Kommentare über Die Immobilie im Scheidungsfall:

| Drucken |

Seite: 1 2

Kommentare Kommentare
DrIngeRötlich
Neu
Avatar

Benutzergruppe: Mitglied
verbunden: 09.06.2008
Ort: Baden-Württemberg

Artikel: 1
Kommentare: 0

Diesen Kommentar bewerten: akzeptieren verwerfen
850 von 1471 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 01.08.2008 - 14:00:51:

Zitieren
#1
Wie verhält es sich wenn der Mann die gemeinsam finanzierte Immobilie verläßt und ein neuer Lebenspartner der Ehefrau als neuer Gläubiger auftritt? Hat der Ehemann Anspruch auf schon bezahlte Raten? Kann die Ehefrau diesen Anspruch mit ihrem Unterhaltsanspruch gegenrechnen, wenn sie selber einer Arbeit nachgeht?
DrIngeRötlich
Neu
Avatar

Benutzergruppe: Mitglied
verbunden: 09.06.2008
Ort: Baden-Württemberg

Artikel: 1
Kommentare: 0

Diesen Kommentar bewerten: akzeptieren verwerfen
799 von 1285 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 04.08.2008 - 16:57:23:

Zitieren
#2
Hallo, ich verstehe die Konstellation nicht so ganz. Wenn eine Immobilie finanziert ist, ist Gläubiger i. d. R. die Bank, und die ist nicht so leicht austauschbar. Je nachdem, wer in der Immobilie bleibt, hat der andere, der die Raten weiterbezahlt, unter Umständen einen Anspruch auf Ausgleich der je hälftig für den anderen mitbezahlten Raten. Gegen einen Unterhaltsanspruch kann man eigentlich von Gesetzes wegen grundsätzlich nichts gegenrechnen. Aber dazu müßte ich den Fall näher beschrieben haben. Umfangreichere Beratungen kann ich aber im Rahmen dieses Forums nicht machen, dazu müßten Sie sich unter Info@roetlich.de melden.
DrIngeRötlich
Neu
Avatar

Benutzergruppe: Mitglied
verbunden: 09.06.2008
Ort: Baden-Württemberg

Artikel: 1
Kommentare: 0

Diesen Kommentar bewerten: akzeptieren verwerfen
482 von 977 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 01.09.2008 - 14:21:47:

Zitieren
#3
Wie sieht es aus, wenn der Ehemann kurz vor der Heirat ein MFH gekauft hat, dass von seiten der Bank mit 290.000 € negativ belastet wurde. Die Wohnungen dieses MFH zwischenzeitlich verkauft und das Darlehen der Bank wärend der Ehezeit getilgt wurde. Fließt dann alles was über 290.000 € an Gewinn gezahlt wurde, automatisch in den Zugewinn mitein? Habe ich Anspruch auf einen Grundbuchauszug meines noch Ehegatten, auch wenn ich nicht mit im Grundbuch stehe? Besten Dank im Voraus.
DrIngeRötlich
Neu
Avatar

Benutzergruppe: Mitglied
verbunden: 09.06.2008
Ort: Baden-Württemberg

Artikel: 1
Kommentare: 0

Diesen Kommentar bewerten: akzeptieren verwerfen
483 von 976 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 08.09.2008 - 18:59:49:

Zitieren
#4
Anspruch auf einen Grundbuchauszug haben Sie im Rahmen des Auskunftsanspruchs, ja. Das, was während der Ehezeit getilgt wurde, fließt dann nicht automatisch in den Zugewinn, wenn beide Miteigentümer waren und sozusagen im Namen beider getilgt wurde. Dann muß dieser "Gewinn" im Rahmen der sonstigen Vermögensausgleichs geltend gemacht werden! Wenn Ihr Ehemann Alleineigentümer war/ist, dann fließt es mit in den Zugewinn. Sind Sie schon anwaltlich vertreten? Sie können sich gerne unter Info@roetlich.de bei mir melden. MfG Dr. Inge Rötlich
DrIngeRötlich
Neu
Avatar

Benutzergruppe: Mitglied
verbunden: 09.06.2008
Ort: Baden-Württemberg

Artikel: 1
Kommentare: 0

Diesen Kommentar bewerten: akzeptieren verwerfen
461 von 894 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 10.07.2009 - 19:27:13:

