Kommentare über Gemeinsames Sorgerecht oder Alleinsorge:

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schendel
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Fertig 13.04.2007 - 10:47:24:

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#1
Ihre Frage /
Wenn die in Scheidung lebenden Ehegatten weit entfernt wohnen ( innerhalb D ), reicht dies als Begründung für das alleinige Sorgerecht eines Elternteils aus ? -oder ist hier die elterliche Sorge aufzuteilen ?
vonderwehl
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Fertig 13.04.2007 - 11:44:24:

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#2
Nach dem Gesetz ist der Normalfall die gemeinsame Sorge. Allein die große Entfernung ist kein Grund die Alleinsorge (erfolgreich) zu beantragen.

schendel
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Fertig 02.10.2007 - 18:24:47:

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#3
Also ist es so das das jugendamt über den verbleib der Kinder entscheidet? Wir sind beide arbeitslos könnten uns beide um die Kinder kümmern die aber noch recht klein sind 6Monate,3 Jahre und 5jahrewie geht es weiter wenn sich bisher die Mutter um die Kinder gekümmert hat?
schendel
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Fertig 14.10.2007 - 10:11:24:

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#4
Der Vater meines Kindes macht uns das Leben schwer. Ich bin neu verheiratet und mein sohn trägt auch meinen neuen ehenamen. Bis her war alles regelbar. Jetzt will der vater verbietetn, das wir mit meinem sohn in urlaub fahren, erdarf nicht auf Geburtstage von schulfreunden, wenn diese auf sein besuchswe. fallen, er bringt meinen sohn nicht zu vereinbsarten zeiten zurück, er will seine rechte- was sind seine rechte? darf er mir verbieten mit meinem sohn in urlaub zu fahren? Darf er dem Jungen einen geburtstag von freunden verbieten( jede Alternative von mmir wurde abgelehnt - er hat keine zeit er besteht auf sien we)?was soll ich tun? Der Junge hat angst und ich auch, dass er mir mein kind wegnimmt.
RAin Irgang
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Fertig 08.11.2007 - 14:42:06:

Betreff: Frage vom 2.10.2007
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#5
Das Jugendamt entscheidet nicht über den Verbleib der Kinder. Es hat aber die Aufgabe, beide Eltern zu beraten und möglichst eine Einigung darüber herbeizuführen, wo die Kibder leben sollen. Welche Lösung für die Kinder die beste ist, kann nur im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände entschieden werden. Wenn das Jugendamt keine Einigung der Eltern heirbeiführen kann, empfiehlt es möglicherweise weitre Hilfsangebote. In Erziehungsberatungsstellen erhalten die Eltern Raum in umfangreichen Gesprächen Lösungen zu erarbeiten. Kann keine einvernehmliche Lösung gefunden werden, muss das Familiengericht eingeschaltet werden. Es empfiehlt sich spätestens zu diesem Zeitpunkt auch anwaltliche Unterstützung und Beratung zu suchen.
Rechtsanwältin Britta Irgang
RAin Irgang
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Fertig 08.11.2007 - 15:13:40:

Betreff: Frage vom 14.10.2007
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#6
Es ist für die Entwicklung Ihres Sohnes sehr wichtig, dass ein vetrauensvoller Umgang mit seinem Vater funktioniert. Erfahrungsgemäß hilft eine detaillierte Umgangsregelung, an die sich beide Elternteile - und auch das Kind - halten müssen. Es sollte möglich sein, z.B. eine Fereinregelung zu treffen, die für alle Seiten tragbar ist. Wenn es Ihnen auf dem direkten Weg oder mit Hilfe von Freunden und Verwandten nicht gelingt mit dem Vater des Kindes wieder ins Gespräch zu kommen, sollten Sie schnellstmöglich das Jugendamt um Hilfe bitten. Es hat die Aufgabe die Eltern bei Schwierigkeiten mit dem Umgangsrecht zu beraten und zu unterstützen. Manchmal kann in einem gemeinsamen Gespräch auf "neutralem Boden" beim Jugendamt eine belastbare Regelung getroffen werden. Gelingt dies nicht, scheuen Sie nicht den Gang zum Fachanwalt für Familienrecht. Er hilft Ihnen, ggf. im Rahmen eines familiengerichtlichen Vefahrens, Ihre Umgangsprobleme zu lösen.

