Kommentare über Düsseldorfer Tabelle 2011:

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Kruesmann
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Fertig 16.01.2011 - 12:04:49:

Betreff: Umgang...
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#1
Man hatte mir bis anfang Nov.10 den Umgang mit meinen zwei kleinen Töchtern seitens des Gerichtes Offenbach zugesagt. Den Antrag auf Umgang habe ich zurückgenommen, war extra bis ende Okt.10 in Spanien d.h. von 22.07.2010 bis 07.10.2010.Am 30.07 2010 wurde in meiner Abwesendheit ein Beschluß gefasst daß ich bis 31.01.2011 gar keinen Kontackt mehr zu ihnen aufnehem darf.Als ich zurück kam wusste ich nichts davon und bakam auch noch 3 Tage Ordnungshaft wegen des Verstosses. Wie kann es nun weiter gehen? Habe etwas geschrieben über die Vergangenheit.

beigefügte Anlagen:
Eidenstattliche Versicherung und Auflistung der Ereignisse der letzten Jahre von 1996.docx (30 KB, 2017 Downloads)
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Fertig 17.01.2011 - 09:30:05:

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#2
Ihre Frage / Meinung?
Die Tabelle ist nicht rechtsverbindlich.
Ich lebe seit 9 Monaten von Arbeitslostengeld und Blindengeld. Die Kindsmutter meiner 2 Kinder 13 und 12 will mich dazu zwingen, mein elternliches Haus zu verkaufen !
Kann der Staat mich dazu zwingen, zumal es noch zu 3 Teilen Erbberechtigte gibt `?
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Fertig 17.01.2011 - 16:40:19:

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#3
Sehr geehrter Herr Hohlung,
grundsätzlich haben sowohl Ihre Kinder als auch Sie selbst ein Recht auf einen ausreichenden Umgang, soweit dieser dem Kindeswohl dient. D.h. der Umgang darf nur untersagt werden, wenn er gegen die Interessen der Kinder wäre. In Ihrem Fall fehlen mir leider zu viele Informationen, um mir ein genaues Bild machen zu können, insbesondere würde mich die Begründung des gerichtlichen Beschlusses interessieren. Wenn Sie eine weitergehende Beratung wünschen, können Sie mich auch gerne über meine Homepage erreichen.
MfG Birgit Krüsmann, Rechtsanwältin
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Fertig 17.01.2011 - 16:50:12:

Betreff: Kindesunterhalt
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#4
[quote=]Ihre Frage / Meinung?
Die Tabelle ist nicht rechtsverbindlich.
Ich lebe seit 9 Monaten von Arbeitslostengeld und Blindengeld. Die Kindsmutter meiner 2 Kinder 13 und 12 will mich dazu zwingen, mein elternliches Haus zu verkaufen !
Kann der Staat mich dazu zwingen, zumal es noch zu 3 Teilen Erbberechtigte gibt `?[/quote]

Sehr geehrter Fragesteller
Grundsätzlich haben sie gegenüber Ihren minderjährigen Kindern eine erhöhte Erwerbsverpflichtung. Ihr Vermögen ist jedoch nur in Ausnahmefällen zu verwerten, z.B. wenn der Mindestunterhalt nicht gesichert ist. Mir ist jedoch nicht bekannt, wie viel Kindesunterhalt Sie derzeit bezahlen und inwieweit es unzumutbar für sie ist, das Haus zu verwerten.
MfG Birgit Krüsmann, Rechtsanwältin
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Fertig 29.08.2011 - 16:41:36:

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#5
Ich habe mich von meinem Mann getrennt. Unser 16 jähriger Sohn möchte in dem Ort bleiben, wo wir bis dahin gemeinsam gewohnt haben, d.h. er bleibt bei seinem Vater, da ich in eine andere Stadt ziehe. Unser Sohn ist seit 01.08. Azubi und bekommt ca 390,00 EUR netto Lehrlingsgeld. Mein Mann möchte das Haus weiter unterhalten. Wie muss ich mich jetzt verhalten? Muss ich nun Unterhalt für unseren Sohn leisten? Ich habe ein Nettoverdienst von ca. 1500 EUR inkl. ca 300 EUR Fahrtkostenpauschale. Mein Mann hat einen Nettoverdienst inkl. Spesen (er ist Fernfahrer) von ca. 1800 EUR netto im Monat.

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