Kommentare über Umgangsvereinbarung und Zwangsgeld II:

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Becker-Rojczyk
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Fertig 29.10.2009 - 14:59:15:

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#1
Meine Tochter (9) lebt seit Gerichtbeschluss über das Aufenthaltsbestimmungsrecht in meinem Haushalt. Es wurde ein Umgangsvergleich mit meiner Ex- Frau geschlossen.
Meine Tochter hat im nächsten Jahr die Kommunion. Der Tag fällt auf das Besuchswochenende meiner Ex- Frau. Das Mädchen möchte aber lieber (wie auch üblich) zu Hause die Kommunion feiern. Muss ich beim Gericht das alleinige Bestimmungsrecht oder einen Antrag auf Abänderung der Umgangsregel für dieses Wochende stellen. Habe ich da überhaupt Chancen, das das Gericht im Sinne meiner Tochter entscheidet.
Mit freundlichen Grüßen
Ben
Becker-Rojczyk
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Fertig 29.10.2009 - 15:01:14:

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#2
Leider haben die Kinder viel zu wenig Mitspracherecht im Staate Deutschland.
Becker-Rojczyk
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Fertig 09.06.2010 - 13:22:14:

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#3
kann eine Umgangsvereinbarung die vom kindsvater in schriftform dagelegt wurde nach belieben geändert werden in gerade oder ungeraden wochenenden?dadurch wird die betreung des kindes jedesmal in frage gestell und ich muß mir immer wegen meines Jobs ne betreung suchen weil die wochenenden gedreht werden und ich noch 2 andere kinder habe und immer die wochenden da mitdrehen muß.
Becker-Rojczyk
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386 von 857 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 25.09.2010 - 23:26:37:

Betreff: schedung
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#4
meine frau hat mich verlassen mit dem gemeinsammer sohn von mir will sie scheiden lassen wie wird prosses laufen obwohl ich es nict will
Becker-Rojczyk
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Fertig 23.01.2011 - 21:43:32:

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#5
Hallo,
ich brauche dringend ihren Rat, da die Gesundheit meines Kindes unter der Gefahr ist.
Umgangsrecht ist gerichtlich geregelt. Das Kind ist 2,5 jahre alt. Der Vater hat 6 Stunden Umgang am Sonntag, und noch jeweils 2 Stunden an zwei Werktagen. Am Sonntag schläft das Kind nicht (obwohl sollte, das ist sein Rithmus), isst keine warmes Essen, maximum ein Brötchen, psychisch und physisch kaputt, außerdem der Kindersitz ist ihm zu klein, er passt nicht rein und der Vater schnallt ihn nicht an.
Ich mache mir wirklich Sorgen.
Die Frage ist, ob ich mit Umgangsänderung durchkomme?

Danke schön für Ihre Antwort.
Luba.

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