Zitieren
#5
Nach der Scheidung möchte ich die gemeinsame Eigentumswohnung verkaufen. Ich träge die Kreditraten für die Wohnung seit dem Auszug meiner Frau allein. Ich kann nicht mehr zahlen und habe die Zahlung eingestellt. Die Bank ist zwar auf meiner Seite, jedoch weigert sich meine Ex dem Verkauf zuzustimmen. Ich habe momentan ein Verkaufsangebot. Von dem Preis, den der Käufer zahlen möchte, könnten wir alle unsere ehelichen Schulden bezahlen. Meine Ex hat erklärt, dass Sie die Zwangsversteigerung möchte. Sicher um mir zu schaden. Sie hat keinen Job - ich schon. Die Schulden, welche evtl. nach der Versteigerung über bleiben würden - wer muss diese zahlen? Kann ich die Zustimmung zum Verkauf einklagen? Wie gesagt, es gibt einen sehr interessierten Käufer.
DrIngeRötlich
Neu
Avatar

Benutzergruppe: Mitglied
verbunden: 09.06.2008
Ort: Baden-Württemberg

Artikel: 1
Kommentare: 0

Diesen Kommentar bewerten: akzeptieren verwerfen
502 von 1006 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 22.07.2009 - 13:17:32:

Zitieren
#6
Meine Frau will mir das Haus bei einer Trennung nicht gönnen und verkaufen. Die Finanzierung (100%) läuft erst kurz, wir sind 50/50 eingetragen. Ich würde das Haus gern allein übernehmen, sofern die Bank mitspielt. Hat sie eine Möglichkeit, mir einen Strich durch die Rechnung zu machen? Ich würde ihr anbieten, sie aus der Schuldhaft zu entlassen und dafür keine weiteren Ansprüche von ihr akzeptieren. Kinder sind nicht vorhanden.
DrIngeRötlich
Neu
Avatar

Benutzergruppe: Mitglied
verbunden: 09.06.2008
Ort: Baden-Württemberg

Artikel: 1
Kommentare: 0

Diesen Kommentar bewerten: akzeptieren verwerfen
448 von 917 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 31.10.2009 - 02:08:53:

Zitieren
#7
Sehr geeehrte Frau Dr. Rötlich, ich habe eine dringende Existenzfrage: Ich bin seit dem 22. Aug. 2008 von meinem Exmann geschieden worden. Er wollte nicht mehr..Er ist ausgezogen schon im Trennungsjahr welches am 22.Nov.2006 anfing.Bis zur Scheidung verging dann ein Jahr.Nun bewohne ich unser gemeinsam gebautes Einfamilienhaus allein! Er ist wie gesagt ausgezogen! Trägt aber sämtliche Darlehens- und Nebenkosten + Versicherung für unser Haus. Welches seit Sept. 2004 fertiggestellt war und wir auch im Sept. 2004 eingezogen waren. Der Darlehensvertrag bei der DSL-Bank wurde im Dez. 2002 unterschrieben und besiegelt. Wir sind zu 50/50 jeweils Eigentümer so noteriell festgelegt. Meine Mutter hat im Einfam.Haus noch im Parterre eine abgeschlossene Wohnung, welche sie selbst mit einem Darlehensvertrag bedient. Sie hat 1/3 Miteigentumsrechte im Haus u. Grundstücksmäßig.So vom Notar besiegelt. Wir beide (ich und Exmann) je 1/3 . Also 2/3 haben wir. Ich möchte nicht ausziehen!!! Hänge an dem Haus. Ich bin z. Zt. Hartz4 Empfängerin! Leider. und: Ich bin bedingt arbeitsfähig. Ca. 6 Stunden/tägl., da ich psychologisch erkrankt bin seit Jahren. Bin auch seit 10 Jahren arbeitslos. Hausfrau. Im alten Beruf als Sekretärin kann ich nicht mehr zurück. Habe ein blindes Auge. und das rechte Auge ist auch nicht mehr belastbar für Bildschirmtätigkeiten! Möchte Teilerwerbsrente einreichen. Also werde ich wohl stellen müsssen! So riet mir das Jobcenter, da ich nicht so vermittelbar bin. Bin in Psychotherapeut. Behandlung seit Januar. Davor war ich 7 Jahre beim Vers.-Makler beschäftigt gewesen volltags. Ist aber schon 10 Jahre her! und 1 Jahr vollzeit nach unserer Heirat im Aug. 1998.Dann wurde ich psychisch krank! Möchte arbeiten wieder. Wie kann ich das haus halten? mit meiner Bank hatte ich bereits im Dezember 2006 gesprochen telefon. Die rieten mir abzuwarten. wollen meinen Exmann nicht vorzeitig entlassen von seiner Darlehenszahl.Verpflichtung! Die sagten mir bis 2014 kann ich sicher!! wohnen bleiben.. Da mein mann nicht die Vorfälligkeitsentschädigungsklausel bekommen wird! Bitte antworten Sie mir schnell! Es eilt. Ich möchte gern meinen Exmann entlasten zahlungsmäßig . Er will sonst das Haus vermieten.. Unsere Hälfte.. meine Mutter bleibt in Ihrer Eigentumswohnung im Parterre. Wird Nicht!!! ausziehen! MFG Sandy B.
DrIngeRötlich
Neu
Avatar

