Kommentare über Streitwertreduzierung bei Scheidung:

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vonderwehl
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Fertig 05.12.2007 - 17:09:52:

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#1
mein Mann hat die Scheidung eingereicht und wird dabei von einem Anwalt vertreten. Ich verzichte auf einen Anwalt. Muss ich mich an den Anwaltskosten beteiligen?
vonderwehl
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Fertig 09.01.2008 - 15:58:35:

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#2
Kann ich die Scheidung wirklich erst nach neun Trennungsmonaten beantragen - wenn beide einverstanden sind und kein Anspruch auf Versorgungsausgleich besteht?
vonderwehl
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Fertig 09.01.2008 - 16:17:55:

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#3
frühestens nach 9 Monaten!!! Das Trennungsjahr muss eigentlich bei Antragstellung abgelaufen sein. Viele Gerichte akzeptieren auch eine Antragstellung schon 6 Wochen vor Ablauf. Wenn der Versorgungsausgleich (VA) ausgeschlossen ist, also mit dem Scheidungsantrag kein wichtiger Stichtag für die Berechnung gesetzt wird, mag ein Gericht auch 8 Wochen vorher akzeptieren. In jedem Falle können Sie erst nach Ablauf der vollen 12 Monate überhaupt geschieden werden.

Wenn der VA ausgeschlossen ist, erhalte ich idR. spätestens 6 Wochen nach Beantragung der Scheidung einen Gerichtstermin. Schauen Sie hier:

www.ehescheidung24.de
vonderwehl
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Fertig 09.01.2008 - 16:18:58:

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#4
@ Kommentar 5.12.07

nein, müssen Sie nicht. Es kann Sie niemand zwingen.

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