Kommentare über DER GEMEINSAME ANWALT - EIN TEURER IRRTUM FÜR DIE BETROFFENEN MANDANTEN :

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M.Luchtenberg
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Fertig 07.02.2009 - 13:17:19:

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#1
Was ist aber wenn sich beide einig sind? das machen dann die anwälte, dass sie mit den beiden z.B. eine ehescheidungsfolgevereinbarung treffen.
M.Luchtenberg
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Fertig 16.02.2010 - 20:20:02:

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#2
Wenn Sie vorher eine Fam.-Rechtsschutz hatten,werden die Kosten über diese übernommen(pro Person)?
M.Luchtenberg
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Fertig 23.03.2010 - 17:28:49:

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#3
Guten Tag!

Meine Ehefrau hat im lezten Jahr die Scheidung eingereicht!
Im September hat sie das Scheidungsverfahren beim zuständigen Amtsgericht ruhen lassen, ich habe dem schriftliche zugestimmt!

Was ist zu tun, um meinerseits auf dem schnellsten wege geschieden zu werden?

Versorgungsausgleich,... liegt alles fertig vor!


Mit freundlichen Grüßen

Mario Beck
Schmittbachstraße 12
55469 Simmern
M.Luchtenberg
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Fertig 13.05.2010 - 03:43:30:

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#4
Hallo zusammen" Der Artikel ist einfach GENIAL !! Mir hat man sowas angeboten 2wir sind gerne bereit, in einem Gespräch mit ihnen und Ihrer Fau zu Dritt die Situation im einzelnen zu besprechen und zu rechnen2.Was für ein trick! Gott sei Dank, habe mir das überlegt und kam zu ähnlichen Gedanken, wie oben beschrieben...Mfg Peter
M.Luchtenberg
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Fertig 20.06.2012 - 05:10:28:

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#5
Eine Ergc3a4nzung zur Grunderwerbsteuer:Der BFH hat mit Urteil vom 23.03.2011 (II R 33/09) entschieden, dass bei einer Vermc3b6gensc3bcbertragung nach Scheidung keine Grunderwerbsteuer anfc3a4llt, wenn fedlonge Voraussetzungen erfc3bcllt werden:- Ehegatten vereinbaren wc3a4hrend der Ehe- zur Auseinandersetzung der Ehe, dass- sie auch nach Scheidung Miteigentc3bcmer des selbstgenutzten Wohnhauses bleiben,- ein Ehegatte mit dem gemeinsamen Kind in diesem Haus wohnen bleibt und- dieser Ehegatte ein beurkundetes Ankaufsrecht fc3bcr den Miteigentumsanteil des anderen Ehegatten erhc3a4lt.In diesem Fall lc3b6st die c39cbertragung des Miteigentumsanteils nach Beendigung der Ehe keine Grunderwerbsteuer aus.Es bleibt abzuwarten, wo die Finanzgerichte die Trennlinie zwischen steuerpflichtiger Verc3a4uc39ferung und steuerfreier c39cbertragung ziehen werden. Die einfache c39cbereignung einen fremdvermieteten Immobilie zur Begleichung einer Ausgleichsforderung nach Beendigung der Ehe dc3bcrfte weiterhin das Risiko bergen, steuerpflichtig zu sein.
M.Luchtenberg
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Fertig 09.02.2013 - 19:59:23:

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#6
Trotz der juristisch komplexen Materie gut lesbar in verständlichem Deutsch verfaßter Artikel.
Gratulation
M.Luchtenberg
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135 von 278 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 20.11.2015 - 10:44:39:

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#7
Hallo ich habe eine Frage wieviel kann sich die Grundstfcckgewinnsteuer sein wenn ich ca. Fr. 200'000.- plus mache und ich in den lettzen Jahren ca. 150'000.- investiert habe?

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