Kommentare über BGH am 27.05.09: Steuerberaterkosten beim Unterhalt:

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schendel
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Fertig 16.03.2010 - 09:43:34:

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#1
Wenn Steue aus 2007 zu Grunde liegt obwohl dieses Geld zusammen verbraucht wurde ist doch richtig das nicht zb. Erstattung 1500 als Einkommen sondern dann muß doch auch Steuerberater (400 € abgezogen werden zumal wegen Gewerbe benötigt wurde oder??Das müßte ein Anwalt aber doch wissen??
schendel
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401 von 764 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 02.05.2011 - 15:26:49:

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#2
Hat der Herr Richter nicht anerkannt trotz Vorlage Kontenauszug und trotz Tatsache das die noch Gewerbe hatte.

Soviel zu Recht!!!!!!!!!!

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