Kommentare über Befristung des Aufstockungsunterhalts für 5 Jahre nach 21 jähriger Ehe :

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Schimmelpenning
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Fertig 14.04.2010 - 11:38:41:

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#1
Ist ja insofern schön.
Aber was ist wenn Ehefrau(39) auf Depr usw macht kann ja nicht arbeiten?
Ehemann hatte Ausbildung schon fertig Ehefrau bestand Prüfung nicht und arbeitete nebenbei in erlerntem Beruf ohne Abschluss? Nicht gemeldet usw
Schimmelpenning
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Fertig 25.11.2010 - 23:10:01:

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#2
Ihre Frage / Meinung?
Schimmelpenning
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Fertig 30.01.2011 - 22:42:58:

Betreff: Nachehelicher Unterhalt
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#3
Sehr geehrte Frau Schimmelpenning,
meine Frage bezieht sich auf den nachehelichen Unterhalt. Nach 21 Jahren Ehe leben wir seit 01.01.2011 getrennt. Der Trennungsunterhalt ist geklärt. Eigentlich soll die Scheidung einvernehmlich verlaufen. Was ist jetzt mit nachehelichen Unterhalt? Wir waren beide trotz Kindererziehung berufstätig, allerdings mit Einkommensunterschiede, da meine Frau immer mehr verdient hat und dieser Unterschied sich verstärkt hat in den letzten Jahren.Z.z. beträgt der Unterschied ca. 1000€ Netto im Monat.Habe ich mit 23000 Brutto gegen 57000 Brutto p.a. einen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt, wenn auch nur befristet. Wir wohnen beide in Berlin und im Augenblick noch in einem Einfamilienhaus, welches verkauft werden wird. Greift Hier der Aufstockungsunterhalt wie von Ihnen beschrieben? In Erwartung Ihrer Antwort verbleibe ich mit freundlichen Grüßen
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Fertig 14.02.2011 - 15:10:33:

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#4
Herr Ziehnert,
klar haben Sie Anspruch.
Das würde ich gleich prüfen lassen von einem renomierten Fachanwalt
Familienrecht eventuell sind Sie ja auch krank wegen Scheidung usw
Da ist sicher was zu holen.
MfG
Schimmelpenning
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Fertig 27.02.2011 - 17:03:40:

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#5
wenn ich das hier so lese frage ich mich wirklich, wie Hr. Z der Meinung sein kann ihm steht Unterhalt zu. Ich finde das zwei Menschen die immer gleichberechtigt voll gearbeitet haben, haben sie sich ihr Gehalt somit selbst erarbeitet. Jeder nach seinen Fähigkeiten. Also jeder ist für sich selbst verantwortlich. Und der Hinweis das er ja evtl. wegen Scheidung krank ist oder jetzt plötlich wird(ha,ha) fördert das Schmarotzertum in dieser Gesellschaft bzw. ist eine Aufforderung dazu. Wenn es zu Ende ist, dann soll jeder seiner Wege gehen. Ich kann nicht erkennen das Hr. Z. ohne die Ehe besser dagestanden hätte. Außerdem warum wird dem Zahlenden das schöne Wort Ehesolidarität um die Ohren gehauen und dem der Geld haben will nicht. Es gehören immer zwei dazu wenn eine Ehe schief geht. Aber in dieser Gesellschaft ist man immer noch der Meinung, einmal Arztfrau immer Arztfrau. Als Bestrafung quasi.
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Fertig 10.03.2011 - 15:38:55:

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#6
empört bin ich seit fast 3 Jahren über diesen Rechtsstaat soviel dazu.
Und ich gebe nur das weiter was eine faule Kuh seit dieser Zeit mit mir und den Kindern treibt.
Niemand geht auf Prozessbetrug ein!
Trotz Beweise.
Niemand geht auf die andauernden Böswilligkeiten ein.
Das Gericht rügt nicht einmal trotz der Beweise das der Anwalt der Gegenseite ständig trotz Prozessualer Wahrheitspflicht Verstoss gegen die Anwaltsordnung ständig falsch Vorträgt !

Soviel zu Schmarotzer Usw.usw.
Schimmelpenning
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Fertig 02.05.2011 - 20:43:09:

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#7
Hallo,
war 28 Jahre verheiratet. Bin seit 3 Jahren geschieden. Seit dem erhalte ich Unterhalt, der damals mit einem unbefristeten Notarvertrag seitens meines Ex festgeschrieben wurde. Jetzt hat sich mein Ex über seinen Anwalt gemeldet und möchte eine Befristung. Was kann mir jetzt nach neuem Gesetz passieren? Kennt jemand vielleicht ein Urteil das zu meinem Fall paßt?
Danke vorab.
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Fertig 04.06.2014 - 22:42:08:

Betreff: nachehelicher u8nterhaltff
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#8
war 25 jahre verh., nachehelicher unterhalt, wie ist wie lange zu zahlen ?
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Fertig 01.06.2015 - 17:21:50:

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#9
Befristung durch Vergleich 48 Monate immer pünktlich gezahlt und vorzeitig.
Verlange nun Titel aus damals TU und Vergleich aber Anwalt der Gegenseite droht lieber mit Vollstreckung??macht er sich gerade lächerlich? Hilft hier Schreiben an Anwaltskammer?
Oder soll ich das ganze einem Anwalt geben und nun mal die Madam mit ihrem Juristen verklagen?wäre doch für einen Anwalt schnell verdientes Geld.
Trotz Hinweis BGB § 371 in Verbindung mit BGB §368 und BGB § 826

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