Benutzergruppe: Mitglied
verbunden: 09.06.2008
Ort: Baden-Württemberg

Artikel: 1
Kommentare: 0

Diesen Kommentar bewerten: akzeptieren verwerfen
433 von 870 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 08.01.2010 - 12:22:16:

Zitieren
#8
Nach der Scheidung wurde die Kapitalanlageimmobilie behalten. Ich bezahle alle Kosten. Meine Ex hat dadurch weiter Anspruch. Aus dem Grundbuch will Sie nicht ausgetragen werden. Was kann ich unternehmen, dass mir die Immobilie bleibt ohne dass Ihr Anspruch bestehen bleibt. Danke !
DrIngeRötlich
Neu
Avatar

Benutzergruppe: Mitglied
verbunden: 09.06.2008
Ort: Baden-Württemberg

Artikel: 1
Kommentare: 0

Diesen Kommentar bewerten: akzeptieren verwerfen
417 von 874 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 26.02.2010 - 14:53:29:

Zitieren
#9
Sehr geehrte Frau Dr. Rötlich,

mein Mann und ich werden uns trennen und haben ein gemeinsames Haus. Nun war ich leider so blauäugig, den Kreditvertrag allein zu unterschreiben. Ich habe keine Not, die Rate weiter zu bezahlen; allerdings möchte ich, das er sich an den anfallenden Nebenkosten/verbrauchsabhängigen Kosten etc. solange beteiligt, wie wir noch gemeinsam in diesem Haus wohnen. Gern möchte ich es allein behalten und auch weiter finanzieren (das ist für mich finanziell gut möglich), aber er sträubt sich dagegen. Was kann ich tun?
Vielen Dank.
DrIngeRötlich
Neu
Avatar

Benutzergruppe: Mitglied
verbunden: 09.06.2008
Ort: Baden-Württemberg

Artikel: 1
Kommentare: 0

Diesen Kommentar bewerten: akzeptieren verwerfen
428 von 806 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 28.02.2010 - 20:55:53:

Zitieren
#10
ich lebe seit acht Jahren von meiner Frau getrennt. wir haben 2 Kinder. Ein Kind hat geheiratet. Ein Kind lebt in unserem Haus. Meine Frau hat mich bei der Trennung unter Druck gesetzt, entweder ich mit den Kindern oder Du ziehst aus. Ich habe der Kinder wegen das gemeinsame Haus verlassen. Die Hypotheken trägt meine Frau. Ich beteilige mich allerdings neben dem Kindesunterhalt an den Nebenkosten des Hauses. Jetzt verlangt meine Frau mehr Geld für das Haus (50 % der mtl. Belastungen) Sie nutzt die Immobilie allein mit meinen Sohn seit acht Jahren. War so vereinbart. Muss bzw. bin ich dazu verpflichtet? Danke für die Hilfe!
DrIngeRötlich
Neu
Avatar

Benutzergruppe: Mitglied
verbunden: 09.06.2008
Ort: Baden-Württemberg

Artikel: 1
Kommentare: 0

Diesen Kommentar bewerten: akzeptieren verwerfen
441 von 840 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 17.04.2010 - 02:06:14:

