS-Markern. Nicht einmal die Blutgruppe wurde mitbestimmt, zumindest nicht in "meiner Ausführung" des Gutachtens, welches ich in Kopie von meinem Rechtsanwalt bekommen habe.
Bei einem Blutgruppengutachten werden Blutgruppensysteme bestimmt wie z.B. AB0, Rhesus usw.
In meinem Gutachten stehen aber DNS-Marker wie z.B.
CSF1PO, FGA, TPOX, Penta D, Penta E usw. Die Identitätsnachweise habe ich zu dem Gutachten nicht bekommen. Auf Anfrage habe ich diese über meinen Rechtsanwalt nachgereicht bekommen. Im Identitätsnachweis verschwinden dann einige Dinge. Fingerabdruck,Stempel vom Arzt, unterschrieben hat kein Arzt, sondern jemand nur im Auftrag, Untersuchungsgut kein Kreuz. Man müßte glauben, ein Gutachten übers Gericht ist perfekt. Weit gefehlt! Das war nur ein kurzer Auszug. Wir haben noch viel mehr. Männer wacht auf! Meldet Euch bei mir oder werft Ihr euer Geld gerne zum Fenster raus und das 18 Jahre lang und dann kann es noch weitergehen: Studium, Erbfolge usw.
André Zeiger, Wiesentheid (Bayern)
Tel.09383/90840, 0172/8789884 oder 0172/3662960.
 
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Fertig 25.05.2011 - 00:56:08:

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#12
Hiermit möchte ich auf meinen Fall aufmerksam machen.

Ich habe ein gefälschtes DNS-Gutachten übers Gericht bekommen von einem öffentlich bestellten und beeidigten Sachverständigen für Blutgruppengutachten. Dieser Sachverständige ist in Würzburg, Gotha, Rumänien und sogar in Dubai tätig.

Fertigt dieser Gutachter bei den Scheichs in Dubai auch Blutgruppengutachten ohne Blutgruppe an????

Mir wurde mit behördlicher Genehmigung ein Kuckuckskind untergeschoben.

Beim Jugendamt Kitzingen sind Akten über diese Familie verschwunden.
Das Jugendamt Kitzingen kennt die Familienverhältnisse dieser Familie sehr genau und unternimmt nichts.

Es soll eine Straftat verdeckt werden.

Dieser Familie, die mir ein Inzest - Kuckuckskind unterschieben will, muss endlich das Handwerk gelegt werden!

Meine Rechtsanwältin sagt, sie sieht Parallelen zu "Fluterschen im Westerwald".

Es gibt nicht nur den "österreichischen Fritzl", sondern auch den "deutschen Fritzl" und das nicht nur in Fluterschen im Westerwald!!!!

In so einen Fall bin ich hineingeraten.

Diese Themen wie Inzest und Missbrauch dürfen in Deutschland nicht länger totgeschwiegen werden!!!!!!

www.andre-zeiger.com
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Fertig 19.07.2011 - 16:30:19:

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#13
Hi, ich hätte mal ne Frage: Ich habe 2 Kinder und bin noch Verheiratet, lebe aber mit meiner Frau in Scheidung. Meine Frau ist von einen anderen Schwanger und will das Kind behalten. Bin ich dann auch noch der Vater von diesem Kind und muss ich Unterhalt für dieses Kind zahlen, auch wenn ich nicht der Biologische Vater bin?
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Fertig 12.03.2013 - 01:19:35:

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#14
Hallo habe vor 2 jahren eine kurze Beziehung gehabt bzw. Ein Verhältnis. In dieser zeit ist die Dame schwanger geworden. Ich wollte mich damals meiner Pflicht dem kind gegenüber nicht entziehen und habe die vaterschaft anerkannt. Nun kommt raus das uch doch nicht der vater bin, es hatte sich eine person bri mir gemeldet die begsuptete er sei der vater. Daraufhin habe ivh ein vaterschaftstest machen lassen eo bewiesen wird das ich nicht der Vater bin. So meine frage wer muss den unterhalt bzw. Was die unterhalts vorschuskasse geleistet hat zurück zahlen.
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#15
Ich hatte am 08.12.1964 den ersten Geschlechtsverkehr in einer neuen Beziehung. Das Kind wurde am 02.08.1965 geboren.Es lag eine normale Schwangerschaft vor, also kein 7- oder 8- Monatskind. Kann es sein, dass ich nicht der Vater bin?

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