Kommentare über Die Ex geht leer aus – Befreiungsschlag für die Männer – oder doch ganz anders? :

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DrIngeRötlich
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Fertig 16.07.2008 - 18:44:45:

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#1
was ist mit Unterhalt nach 35 Ehejahren?
Unverschuldet Haus und Heimat verloren
DrIngeRötlich
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Fertig 27.07.2008 - 13:37:13:

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#2
Das kommt darauf an, ob man z. B. lange nicht gearbeitet hat (z. B. wegen Kindererziehung) und evtl. in einem Alter ist, in dem sich Arbeit dann nicht mehr finden läßt - dann wird ein Unterhaltsanspruch sicher gerechtfertigt sein. Das kann aber nur individuell und im Einzelfall beurteilt werden!
DrIngeRötlich
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Fertig 16.08.2008 - 23:48:20:

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#3
Was ist mit dem Versorungsausgleich? Die Begrenzung von Ehegattenunterhalt nützt ja nichts, (vorausgesetzt, die Frau hat keine oder wenig Rentenrechte erworben, was ja auch dadurch geschehen kann, dass sie zwar gearbeitet und verdient hat, aber nicht rentenrelevant) wenn gerade im Alter per Gesetzt die ohnehin schmale Rente oder Pension geteilt wird. Dann profitiert die Frau in jedem Fall vom Mann, ob berechtigt oder nicht. Wenn sie nicht gerade Millionärin wird, z. B. durch Heirat, wird sie an der Rente oder Pension des Mannes beteiligt, selbst wenn sie um ein Vielfaches besser steht als er (z. B. ein schuldenfreies Haus bewohnen kann). Der Mann dagegen muss ich mit mit den schmalen Altersbezügen behelfen. Selbst wenn er Studienrat war und A14 bekam, hat er als Pension zwar etwa 2500 Euro, aber davon bleiben ihm dann nur die Hälfte, kaum mehr als eine bescheidene Rente, mit der er in München nicht einmal mehr ein Einzimmerappartement bewohnen kann:
DrIngeRötlich
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Fertig 25.08.2008 - 19:39:58:

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#4
Ich finde das neue Gesetz geht voll in Ordnung, auch wenn ich eine Frau bin. Jedoch habe ich auch mal eine Frage, ich bin 10 Jahre verheiratet und wir haben ein 14-jähriges Mädchen. Während der Ehe habe ich immer 17 Stunden in der Woche gearbeitet. Meine Arbeitgeberin hatte mir eine Ausbildung (ich habe bereits eine abgeschlossene Ausbildung) in Aussicht gestellt, damit ich auch den Beruf erlerne, den ich für meine Tätigkeit benötige. Ich habe auch zugesagt und bereits damit begonnen, mein Lohn ist gleich geblieben (ist ja auch mal was). Die Scheidung läuft auch bereits, nun zu meiner Frage: Muss ich meine Ausbildung aufgeben (welche sehr gut läuft) und mir einen anderen Arbeitgeber suchen oder besteht die Möglichkeit diese fortzuführen und für die Dauer der Ausbildung weiterhin Unterhalt zu bekommen??
DrIngeRötlich
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Fertig 08.09.2008 - 18:53:45:

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#5
Zum Thema Versorgungsausgleich: Sie haben Recht, ich finde das teilweise auch nicht befriedigend. Allerdings wurde der VA geschaffen, um auszugleichen, daß manche Frauen eben kaum oder gar keine Rentenansprüche haben, weil sie z. B. Kindern nicht gearbeitet haben. Und in den meisten Fällen ist dies auch OK. Schwierig wird es, wenn z. B. einer selbständig ist und gar nicht in die gesetzliche Rente eingezahlt hat.
Zum Thema Ausbildung: Wenn Sie während der Ehe noch eine Ausbildung begonnen haben, kann keiner Sie zwingen, diese abzubrechen, sondern für die Dauer der Ausbildung wird es wohl weiterhin Unterhalt geben. Schließlich dient diese wohl auch dazu, einem letztlich ein höheres Einkommen zu ermöglichen.
DrIngeRötlich
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Fertig 16.10.2008 - 23:09:57:

Betreff: nachehelicher unterhalt
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#6
für 6 J ehe zahlte ich bis sep 2008 6 J unterhalt. (vergleich). danach gilt die gesezliche regelung. hat meine ex die sich erst jetzt um arbeit bemüht noch weiteren anspruch?
DrIngeRötlich
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Fertig 22.10.2008 - 12:35:21:

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#7
...soweit die Theorie. Faktisch musste ich selbst erleben, das meiner Ex trotz eigener Einkünfte(halbtags) und keiner ehebedingten Nachteile Unterhalt nach neuem Recht zugesprochen wurde und ich in die Armutsfalle getrieben werde. Die Anmerkung des Richter war lapidar, "dann gehen Sie doch in Privatinsolvenz".
Konkret sieht es so aus, das meiner EX aus Ihrer Habtagstätigkeit, Kindesunterhalt für 2 Kinder und Ehegattenunterhalt 1900,-Euro Netto verbleiben bei mietfreiem Wohnen im (noch) gemeinsamen Haus. Mir selbst verbleiben nach Abzug aller ehebedingten Schulden und Unterhaltszahlungen noch 550 Euro (durch das verlogene typisch Deutsche Konstrukt des Selbstbehaltes). Davon muss ich Miete zahlen, 35km jeden Tag zur Arbeit fahren mich kleiden, Kindesumgang bestreiten.... ich habe noch keine Möglichkeit gefunden wie das funktionieren soll, derzeit lebe ich Kreditfinanziert.
Für nächstes Jahr habe ich eine Stelle im fernen Ausland in Aussicht, werde diese Chance wohl auch nutzen um mein Leben wieder in den Griff zu bekommen. Allein meine Kinder tun mir leid, die Ihren Vater lange Zeit nicht wiedersehen werden, möglicherweise nie...
DrIngeRötlich
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Fertig 29.10.2008 - 19:29:15:

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#8
Die Verantwortung zu übernehem für sein eigenes Leben, seine Versorgung ist das eine, aber mit eienr langjährigen Ehe undverteilten Aufgaben ist trotz dem nicht immer die Gleichberechtigung gewahrt.
Ich bin 21 Jahre verheiratet, habe nach kurzen Kindererziehungsauszeiten immer gearbeitet. Mein Mann hat Karriere gemacht, ich den HAushalt geführt, die Familie zusammengehalten und trotzdem gearbeitet. Inzwischen ist es so, dass mein Mann das 9 fache meines Einkommens hat. Daraus erwächst ein Lebensstandard, den wir bis dato gemeinsam hatten. Jetzt alleine mit minderjährigem Kind hab ich zawr nicht den Anspruch an den gleichen Lebensstandard, aber muss ich deshalb gleich soviel zurück stecken, dass ich nicht mal die Hälfte davon erreiche?
DrIngeRötlich
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Fertig 16.08.2009 - 15:44:32:

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#9
Es ist völlig legitim und auch selbstverständlich, dass jeder ob Mann oder Frau für sein Leben und Unterhalt eigenverantwortlich zu sorgen hat. Wenn aber ein Partner abrupt eine Beziehung/Ehe beendet, weil er z. B. sich anderweitig orientiert hat etc., dann ist es nicht in Ordnung, dass der verlassene Partner sofort allein die Konsequenzen daraus tragen soll, wie Miete alleine weiter bezahlen, Selbständigkeit aufgeben -die sich gerade im Aufbau befindet- usw. Hinzu kommt noch, dass mir als Frau der Trennungsunterhalt -obwohl ich gesetzlich bevorrechtigt wäre- vom Gericht versagt wurde, damit rückständiger Unterhalt für die wiederverheiratete und nicht mehr bedürftige Ex-Frau, die kein Kleinkind mehr zu versorgen hat und schon mehrere Jahre wieder arbeiten gehen könnte, in einer großen Summe gepfändet werden kann. Dies ist eine zum Himmel schreiende Ungerechtigkeit!!! Mein Mann hat mich betrogen und verlassen und mir einen nicht allein zu bewältigenden finanziellen Scherbenhaufen hinterlassen und die Ex-Frau wird für ihre Faulheit, nicht arbeiten gehen zu wollen, zur Krönung noch vom Staat belohnt, nur weil sie ein Kind vorzuweisen hat. Frauen die mit dem Los der Kinderlosigkeit bestraft sind, müssen alleine zusehen wie sie klar kommen, aber Frauen mit Kindern sind vor dem Staat eine heilige Kuh. So ungerecht geht es in unserem sogenannten Rechtsstaat zu, es kommen nur die weiter und werden für Ihre Bauernfängertricks noch belohnt, die es geschickt anstellen sich durch´s Leben zu mogeln. Das ganze neue Unterhaltsreformgesetz ist eine einzige Farce!!!
DrIngeRötlich
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Fertig 03.09.2009 - 15:08:24:

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#10
Vaylinor

Das stimmt nicht!
Wir sind Kinderlos(2 Pflegekinder 14 und 16)
Die Ex ist ab und macht mit 39 auf krank auf Ämtern usw kommt Sie damit durch und zockt und zockt.
Funktioniert doch auch bei Harz IV wie man(n) sieht.
Geht auf Tour usw und lacht sich kaputt
Klagt andauernd kostet doch nichts(PKH)
Wir haben keine Ruhe auch das geht.
L.G
R

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