Kommentare über Die Erbschaftsteuerreform 2009:

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Victoria
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Fertig 28.07.2009 - 10:43:47:

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#1
Ich bin seit 01.12.2008 geschieden. Wir hatten einen gemeinsam je 1/2 einen EFH.
Nun bin ich mit 2 Kindern im Haus geblieben und habe mit meinem Ex-Mann einen Betrag ausgehandeln, denn ich ihm auszahle. Was ist mit mit FA? Wie mache ich es geltend? Als erbschaft kann ich es nicht machen, da wir nicht mehr verwandt sind und die Summe der Steuern wäre für mich nicht tragbar. An die Kinder möchte ich es nicht eintragen, da mein Ex-Mann noch der Erziehungsberechtigter ist und dann weiter noch Mitspracherecht behält. Biite um Rat, ich stehe im Moment ziemlich alleine dar.
Danke im voraus.
Victoria
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Fertig 28.07.2009 - 14:30:46:

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#2
Wahrscheinlich müssen Sie überhaupt keine Steuern zahlen, denn wenn Sie von Ihrem Mann im Zusammenhang mit der Ehescheidung etwas erhalten, handelt es sich wahrscheinlich um Zugewinn und der ist steuerfrei. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie im gesetzlichen Güterstand verheiratet waren. Das ist automatisch der Fall, wenn kein notarieller Ehevertrag geschlossen wurde und wenn beide Ehepartner die deutsche Staatsangehörigkeit haben.

Wichtig ist auf jeden Fall, dass bei der notariellen Übertragung der Haushälfte auf Sie festgehalten wird, dass es sich um Zugewinn handelt und nicht um Ehegattenunterhalt, der ist nämlich steuerpflichtig !!
Wurde für Sie ein Ehegattenunterhalt festgesetzt?
Ist das Haus noch belastet und wer zahlt die Darlehnsraten?
Lassen Sie sich hierzu auf jeden Fall beraten, bevor der Notarvertrag abgeschlossen wird. Sie können mich hierzu gerne anrufen:
Tel. 089 307 75 80

MIt freundlichen Grüßen
Monika Eichberger
Fachanwältin für Familienrecht
Victoria
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Fertig 22.05.2011 - 15:45:35:

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#3
wie wird eine lv nach einer scheidung besteuert?

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