Kommentare über Kindesbetreuungsunterhalt - Anhaltspunkte zur Sachverhaltsermittlung:

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ra-horz-pickert-meyer
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verbunden: 26.06.2007
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319 von 610 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 10.01.2010 - 15:01:09:

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#1
Sehr geehrter Herr Pickert,
ich bin Kindesunterhaltsverpflichtet, da mein Sohn bei seinem Vater lebt. Ich verdiene netto 1.300,- und sein Vater 3.500,-. Ich habe gehört, dass da auch der Vater mit in den Barunterhalt einbezogen wird. Ist das nach neuem Rechtsstand auch noch richtig?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen! Vielen Dank im Voraus!!

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