Zitieren
#11
Was ist beim Zugewinn zu beachten !!Folgende Situation ! Darlehensverträge wurden von beiden Ehepartnern unterschrieben. Haus wurde wegen Selbständigkeit in der Ehe auf die Frau überschrieben. Ehefrau ist ausgezogen und wohnt jetzt bei Ihren Freund. Ehmann zahlt die Darlehensbelastung alleine und wohnt auch weiterhin im Haus.
DrIngeRötlich
Neu
Avatar

Benutzergruppe: Mitglied
verbunden: 09.06.2008
Ort: Baden-Württemberg

Artikel: 1
Kommentare: 0

Diesen Kommentar bewerten: akzeptieren verwerfen
477 von 909 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 03.08.2010 - 05:38:12:

Zitieren
#12
Sehr geehrte Frau Dr. Rötlich,

ich habe eine Eigentumswohnung mit in die Ehe gebracht (noch ca. 190.000 abzubezahlen). Ich habe auch alle folgenden Kreditverträge allein unterzeichnet, im Grundbuch stehe nur ich drin.
Nachdem meine Frau (mit gemeinsamen Kind, 11 Jahre) vor ca. 1.5 Jahfren ausgezogen ist, denke ich an Scheidung.
Die Wohnung ist vermietet, es sind noch Schulden in Höhe von ca. 70000 Euro vorhanden. Ansonsten keine nenneswerten Vermögen.

Wie sind die Verhältnisse bei einer Scheidung ? Insbesondere mit der Eigentumswohnung (Zugewinn) ? Rest (Kind usw.) ist klar.

Herzlichen Dank im Voraus

der Mann
DrIngeRötlich
Neu
Avatar

Benutzergruppe: Mitglied
verbunden: 09.06.2008
Ort: Baden-Württemberg

Artikel: 1
Kommentare: 0

Diesen Kommentar bewerten: akzeptieren verwerfen
449 von 892 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 18.01.2011 - 11:55:40:

Zitieren
#13
eheprägend dieses Wort gibt es nicht mehr!
DrIngeRötlich
Neu
Avatar

Benutzergruppe: Mitglied
verbunden: 09.06.2008
Ort: Baden-Württemberg

Artikel: 1
Kommentare: 0

Diesen Kommentar bewerten: akzeptieren verwerfen
448 von 896 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 09.02.2011 - 23:38:43:

Zitieren
#14
Hallo,
ich lebe in Trennung und habe das Problem, Dass mein Exmann nicht ausziehen will. Wir wohnen in einer Immobilie, die wie zwar gemeinsam ausgesucht und saniert haben, aber alle Kreditverträge laufen auf meinen Namen. Im Grundbuch bin ich alleinige Eigentümerin. Kann ich meinen Ex einfach abmelden und vor die Tür setzen??
Vielen Dank für Ihre Antwort.
DrIngeRötlich
Neu
Avatar

Benutzergruppe: Mitglied
verbunden: 09.06.2008
Ort: Baden-Württemberg

Artikel: 1
Kommentare: 0

Diesen Kommentar bewerten: akzeptieren verwerfen
436 von 861 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 19.02.2011 - 14:52:17:

Betreff: Zugewinnausgleich
Zitieren
#15
Wir sind "noch" Eheleute .. S. + J.; während der Ehe haben wir eine Immobilie angeschafft. Ehefrau 7/10 Ehemann 3/10. Jetzt läuft die Scheidung. J. hat noch Anteile an einer GbR. In Sachenzugewinnausgleich will Ehemann seine 3/10 an der Immobilie auf mich übertragen. Es laufen noch 119.000 € Darlehen, die ich übernehmen werde.
1. Entsteht hier wieder Grunderwerbssteuer?
2. Ist hier Schenkungssteuer zu zahlen?

Seite: 1 2

Sie haben nicht die Berechtigung Kommentare zu schreiben. Bitte Anmelden oder registrieren.

Bitte Anmelden oder Registrieren.

Mitglieder die aktuell diesen Beitrag lesen:

RSS FEED


Die Seite 1
Zum Thema Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht

This website uses cookies to enhance your experience. Read our privacy policy for details. X
EdeV-Verzeichnis die Software für web2.0 Communities von McGrip Web Design Services