Kommentare über Aufteilung einer Steuerrückerstattung/-nachforderung nach Trennung der Eheleute:

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swindisch
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Fertig 02.05.2011 - 14:46:08:

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#1
Darf ein Richter im Verfahren obwohl im bekannt ist das Rückerstattung 2009 in Höhe von 27 € geteilt wurde im Verfahren die Steuer aus 2008 zum Einkommen hinzurechnen zumal dem selben Richter auch bekannt ist das die Gegenseite die Steuer heraus zögerte bis zum geht nicht mehr??
swindisch
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Fertig 17.05.2011 - 13:51:18:

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#2
Scheinbar darf er das !
Bei mir nimmt er denn Bescheid von 2007 und übernimmt die Zahlen bis 2011 da angeblich nicht substantiert vorgetragen das es anders wäre.
Nur vergisst der Herr Richter das alle Bescheide eingereicht wurden,
da er 2 Jahre damit beschäftigt war
Chef an seinem Gericht zu werden.
Da wird nicht nur Justizia blind nein auch mancher Richter.
swindisch
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Fertig 05.11.2014 - 23:51:43:

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#3
Das referenzierte Urteil des BGH ist sehr interessant. Allerdings erscheint mir der Fall sehr speziell und wenig übertragbar. Die Streitparteien sind eine Ärztin und ein Bauunternehmer. Ferner führt das Urteil weder zu vorhandenen Kindern oder zum Unterhalt aus. Ich finde hingegen die Feststellungen aus BGH XII ZR 250/04 Absatz 19 für den Durchschnittsfall hier deutlich aufschlussreicher. Das Gericht führt dort aus, dass durch Steuerklasse V keine Nachteile entstehen, so ferner Trennungsunterhalt gezahlt wurde und die Steuerklassenverteilung III / V dort Berücksichtigung fand.
Wird dieses Urteil auch wegen der Nichtbeachtung von §270 AO kritisiert, so ist es doch nach Billigkeitskriterien und Gesichtspunkten einer stillschweigenden Übereinkunft richtig.
Der in Steuerklasse III Eingestufte Ex-Partner, welcher mutmaßlich auch gegenüber dem Finanzamt die Steuerschuld im Außenverhältnis begleicht, kann doch zu Recht davon ausgehen, dass der auf Steuerklasse V eingestufte Ex-Partner sich an Nachteilen beteiligt so ferner auch die Vorteile, welche in Summe überwiegen, in Anspruch nimmt.

Somit kann ich das Urteil BGH XII ZR 250/04 nur als das sachlich und gefühlt (ich weiß, unwichtig im Recht) richtige Urteil ansehen.

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