Kommentare über Was kostet eine Ehescheidung (mit Versorgungsausgleich)?:

| Drucken |
Kommentare Kommentare
ghj87gd
Neu
Avatar

Benutzergruppe: Mitglied
verbunden: 07.11.2007
Ort: Baden-Württemberg

Artikel: 1
Kommentare: 0

Diesen Kommentar bewerten: akzeptieren verwerfen
287 von 536 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 31.07.2012 - 13:27:43:

Zitieren
#1
OLG Vergleich das Gericht setzt Streitwert auf 2000 € fest was kommt hier eventuell an Anwaltskosten oder Gerichtskosten auf mich zu da mein VKH Antrag nicht eingereicht wurde.

Die Gegenseite aber trotz Unterhalt 700€ plus Harz IV oder Wohngeld und Zahlung von 16000 €
sowie aus Urteil Trennungsunterhalt ca 1300€ nachbezahlt bekam VKH Ratenfrei für die ständige Klagewut ihres Anwaltes und Ihr bewilligt bekam.

ghj87gd
Neu
Avatar

Benutzergruppe: Mitglied
verbunden: 07.11.2007
Ort: Baden-Württemberg

Artikel: 1
Kommentare: 0

Diesen Kommentar bewerten: akzeptieren verwerfen
248 von 512 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 08.08.2012 - 12:38:14:

Zitieren
#2
kurze Info wenn möglich


OLG Vergleich das Gericht setzt Streitwert auf 2000 € fest was kommt hier eventuell an Anwaltskosten oder Gerichtskosten auf mich zu da mein VKH Antrag nicht eingereicht wurde.

Die Gegenseite aber trotz Unterhalt 700€ plus Harz IV oder Wohngeld und Zahlung von 16000 €
sowie aus Urteil Trennungsunterhalt ca 1300€ nachbezahlt bekam VKH Ratenfrei für die ständige Klagewut ihres Anwaltes und Ihr bewilligt bekam.

ghj87gd
Neu
Avatar

Benutzergruppe: Mitglied
verbunden: 07.11.2007
Ort: Baden-Württemberg

Artikel: 1
Kommentare: 0

Diesen Kommentar bewerten: akzeptieren verwerfen
285 von 507 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 12.12.2012 - 16:43:24:

Zitieren
#3
Der Spass soll ca.700€ kosten.

Weil der Anwalt vergessen hat VKH zu beantragen ;-)
ghj87gd
Neu
Avatar

Benutzergruppe: Mitglied
verbunden: 07.11.2007
Ort: Baden-Württemberg

Artikel: 1
Kommentare: 0

Diesen Kommentar bewerten: akzeptieren verwerfen
319 von 593 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 22.01.2013 - 10:15:19:

Zitieren
#4
Antwort der Spass kostete gemäß RVG 672 €

Sie haben nicht die Berechtigung Kommentare zu schreiben. Bitte Anmelden oder registrieren.

Bitte Anmelden oder Registrieren.

Mitglieder die aktuell diesen Beitrag lesen:

RSS FEED


Die Seite 1
Zum Thema Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht

This website uses cookies to enhance your experience. Read our privacy policy for details. X
EdeV-Verzeichnis die Software für web2.0 Communities von McGrip Web Design Services