Kommentare über Elterngeld und Auswirkung auf den Unterhalt:

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kistler
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Fertig 04.07.2007 - 14:07:27:

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#1
Hallo,
wie wird es geregelt, wenn der unterhaltsverpflichtete Exmann wegen der Erziehung eines Kindes von seiner neuen unehelichen Partnerin Elternzeit nimmt? Wird die Berechnungsgrundlage für den Unterhalt auf das bereinigte Einkommen in Höhe von 67 % angepasst?

Vielen Dank für Ihre Auskunft im Voraus.

MfG
kistler
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Fertig 18.07.2007 - 17:10:25:

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#2
Wie wird der Kindesunterhalt für das Kind aus 1.Ehe berechnet,wenn der Vater in neuer Ehe lebt und Elterngeld für das Kind aus dieser 2. Ehe bezieht?
kistler
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Fertig 24.01.2008 - 17:22:51:

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#3
Hallo,
meine Frage ist ob mein Partner der schon Kinder hat und für diese auch Uterhalt zahlen muß Elterngeld beantragen und dann auch Elternzeit nehmen kann. Wie wirkt sich das grob auf den Unterhalt der Kinder aus?

Vielen Dank
kistler
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Fertig 26.05.2008 - 11:11:33:

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#4
Hallo.

Mein bereinigtes Einkommen beträgt ca. 3.100 Euro. Ich zahle Unterhalt für meine Exfrau (351,-) und für meine 3 gemeinsamen Kinder 881,-). Nun muss ich - in Ermangelung eines Krippenplatzes (mein 4. Kind ist dann 8 Monate) von Mitte September bis Mitte Februar Elternzeit nehmen. Meine Einkünfte fallen dann auf 1.800,- Euro (Elterngeld). Hat das Auswirkungen auf meine Unterhaltszahlungen, oder muß ich die auch in dieser Zeit in voller Höhe erbringen ?
MfG Klaus
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Fertig 12.06.2008 - 00:43:58:

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#5
Ich lebe getrennt von der MUtter unseres gemeinsamen Kinder, wir sind nicht verheiratet. Sie bezieht Elterngeld in Höhe von 1236 Euro. Muss ich noch Unterhalt für sie bezahlen. Mein bereinigtes Nettoeinkommen beträgt ca. 4500 im Monat.
Vielen Danke
kistler
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Fertig 16.03.2009 - 22:51:49:

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#6
Hallo!
Ich zahle für meine Tochter (18J.Schülerin,lebt bei der Mutter)Unterhalt.Jetzt bekomme ich 1000,-€ Elterngeld. Wenn 300,-nicht auf das Elterngeld angerechnet werden, muß ich dann noch Unterhalt zahlen?
Danke..
kistler
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Fertig 06.04.2010 - 19:50:30:

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#7
Mein lebensgefährte und ich erwarten ein Baby. Mein Lebensgefährte hat bereits zwei eigene kinder für die er Unterhalt bezahlt. Er möchte ebenfalls zwei Monate Elternzeit nehmen. Ich würde gerne wissen wie sich der Unterhalt zum Elterngeld verhält?
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Fertig 18.04.2010 - 17:02:12:

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#8
wann kann der ehemann von der unterhaltszahlung entbunden werden der frau gegen über
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Fertig 07.10.2010 - 16:05:05:

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#9
Mann ist in elternzeit, 455 Euro im Monat, Auszahlung halbiert. Wieviel unterhalt kann/muß er noch bezahlen??? 2 Kinder unter 18. Neue Frau arbeitet vollzeit, 2200 Euro brutto verdienst
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Fertig 07.01.2011 - 22:30:20:

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#10
Ich verdiene ca im Durchschnitt 1710€ netto. zahle 309,- Unterhalt für 9 jährige. wir erwarten nun zwillinge. ich beabsichtiege in elternzeit zu gehen und würde ca 1450,- bekommen. meine frau geht weiter ihrer selbstständigkeit nach und hat etwa 1200,-. frage: wieveil unterhalt ist für meine tochter noch fällig?die mutter ist lehrerin und verdient ca 2800,- € netto.
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Fertig 14.04.2013 - 21:28:05:

Betreff: unterhalt trotz kind mit neuem Lebenspartner
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#11
Ich habe 2 Kinder die ich gegenüber Unterhaltspflichtig bin. Ich bin nun Schwanger mit meinem neuen Lebenspartner. Hier meine Frage. Wie macht sich der Unterhalt meinen Beiden Kindern gegenüber wenn ich Elterngeld beziehe? Muss ich denn meinen Kindern noch Unterhält Zahlen oder steht das Geld meinem Baby zur Verfügung?
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Fertig 30.10.2014 - 20:03:37:

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#12
ich ( Mann 46 Jahre, 10 Jahre Verheiratet bis zu Trennung ) lebe seit 3,5 Jahren in Trennung und seit 2,5 in einer Beziehung. Die Scheidung wird immer wieder durch Attacken der Gegenseite in die Länge gezogen, so dass ich den vollen Trennungsunterhalt immer noch leisten muss. Wir haben zwei Kinder der Sohn lebt bei mir, 12 Jahre hat ADS und eine Lese-Rechtschreibschwäche. Er benötigt eine intensive Betreuung durch mich, andere Maßnahmen, Ergo, Extrabeschulung… führten nicht zum Erfolg. Meine Tochter wird im März 15 Jahre und lebt bei meiner EX bzw. 6 Tage bei mir und 9 Tage bei ihr im Wechsel. Im Feb. haben ich Zwillinge bekommen, ich bin in Elternzeit gegangen 25 Std. die Woche und meine Lebensgefährtin ist 3 Jahre in Elternzeit und bekommt auch Elterngeld. Da wir nun eine Abänderung des Trennungsunterhaltes beantragt haben, verlangt der Richter, das ich nach wie vor in vollem Umfang arbeiten müsste und das wenn ich in Elternzeit gehe, das das mein privates Vergnügen sei. Mein Einkommen wird er von daher hochrechnen und danach den Unterhalt bestimmen.
Wieso muss ich überhaupt noch Trennungsunterhalt leisten obwohl mein Sohn besonders Bedürftig ist und wir obendrein Zwillinge bekommen haben. Meine EX arbeitet 4 Tage die Woche und möchte auch nicht mehr arbeiten! Vor Gericht verleugnet sie den Besonderen Bedarf und möchte nun auch an den Mieteinnahmen eines neu erworbenen Objektes teilhaben!

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