Rechtsanwältin Britta Irgang, Fachanwältin für Familienrecht
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Fertig 15.12.2007 - 23:22:46:

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#7
Was ist aber mit dem Sorgerecht, wenn meine 14-jährige Tochter keinen Kontakt zum Vater will?? Er kümmerte sich nur sporadisch um sie. Wenn er eben mal Lust und lange Weile hatte. Er hat sie belogen, das hat sie selber raus gefunden. Leider hat er auch so nichts übrig für sie, zahlt keinen Unterhalt. Wie soll man mit so einem Menschen ein gemeinsames Sorgerecht ausüben? Außerdem interessiert ihn das Kind sowieso nicht. Keine Frage nach Zensuren, Freunden oder wies geht, bzw. nach Problemen. Die letzten Umgangskontakte fanden immer mit Partys statt, wo auch reichlich Alkohol geflossen ist.
RAin Irgang
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Fertig 11.01.2008 - 15:09:19:

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#8
So wie sie das Verhalten des Kindesvaters und die Reaktion Ihrer Tochter schildern, könnte ein Antrag auf Übertragung des alleinigen Sorgerechts Erfolg haben. Solch ein Antrag wird in der Regel aber erst nötig wenn eine sorgerechtsrelevate Entscheidung ansteht, also z.B. die Wahl eines Ausbildungsplatzes, ein längerer Auslandsaufenthalt im Rahmen eines Schulaustausches etc. und der Kindesvater Ihre Entscheidung nicht billigt oder erforderliche Unterschriften einfach nicht leistet. Nach Beratung bei Jugendamt und mit Ihrem Fachanwalt wäre dann zu entscheiden, ob die Alleinsorge beantragt wird oder eine Entscheidung des Familiengerichts nur im Hinblick auf die gerade streitige Angelegenheit.Im Hinblick auf das Umgangsrecht wird die Entscheidung einer bereits 14-Jährigen ihren Vater nicht sehen zu wollen von den Familiengerichten oftmals akzeptiert.
Britta Irgang, Fachanwältin für Familienrecht
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Fertig 18.01.2008 - 01:48:03:

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#9
hallo
ich bin geschieden schon über 1 jahr und ich habe aus dieser ehe 2 kinder ein mädchen 10 jahre und ein sohn der bals 13 jahre wird wir sind beide arbeitslos mein ex mann schon sein ganzes leben und ich dadurch bedingt das ich die kinder habe davor habe ich ständig halbtags gearbeitet....da ich mit meinem ex mann nicht vernünftig reden kann und er sich auch an keine abmachung hält bitte ich um rat.wir haben regelmäßig termine mit einer kinderpsycholgin und das jugendamt ist auch involviert aber meiner meinung nach nimmt mich keiner für ernst da ich mich nicht so gut ausdrücken kann und auch viele westdeutsche regelungen nicht richtig verstehe.mein ex mann ist dagegen ein toller schauspieler und führt alle an der nase rum.nach einer vereinbarung meinen sohn für ein halbes jahr zu seinen vater ziehen zu lassen hat er es nun geschafft das mein sohn ganz zu ihn ziehen möchte, da er mir gegenüber schon die äußerung gemacht hat das er am liebsten nicht mehr leben möchte habe ich zum wohl des jungen ja gesagt.aber immer wenn meine tochter jedes zweite wochenende zu ihren vater muss und alle drei das wochenende zusammen verbringen ist mein ex mann damit überlastet und ich habe regelmäßig telefon terror weil er ständig versucht das mädchen wieder abzuschieben.was ganz wichtig ist mein ex wollte seinen sohn nicht haben weil er ihn so lieb hat nein es ist nur das erhöhte geld (kindergeld unterhatsgeld vom amt)nun hat das jugendamt den vorschlag gemacht das wir uns überlegen sollen ob es nicht besser wäre die beiden kinder immer getrennt zu den eltern zu schicken das heißt wenn mein sohn bei mir ist das soll mene tochter zu ihn und das regelmäßig in wöchentlichen wechsel.damit bin ich nun überhaupt nicht einverstanden denn er ist mit der gesamten kindererziehung überlastet und versucht sich nun noch aus der verantwortung zu stehlen .durch den auszug von meinem sohn zu seinen vater (gleicher ort) wurden aber auch die kinder getrennt und nun habe ich angst das sich die kinder auch entfremden könnten.sollte ich das familiengericht einschalten????? UM EINE ENTGÜLTIGE KLÄRUNG UM BEKOMMEN da ich so nicht weiter kommen und wir uns seit monaten im kreis drehen bitte helfen sie mir danke ines
RAin Irgang
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Fertig 05.02.2008 - 19:09:54:

