Kommentare über Die Unterhaltsechtsreform 2007:

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Gabriele Sonntag
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Fertig 07.06.2007 - 11:36:19:

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#1
Ich war25 Jahre verheiratetund wurde
2002 geschieden und bezahle Unterhalt
seit 1998 für meine Ex.Kinder aus der Ehe sind nicht vorhanden.Muss ich noch
Unterhalt bezahlen?
Gabriele Sonntag
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Fertig 05.05.2008 - 12:10:01:

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#2
Ich arbeite halbtags verdiene 1200 Euro netto. Meine Tochter ist 11 jahre.Mein nochehemann bezahlt mir 800Euro monatlich. Muß er das nach der scheidung auch noch tun?
Gabriele Sonntag
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Fertig 28.03.2012 - 02:37:22:

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#3
Unser Sohn, voll berufst tig, hat seit ein paar Monaten eine Freundin, nun wraertet sie ein Kind. Sie wohnt an einem anderen Ort und ist dort auch berufst tig, so dass sie bis zum Eintritt des Mutterschutzes auch nicht umziehen kann, da sie dann ohne Arbeit und mittellos w re. Das Einkommen unseres Sohnes erm glicht ihnen nicht, auf das Einkommen der Freundin zu verzichten. Wie ist der Unterhalt zuk nftig gesichert, wenn die Freundin nach dem Erziehungsjahr nicht zu ihm zieht? Ist er dann auch gegen ber der Mutter zum Unterhalt verpflichtet, wenn diese keine neue Arbeit mit dem Kleinkind findet?Wo kann mann ber die gesetzlichen Festlegungen nachlesen?Danke f r Ihre Bem hungenMit freundlichen Gr ssenM.Schwunke

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