Kommentare über Neue Düsseldorfer Tabelle zum Kindesunterhalt ab 01.01.2010:

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ra-horz-pickert-meyer
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Fertig 11.01.2010 - 22:54:46:

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#1
was bedeutet bereinigtes nettoeinkommen
bzw was kann man vom netto-lohn noch abziehen beispiel miete ,versicherung usw
ra-horz-pickert-meyer
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Fertig 12.01.2010 - 17:38:32:

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#2
sgdh
ich habe 3 Kinder, 19,24,27 Jahre alt. alle 3 noch in Ausbildung. Die Mutter ist verstorben. Bislang konnte ich aufgrund meines Einkommens 650;650;740 Unterhalt leisten, nur leider jetzt ist mein AG insolvent und ich beziehe AG 1 mit nur noch 1828 EUR.
Wieviel muss ich leisten? muss ich auf meine Rücklagen zugreifen?
ra-horz-pickert-meyer
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Fertig 16.03.2010 - 16:55:50:

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#3
Ich zahle für meinen Sohn der 12 jahre jung ist 377€ im Monat ich verdiene ca.1650€ im monat.
meine frage ist das korekt?
ra-horz-pickert-meyer
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Fertig 31.03.2011 - 04:09:11:

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#4
Die Düsseldorfer Tabelle spricht Unter Anmerkung Nr.4 von berücksichtigungsfähigen Schulden, die in der Regel vom Einkommen abzuziehen sind. Was sind "berücksichtigungsfähige" Schulden und was bedeutet "in der Regel"?

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