Kommentare über Kindergartenbeitrag beim Kindesunterhalt:

| Drucken |
Kommentare Kommentare
schendel
Neu
Avatar

Benutzergruppe: Mitglied
verbunden: 23.01.2007
Ort: Baden-Württemberg

Artikel: 1
Kommentare: 0

Diesen Kommentar bewerten: akzeptieren verwerfen
445 von 846 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 07.05.2007 - 19:43:51:

Zitieren
#1
Ich bin vollzeitig berufstätig und habe eine Tagemutter für mein Kind. Kindergartenkosten und für die Nachmittagsbetreuung zahle ich einen Betrag von 60 Euro. Ich erhalte für mein Kind 199,00 Euro. Muss der Vater sich an den Kosten beteiligen. Ich habe auf Unterhalt für mich verzichtet!
schendel
Neu
Avatar

Benutzergruppe: Mitglied
verbunden: 23.01.2007
Ort: Baden-Württemberg

Artikel: 1
Kommentare: 0

Diesen Kommentar bewerten: akzeptieren verwerfen
479 von 940 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 14.07.2007 - 04:22:21:

Zitieren
#2
Ich erhalte für 2 Kinder 396,-- € Unterhalt und 308,-- € Kindergeld. Das sind zusammen 704,-- €. Die Kindergartengebühren betragen für beide Kinder 397,50 € zuzüglich Essen (ca. 100,-- €) für eine Vollzeitbetreuung. Das sind ca. 500,-- € monatlich. Somit bleiben pro Kind monatlich ca. 100,-- € übrig für Kleidung, Essen, Bildung, usw. Ist das ok so, oder hätte man einen höheren Anspruch auf Unterhalt ? Wenn ja, wer würde den höheren Betrag übernehmen, wenn der Unterhaltspflichtige (erwerbstätig mit 900,-- € Selbstbehalt) und Abzug von Unterhalt monatlich ca. 100,-- € übrig hat ?
Dann hätte ich noch eine andere Frage: Wenn der Unterhaltspflichtige arbeitslos ist und ca. 800,-- € Arbeitslosengeld erhält (bei einem Selbstbehalt von 770,-- €) von dem dann 30,-- € übrig bleiben, ist er also nicht in der Lage Unterhalt zu zahlen. Wenn ich dann auf die Unterhaltsvorschußkasse gehen würde, denke ich würde ich den Unterhalt von diesen bekommen und der Unterhaltspflichtige müßte den Vorschuß später an die Kasse zurückzahlen !?
Wenn der Unterhaltspflichtige wieder erwerbstätig wäre und ca. 100,-- € (1'400,-- € - 392,-- € Unterhalt - 900,-- € Selbstbehalt) übrig hätte, muß er dann von diesem Überschuß die Tilgung vornehmen, oder wie wird das berechnet ? Vielen Dank
(wenn möglich bitte antworten auf
E-Mail: carmen.schmaus@t-online.de)
schendel
Neu
Avatar

Benutzergruppe: Mitglied
verbunden: 23.01.2007
Ort: Baden-Württemberg

Artikel: 1
Kommentare: 0

Diesen Kommentar bewerten: akzeptieren verwerfen
377 von 810 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 17.02.2008 - 08:18:26:

Zitieren
#3
kann der Träger des Kindergarten wo meine Tochter zur Zeit ganztags betreut wird eine Nachforderung für die letzte drei Monate aus dem vorangegangenen Jahr fordern wobei ich erst seit September 2007 auf Vollzeit erwerbstätig bin und ein Jahreseinkommen incl. Kindsunterhalt nicht die Grenze von 31.000 Euro Bruttojahreseinkommen überschreitet?
schendel
Neu
Avatar

Benutzergruppe: Mitglied
verbunden: 23.01.2007
Ort: Baden-Württemberg

Artikel: 1
Kommentare: 0

Diesen Kommentar bewerten: akzeptieren verwerfen
415 von 781 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 15.04.2008 - 22:57:45:

Zitieren
#4
Ich bin unverheiratet und alleinerziehend. Ich erhalte 125,00 UVG. Der Vater bezahlt an das Amt 80,00 Euro, da er angeblich seinen Lebensunterhalt sonst nicht bestreiten könnte.Mein Sohn, 26 Monate,wird nun eine Krabbelgruppe ganztags besuchen, damit ich arbeiten gehen kann. Vorher wurde er von meiner kranken Mutter betreut. Der Krabbelgruppenplatz soll mich ca. 170 Euro inkl. Essensgeld kosten. Muss der Vater etwas dazu bezahlen?
schendel
Neu
Avatar

Benutzergruppe: Mitglied
verbunden: 23.01.2007
Ort: Baden-Württemberg

Artikel: 1
Kommentare: 0

Diesen Kommentar bewerten: akzeptieren verwerfen
329 von 635 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 07.02.2010 - 14:32:27:

Zitieren
#5
Muss ich den Kindergartenbeitrag mit bezahlen da das Kind bei seinem Vater wohnt und betreut wird noch?
Wir leben noch in Trennung der Vater und ich .
schendel
Neu
Avatar

Benutzergruppe: Mitglied
verbunden: 23.01.2007
Ort: Baden-Württemberg

Artikel: 1
Kommentare: 0

Diesen Kommentar bewerten: akzeptieren verwerfen
263 von 494 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 06.11.2012 - 16:27:41:

Zitieren
#6
Ich habe mit einer Frau einen gemeinsamen Sohn. Wir haben nie zusammengelebt aber das gemeinsame Sorgerecht. Nun kommt unser Sohn mit einem Jahr in eine Kindergrippe, damit die Mutter arbeiten gehen kann. Muss ich mich hier an den Kosten beteiligen?

Sie haben nicht die Berechtigung Kommentare zu schreiben. Bitte Anmelden oder registrieren.

Bitte Anmelden oder Registrieren.

Mitglieder die aktuell diesen Beitrag lesen:

RSS FEED


Die Seite 1
Zum Thema Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht

This website uses cookies to enhance your experience. Read our privacy policy for details. X
EdeV-Verzeichnis die Software für web2.0 Communities von McGrip Web Design Services