Kommentare über Kindesunterhalt: Wann muss der Unterhaltsschuldner einen Nebenjob annehmen?:

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2331ralf
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Fertig 08.01.2010 - 18:50:36:

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#1
Hallo. Ich habe 3 Kinder. Die ersten 2 mit einer anderen Partnerin. Das 3 lebt mit mir und meiner neuen Partnerin bei mir. Ich habe einen 8 Stunden Vollzeit Job und verdiene 1040,- Netto. Ich habe davon immer 100,- Unterhalt für die 2 Kinder bezahlt. Da das Geld nun für meine Familie immer knapp ist will ich mir noch einen 400,- Nebenjob suchen. Werden diese 400,- auch voll angerechnet und wie ( teilt sich das auch durch 3 )
Grüße Thomas
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Fertig 07.02.2010 - 17:19:29:

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#2
Wenn Sie noch 400 € hinzuverdienen wird Ihnen dieses Einkommen - da ein Mangelfall vorliegt - in voller Höhe angerechnet. Die Differenz zwischen Ihrem Gesamteinkommen von rund 1.400 € (Sie können von Ihrem Nettoeinkommen in der Regel 5 % für berufsbedingte Aufwendungen abziehen) und Ihrem Selbstbehalt von 900 € = 500 € müssen sie für den Unterhalt der 3 Kinder verwenden. Wer wie viel bekommt, hängt davon ab, in welcher Altersstufe sich die Kinder befinden. Wenn alle Kinder in der gleichen Altersstufe sind (z:b. 6 - 11 Jahre oder 12 - 17 Jahre) wäre der Betrag von 500 € durch 3 zu teilen.
2331ralf
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Fertig 12.06.2011 - 10:20:18:

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#3
Hallo, ich arbeite Vollzeit in der 35 Stundenwoche, bin durch meinen Arbeitgeber(AG ) verpflichtet Überstunden zu leisten, die aber nicht bar ausgezahlt werden. Zur Leistungserhaltung darf ich keinen Nebenjob annehmen. Nun verlangt die Gegenseite, dass ich meinen sicheren Job kündige, um einen Job bundesweit zu suchen, wo ich mehr Geld verdienen kann. Leider reichen meine Qualifikationen nicht aus eine gutsituierte Position zu erlangen und käme nur über Zeitarbeit zu Jobs, deren Bezahlung bekanntlich niedriger liegt, als mein bisheriges Einkommen.
Ich verdiene z.Z. 1350 Euro netto, abzüglich gemeinsamer Schuldentilgung von 358 Euro, 5 % Arbeitsanteiliger Selbstbehalt. Damit liege ich unterhalb meiner Leistungsfähigkeit, Kindesunterhalt zahlen zu müssen.

Sollte ich ohne dem Einverständnis einen nebenjob annehmen, werde ich fristlos von meinem AG gekündigt und lebe dann von ALG 1, eventuell später von Hartz 4.

bearbeitet von: admin am 15.06.2011 - 13:46:18
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Fertig 20.08.2011 - 21:32:09:

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#4
Hallo,ich bin in der gleichen Situation wie Udo H. Ich verdiene durchschnittlich 1160,- Euro. Ich darf auch keinen Nebenjob annehmen und habe 2 kinder. Ich komme manchen Monat unter die mir zustehenden 950,-. Meine Frau verlangt aber das ich einen 400,- Job annehme. Wie soll das gehen? Ich muss an den Wochenenden, wenn ich meine Kinder nicht habe auch von 8.00-13.00 arbeiten.( Samstag) Wo ist denn da das Gesetz, was auch mal den Vätern Recht gibt und sagt, mehr kann er nicht zahlen!!! Es kann doch nicht sein, das der Mann immer auf der Verliererseite steht in solchen Dingen. Ich zahle pünktlich den Unterhalt, auch wenn es wenig ist, aber ich zahle das was ich kann!!!!
Ich habe das Gefühl, das manche Frauen nur ihren Rachefeldzug im Kopf haben und versuchen den Mann zu "vernichten". Und die gemeinsamen Kinder werden mit hineingezogen.
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Fertig 14.06.2013 - 17:45:03:

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#5
Hallo,

wie sieht es aus, wenn man ein Haupteinkommen hat in der Düsseldorfer Tabelle auf Stufe 4 ist und nun einen Nebenjob annimmt.

Wird dieser voll angerechnet?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

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