Kommentare über Regelbeträge zum Kindesunterhalt ab 01.07.2007:

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schendel
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Fertig 18.06.2007 - 16:27:16:

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#1
Ist es richtig, dass sich der Selbsterhalt ab 07/2007 von 890 Euro auf 1000 Euro erhöht?
schendel
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Fertig 20.06.2007 - 14:58:26:

Betreff: gleiches Thema
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#2
diese Frage interessiert mich auch. wo wird diese beantwortet?
vonderwehl
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Fertig 20.06.2007 - 15:18:01:

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#3
ist so nicht richtig. Der SB gegenüber minderjährigen und privilegierten volljährigen Kindern beträgt 890,00 EUR. Der SB gegenüber der Ehefrau beträgt 1.000,00 bzw. 995,00 EUR. Daher u.U. zweistufige Berechnung nötig. Eine einhellige Anhebung des Selbstbehaltes gibt es nicht.

Thomas von der Wehl
FA f FamR
schendel
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Fertig 21.06.2007 - 16:01:14:

Betreff: Mangelfall
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#4
was bekommt die zweite Ehefrau die mit dem Unterhaltspflichtiger lebt im Mangelfall ?
schendel
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Fertig 23.06.2007 - 17:54:18:

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#5
da ich in kürze heiraten werde würde mich auch intressieren ob mein mann dann einen höheren selbsterhalt hat weil wir ja dann auch eine familie sind. wird der unterhalt dann neu berechnet? vielen dank für die antwort im voraus.
schendel
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Fertig 24.06.2007 - 00:57:36:

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#6
Guten Abend, geht es in der neuen Tabelle auch nach dem alter der Kinder? z.b. mein Bekannter hat insgesamt 4 Kinder 2 aus der 1. Ehe und ein nebenläufer sprich aus einer Beziehung und jetzt auch eins aus einer Beziehung.Und wird seine Lebensgefährtin auch als Unterhaltsberechtigte mit berücksichtigt in einer Art und Weise?

Danke für Ihre Antwort

schendel
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Fertig 27.06.2007 - 05:05:24:

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#7
Was heist Regelbetrag ? Kann man grundsätzlich das halbe Kindergeld von dem Betrag der in der Düsseldorfer Tabelle steht abziehen Laut Düsseldorfer Tabelle muß ich 349€ zahlen kann ich dort die 77€ abziehen?
schendel
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Fertig 06.07.2007 - 22:47:11:

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#8
schade das man hier keine antwort auf seine fragen #6 bekommt.leider muß man wohl für jede vernünftige auskunft zahlen wirklich schade.

schönen abend noch allen
schendel
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Fertig 21.07.2007 - 13:09:27:

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#9
guten morgen habe da mal eine frage.
zählt ein kind als unterhaltsberechtigt wenn man nicht verheiratet ist und man lebt zusammen??? Wenn ja auch bei einer insolvenz des partners?

wäre dankbar für eine antwort
schendel
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Fertig 03.08.2007 - 19:53:02:

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#10
Warum werden die Fragen nicht beantwortet??????????????????????????
schendel
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Fertig 15.10.2007 - 17:56:06:

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#11
ich bin 23 und befinde mich im 3 ausbildungsjahr,darf mein vater weniger zahlen als er im 2 jahr gezahlt hat???
schendel
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Fertig 03.12.2007 - 12:41:06:

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#12
Sehr geehrter Herr Schendel,
mein Lebensgefährte ist seit ca. 2 Jahren von seiner Ex-Ehefrau geschieden. Der ältere Sohn, 14 Jahre, lebt mit uns zusammen und der jüngere Sohn, 12 Jahre, lebt bei seiner Mutter. Wir leben in dem Haus meines Lebensgefährten, dass 70 Jahre alt ist, weder isoliert ist noch dem heutigen Standart entspricht, dass heißt die Nebenkosten sind immens hoch. Dennoch wird ihm ein Betrag von € 500 für das Haus zu seinem Nettogehalt (ca. 1250 €) dazu berechnet. Seine Ex-Frau hat sich als Fotografin selbstständig gemacht und zusätzlich hat sie für einen Zeitraum von etwa Jahr auf 400-Euro-Basis bei Ihrem ehemaligen Freund gearbeitet, bis diese Beziehung beendet war. Nach Beendigung der Beziehung kommt sie wieder auf uns zu und möchte mehr Unterhalt, als die von meinem Lebensgefährten (freiwillig, da er bisher sich eigentlich aufgrund des Alters seines älteren Sohnes nur die Hälfte seines Gehaltes hätte anrechnen lassen müssen) bezahlten 200 Euro Unterhalt an ihren bei ihr lebenden Sohn haben. Meine Frage: inwiefern hat sie ein Anrecht auf eine höhere Unterhaltszahlung für den bei ihr lebenden Jungen? Da sie bisher 2 Jobs, einmal die Arbeit als Fotografin und den Teilzeitjob zusätzlich hatte, ist es ihr zumutbar sich auch tatsächlich wieder einen zusätzlichen Teilzeitarbeitsjob zu besorgen? Inwiefern ist sie ihrem Sohn, der bei uns lebt, unterhaltspflichtig? Wie sieht es mit einer Aufrechnung der Kindesunterhaltsbeträge und der freiwillig an den 12jährigen Sohn gezahlten Beträge aus? Höre gerne von Ihnen. Im voraus vielen Dank für Ihre Mühe.
MFG
Fussel
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Fertig 04.01.2008 - 12:59:08:

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#13
"leider muß man wohl für jede vernünftige auskunft zahlen wirklich schade." und "Warum werden die Fragen nicht beantwortet??????????????????????????"

das ist ja wohl nicht ernst gemeint! darf ich mal fragen, ob der verfasser dieser kommentare auch zum bäcker geht und sagt: "ich bräuchte mal zehn brötchen, aber bezahlen werde ich die nicht" ???
oder zum steuerberater: "ich hätte gern meine steuererklärung für die letzten drei jahre erledigt. aber bitte kostenlos" ???

unfassbar.
schendel
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Fertig 01.02.2009 - 20:55:42:

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#14
Der Vater meiner Tochter 1993 geboren zahlt derzeit 150,00 € Unterhalt. Er erhält derzeit ALG I in Höhe von 650€ nun will er den Unterhalt reduzieren. Wieviel kann ich von ihm verlangen?
schendel
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Fertig 07.03.2010 - 22:21:58:

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#15
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