Kommentare über ELTERNUNTERHALT: NEUE SELBSBEHALTSÄTZE - NEUE BGH RECHTPSRECHUNG:

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2331ralf
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#1
Unterhaltspflicht für Stiefkinder
2331ralf
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Fertig 29.06.2014 - 13:58:47:

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#2
Muß ich als Schwiegersohn mein Vermögen
dem Sozialamt mitteilen.
2331ralf
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#3
Das Vermögen des Schwiegerkindes kann beim Elternunterhalt nicht angetastet werden. Sie müssen dem Sozialamt aber die Erträge Ihres Vermögens mitteilen, da diese zum Einkommen gehören.
2331ralf
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Fertig 14.01.2015 - 22:03:58:

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#4
Was kann ich an Spareinlagen als unterhaltsplichtiges Kind auf meinem Konto haben, wenn der Bedarfsfall eingetreten ist und das Vermögen der Eltern aufgebraucht ist? Jason
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Fertig 15.01.2015 - 09:58:10:

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#5
Dem unterhaltspflichtigen Kind wird ein Altersvorsorgeschonvermögen zugestanden in Höhe von 5 % seines aktuellen Bruttoeinkommens. Dieser Betrag wird kapitalisiert, wobei fiktiv angenommen wird, dass ein Betrag in dieser Höhe ab dem 18. Lebensjahr angespart worden wäre. Dies ergibt zum Beispiel bei einem 55-jährigen, der brutto 3.000 € verdient, ein Schonvermögen von rund 150.000 €.
2331ralf
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Fertig 25.01.2015 - 22:21:07:

Betreff: Altersvorsorge Schwiegerkind
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#6
Das Schwiegerkind hat kein eigenes Einkommen. Der Unterhaltspflichtige zahlt jedoch in eine kapitalbildende Versicherung für das Schwiegerkind ein.
Das Sozialamt argumentieret, daß dem Schwiegerkind zwar auch 5% seines Einkommens als Altersvorsorgeaufwendung zustehen, aber 5% von nichts sei eben nichts.
Von daher gäbe es keine Berücksichtigung dieser Vorsorgeaufwendungen.
Ist das rechtens?
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Fertig 26.01.2015 - 18:35:16:

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#7
Sehe geehrter Fragesteller, zu dieser Problematik ist mir leider keine Rechtsprechung bekannt. Ich würde auf den Abzug bestehen, es sei denn, Ihre Ehefrau würde schon über eine ausreichende Altersvorsorge verfügen.

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