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#10
Die Problematik ist viel zu komplex für eine endgültige Klärung "per Internet". Ich rate Ihnen - ggf. mit einem sog. Beratungsberechtigungsschein, den Sie bei Ihrem Amtsgericht beantragen können, einen Fachanwalt für Familienrecht aufzusuchen. Britta Irgang, Fachanwältin für Familienrecht
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Fertig 08.04.2008 - 20:01:20:

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#11
Hallo
ich und mein noch mann sind fast 1 jahr getrennt wegen alkh. problem wir haben ein 3 jahriges kind
er geht immer sonntags 10 -18 uhr zu ihm.
jetzt meine frage
ich bin um gezogen in einen anderen ort ist nicht weit weg.( ca 5-10 min fahrt weiter)
er hatte laut meine anwältin und jugendamt schon zu gestimmt das unser sohn weiter ihn bei mir wohnt kann ich mit den zettel zum meldam gehen? uns ihn um melden.
er hatte ja zu gestimmt.
das ich unser sohn mit nehmen kann?
schendel
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Fertig 08.07.2008 - 12:18:35:

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#12
Ich möchte mit meinen Kindern nach Amerkia auswandern. Was kann ic tun wenn mein Exmann dagegen ist.
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Fertig 09.08.2008 - 15:55:19:

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#13
guten tag ich möchte wissen wie ich die alleinsorge über mein 10 monate jungen sohn
bekommen kann
da meine frau aus weißrussland kommt
und sie droht mir mit verschiedenartigen sachen auch mit dem schlimsten
ich habe sehr große angst das ich einmal nach hause komme sie und das kind weg sind und auf dem weg nach weißrussland sind wo ich das kind niewieder sehen werde sie hat mir versprochen das sie mich fertig machen wird dort in weißrussland bekommt sie nach 2 tagen eine scheidung egal ob mit meiner unterschrift oder nicht das geht dann dan heiratet sie dort nocheinmal und dann kommt sie mir das kind wegnehmen falls sie es nicht so schafft
es gibt noch viel mehr aber das ist das wesentliche
was soll ich machen
meine mail sebastianziolkowski@gmx.de
bitte um hilfe da ich meinen sohn nicht verlieren möchte
schendel
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Fertig 14.10.2008 - 16:00:21:

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#14
Ich möchte mit meinem Partner 9 Tage in den Urlaub fahren. Es war vorgesehen, dass mein 15jähriger Sohn und sein Freund mitkommen (eigene Etage innerhalb einer FeWo vorhanden). Mein Sohn möchte aber lieber die Zeit mit seinen Freunden verbringen. Er möchte aber auch nicht zu seinem Vater (GS), der im gleichen Ort wohnt. Ich möchte nicht, dass er die Zeit alleine im Haus verbringt und sein Vater, wie in der Vergangenheit mehrmals geschehen, sich ohne mein Wissen, mein Einverständnis im Haus aufhält, dort Frühstück zubereitet u.ä.. Nun haben sich mein Sohn und ich ohne Mitwirkung des Vaters darauf geeinigt, dass er die Tage bei einem Freund verbringt, dessen Eltern bereit sind, die Verantwortung in dieser Zeit zu übernehmen.
Meine Frage: kann sich mein Mann auf das GS berufen, diese Entscheidung anfechten und darauf bestehen, dass unser Sohn auch gegen dessen ausdrücklichen Willen an den Ferientagen bei ihm wohnt?
schendel
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Fertig 04.05.2010 - 11:54:34:

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#15
Ich habe 6 kinder und ich möchte die scheidung einreichen, die gründe für mich sind vielfältig. eine seite recht da nicht aus. Darf ich das alleinige sorgerecht beantragen und mein Mann das besuchsrecht. Damit ist er nicht einverstanden. was soll ich tun ? Gruß Inge Kunze

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