Kommentare über Zugewinnausgleich bei Ehescheidung:

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Victoria
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Fertig 24.02.2009 - 11:01:51:

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#1
Meine Freundin steht vor ihrer Scheidung. Während ihrer 11jährigen Ehezeit hat sie kostbaren Schmuck von ihrem Mann geschenkt bekommen. Zählen diese Geschenke zum Zugewinn???
Victoria
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Fertig 29.06.2009 - 16:19:39:

Betreff: Ihre Anfrage vom 24.01.09
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#2
Leider habe ich Ihre Anfrage erst heute gesehen.

Zur Beantwortung muss ich ihnen zunächst 3 Gegenfragen stellen:
Ist der Mann ausgleichspflichtig oder die Frau?
Befand sich der Schmuck zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrages noch im Vermögen der Frau?
Handelt es sich um Geschenke, die nach den Lebensverhältnissen der Eheleute üblich waren?

Bitte schicken sie mir am besten ein email an kanzlei.eichberger@t-online.de ,damit ich dann sofort antworten kann. Mit freundlichen Grüßen

Monika Eichberger
Fachanwältin für Familienrecht
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Fertig 06.05.2010 - 16:54:45:

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#3
BGB §1374 sagt doch klar aus Hausrat nicht zum Anfangsvermögen genauso Anwartschaften usw richtig?
Ich muss also nur beweisen Auto Kapital Sparvertrag usw!
gemäß § 1377 BGB Gegenseite muss beweisen das nichts angeblich, ich muss beweisen das Auto usw da war richtig?

2:Fahrzeuge entweder Hausrat oder Zugewinn muss man sich entscheiden, da beide auch beruflich genutzt wurden.


Hier zu §1370 der entfallen ist kommt dann Beweis zum Einsatz:
Familie usw.…….
Ersatz: von Mobiliar!!
Die Übergangsvorschriften finden sich in Art. 222 § 20 EGBGB. Dieser lautet:
(1) Bei der Behandlung von Haushaltsgegenständen aus Anlass der Scheidung
ist auf Haushaltsgegenstände, die vor dem1. September 2009 angeschafft worden
sind, § 1370 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in der bis zu diesem Tag geltenden Fassung anzuwenden.


Ist dies richtig?

Victoria
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Fertig 21.03.2011 - 00:05:14:

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#4
Mein Mann hat ein Haus mit seinem Geld gekauft. Ich bin nun fast 3 Jahre verheiratet, mit 50% Schwerbehinderung und ohne Job. Muss er mir bei einer Scheidung einen Zugewinn auszahlen oder Unterhalt für mich zahlen
Victoria
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Fertig 21.01.2012 - 20:41:39:

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#5
Sehr geehrte Frau Eichberger,
ich habe ein "schönes" Problem, wo ich um Ihren Rat bitte.
Im August 2011 habe ich (alleine) einen Notarvertrag für eine Immobilie unterschrieben.
Ich stehe auch (alleine) in der Auflassungsvormerkung.
Ich habe die Immobile schon komplett alleine bezahlt.
Im April 2012 werde ich meinen Mann heiraten (Zugewinngemeinschaft).
Im Juli 2012 werde ich im Grundbuch eingetragen und übernehme die Immobilie.
Und nun meine Frage: "Bei einer Scheidug oder Tod meines Mannes, gehört die Immoblie zu Zugewinn?"
Ganz herezlichen Dank für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Klausch
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Fertig 10.06.2013 - 10:55:05:

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#6
kann durch verstorbene Eltern erlangtes Vermögen per Testament vom Zugewinnausgleich ausgeschlossn werden?

Vieln dank.

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