Kommentare über Ist Ihr Ehevertrag sittenwidrig?:

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jaeger04
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Fertig 10.02.2009 - 11:20:17:

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#1
Hallo Herr Jäger, ich bin jetzt 17 Jahre verheiratet. Als ich 2 1/2 Jahre verheiratet war unterschrieb ich einen Ehevertrag (Gütertrennung), weil mein Mann mir drohte mich und unsere gemeinsame Tochter pysisch und psychisch kaputt zu machen wenn ich es nicht täte. Er verdiente das 5fache von mir, da ich Teilzeit arbeitete und mich um Kind und Haushalt kümmere. Ist das sittenwidrig?! Für mich schon! Wenn es jetzt zu einer Scheidung kommt muss ich von meiner geringen Rente von 1.200 € leben. Welchen Tipp haben Sie für mich? Danke im Vorraus!
jaeger04
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Fertig 10.02.2009 - 11:22:52:

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#2
Bitte geben Sie noch einige Beispiele in denen die Sittenwidrigkeit anerkannt wurde!
jaeger04
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Fertig 26.02.2009 - 20:37:13:

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#3
Wann kann frühstens nach notarieller Beurkundung einer Scheidungsfolgenvereinbarung die Scheidung beantragt werden?
jaeger04
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Fertig 06.07.2009 - 15:43:40:

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#4
Werden bei der Berechnung des Versorgungsausgleiches auch Lebensversicherungen einbezogen (nach neuem Recht)?
jaeger04
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Fertig 21.09.2009 - 16:21:35:

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#5
ich und meine frau haben 2002 ein haus gekauft,nach 5 jahren hate ich schwere depresionen das hat meine frau ausgenutzt und notariel ein ehevertrag abgeschlossen
,jetzt ist sie aleineigentümerin,jetzt will sie sich scheiden nach 11 jahren ehe.
jaeger04
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Fertig 11.03.2010 - 17:24:32:

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#6
ich habe einen Vertrag unterschrieben indem ich auf alles verzichte incl Versorungsausgleich. Ich war jedoch immer nur Hausfrau und das 21 Jahre lang. Dieser Vertrag hat einen Zusatzvertrag indem steht, dass der Hauptvertrag nur gültig ist wenn ich die Ehe beende. Ist das Sittenwidrig? Fühle mich irgendwie erpresst. Zumal ich jetzt mit leeren Händen dastehe. Danke für eine Info Gruss Petra
jaeger04
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Fertig 26.03.2010 - 17:12:44:

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#7
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jaeger04
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Fertig 27.11.2010 - 21:57:20:

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#8
habe per notar vor der heirat einen ehevertrag geschlossen. kein unterhalt,kein versorgungausgleich,gütertrennung. keine kinder nach 19 jahren scheidung 2007 jetzt will lvr von mir unterhalt weil mein exmann wegen depressionen und alkohol in betreutem wohnen ist. er ist mitlerweile rentner und bekommt 950 euro rente
jaeger04
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Fertig 13.05.2013 - 09:18:09:

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#9
Hallo
Hätte eine Frage.
Der Ehevertrag besteht doch meist aus Regelung/Paragraph über:
-Gütertrennung
- Versorgungsausgleich

Wird bei Sittenwidrigkeit eines Paragraphen der gesamte Vertrag unwirksam?
Ist ein einseitig hohes Erbe ein Grund für Sittenwidrigkeit und die Gütertrennung wird nichtig?
Wie hoch muß denn der Einkommensunterschied sein, damit ein Verzicht auf Versorgungsausgleich sittenwidrig ist? Wird das Vermögen (Immobilien und Kapital) hier berücksichtigt im Sinne der Bedürfigkeit?

Danke für die Erläuterungen

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