Kommentare über Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigung bei Betreuung von Kleinkindern:

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Ohess
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Fertig 14.01.2009 - 16:49:46:

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#1
Meine Kinder sind 8 und 10.Wenn ich Vollzeit arbeiten müsste, wäre ich nie vor 18.00 Uhr zu Hause (ich bin Ärztin, also mit Nachtdienstpflicht). Die Betreuung der Kinder endet um 16.00 Uhr. Wie soll das gehen? Wann mache ich den Haushalt, putzen, kochen , einkaufen, Hausaufgaben, mit den kindern für Arbeiten lernen? Ich sehe da keinen Ausweg für mich, kann aber doch nicht noch 10 Jahre in einer unglücklichen Ehe bleiben? (OLG Köln ist für mich zuständig...)
Ohess
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Fertig 02.05.2010 - 23:25:43:

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#2
Ich lebe getrennt von meinem Mann und bin teilzeitbeschäftigt, 20 Stunden in der Woche. Meine Tochter ist 12 Jahre alt. Nach dem Trennungsjahr ist mein Mann mir gegenüber wahrscheinlich nicht unterhaltspflichtig, da mir zuzumuten ist eine Vollzeitstelle anzunehmen, die mir von meinem Arbeitgeber aber nicht in Aussicht gestellt wird.
Ohess
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Fertig 14.02.2011 - 15:49:24:

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#3
zu 14.1.09
Wie soll dann erst ein Mann das machen wenn die Kinder bei ihm sind wärend sich die noch amüsiert?Zumal der Mann bestimmt weniger Einkommen hat als eine Ärztin Waschen wurde vergessen bei der Aufzählung usw.Plus das er wegen unfähiiger Anwältin zahlt und zahlt und zahlt

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