Kommentare über Wohnvorteil nach Trennung und Scheidung:

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Strieder
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Fertig 01.07.2007 - 17:26:06:

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#1
Sehr geehrter Herr Stieder,

ist dieses Urteil auch so anwendbar, wenn der unterhaltsverpflichtete Ehepartner im Haus verbleibt?

Wie wirkt sich so ein Wohnwert auf die nachrangigen Unterhaltsverpflichtungen aus.

Mit freundlichen Gruß
Manuela v.d. E.
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Fertig 11.07.2007 - 16:44:25:

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#2
Wenn der Unterhaltsverpflichtete im Wohnhaus, das im Eigentum des Unterhaltsberechtigten steht, verbleibt, dürfte während der Trennungszeit - mindestens für ein Jahr- ebenfalls nur der Wohnwert einer eheangemessenen Wohnung anzusetzen sein. Grund ist, dass jedenfalls für ein Jahr die ehelichen Verhältnisse unberührt bleiben sollen, damit eine Versöhnung unter den ursprünglichen Wohnverhältnissen möglich ist. Der Unterhaltsberechtigte wird jedoch seinerseits Tilgung und Zinsen von seinem Einkommen absetzen dürfen, was dann faktisch zu einer höheren Unterhaltsverpflichtung des im Haus Verbleibenden führen dürfte.

Auf nachrangig Unterhaltsberechtigte ist der Bedarf in gleicher Weise zu ermitteln, allerdings bestehen Zahlungspflichten nur, wenn kein Mangelfall vorliegt, also wenn der Bedarf der vorangig Berechtigten zuvor durch das Einkommen des Verpflichtetetn gedeckt werden kann.
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Fertig 15.02.2008 - 10:05:43:

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#3
Ich muß Rückstellungen für mein Haus bilden; können diese mit dem Wohnvorteil verrechnet werden ?
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Fertig 15.02.2008 - 10:09:48:

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#4
Der Kommentar ist o.k. Aber ich habe noch gefragt, ob ich Rückstellungen für mein Haus für Reparaturen usw. gegen den Wohnvorteil anrechnen kann. Können Sie das bitte beantworten?
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Fertig 19.03.2008 - 16:54:53:

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#5
haus von meinem geld gekauft.geheiratet.frau zur hälfte mit ins grundbuch.bank seit anfang immer alleine bezahlt.frau zieht aus.was gehört ihr dann noch?
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Fertig 12.08.2008 - 04:56:08:

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#6
bin bereits geschieden und habe mir nach der scheidung ein WE-Haus gekauft,jetzt will mir der Richter hierfür einen Wohnvorteil gegenüber meiner Ex-Frau auf den Unterhalt anrechnen.Ist das rechtlich überhaupt möglich da wir ja schon seit e6 monaten geschieden sind.
Strieder
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Fertig 26.08.2008 - 22:04:35:

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#7
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Freund (Scheidung in 07/2008 eíngereicht) verdient 1.960 € netto und zahlt hiervon alleine 940 € Zinsen und Tilgung für das gemeinsame eheliche Haus ab. Er wohnt seit 1,5 Jahren in der Einliegerwohnung (ca. 45 m²) und sie mit den beiden Kindern (8 + 12) im 1. + 2. OG (ca. 140 m²) mietfrei (die mtl. anteiligen NK bezahlt sie ihm) - im Gegenzug zahlt er ihr keinen Trennungsunterhalt. Für die Kinder zahlt er den gesetzmäßigen Kindesunterhalt.
Fragen:
Verstehe ich Ihren Artikel richtig, dass die Ehefrau ihm noch Miete zahlen müßte da die Vergleichsmiete wesentlich höher wäre als der Trennungsunterhalt?
Und: Er kommt weit unter den Selbsterhalt von 900 €. Müßte er gar keinen Unterhalt an die Kinder zahlen -oder nur den Mindestunterhalt?
Sollte das Jugendamt Kindesunterhalt zahlen: Muß er den zurückzahlen?

Besten Dank für Ihre Antworten!
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Fertig 08.03.2010 - 14:52:13:

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#8
wir haben 2008 geheiratet und anfang 2009 ein Haus gekauft.Mein Mann ist Alleineigentümer.Nun hat er sich von mir getrennt und ist in seine Eigentumswohnung gezogen und verlangt jetzt von mir für die Nutzung des 160qm Hauses 1000 Euro Miete plus Nebenkosten.Ich lebe mit meinen Kindern noch in diesem Haus und verdiene nur 1400 Euro.Darf mein Mann diesen Betrag verlangen,oder wie ist die Gesetzgebung?
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Fertig 24.08.2010 - 14:16:47:

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#9
Können Nebenkosten wie Grundsteuer,
WG-Versicherung anteilmäßig von der
Nutzungsentschädigung abgezogen werden?
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Fertig 08.08.2012 - 20:19:43:

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#10
Kann ein Nutzungsvorteil verjähren?? Ich habe einen Nutzungsvorteil gegen meinen Mann eingeklagt aber der wurde verrechnet mit Sonderbelastungen für die Firma und mir wurde gesagt ich müsste neu klagen. Das war 2010. Kann das verjähren oder was muss ich tun?
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Fertig 10.10.2012 - 10:51:33:

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#11
Mein Ex-Mann bewohnt nach der Scheidung unser gemeinsames Haus und trägt auch die Tilgungsraten allein.Kann ich von ihm trotzdem eine Nutzungsentschädigung verlanden
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Fertig 29.04.2013 - 13:08:50:

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#12
Nach der Trennung hat mein Ex einen mir unbekannten Mann in das Haus einziehen lassen und mittlerweile wohnt auch seine Freundin mit im Haus.Ich habe bisher weder Unterhalt noch einen Mietanteil erhalten. Was würde mir zustehen?
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Fertig 08.10.2013 - 03:07:00:

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#13
Muss auch dann ein Nutzungsvorteil bezahlt werden wenn das Haus ueber den Zugewinnanteil bereits ausbezahlt wurde
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Fertig 29.01.2015 - 09:12:46:

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#14
Ich bin von meiner Frau rechtskräftig geschieden, Im Rahmen des Zugewinnausgleichs habe ich meiner Frau 50% der eigenen Immobilie nach Wertgutachten ausgezahlt. Jetzt möchte meine Frau Wohnwert auf mein Einkommen anrechnen lassen, um meine Verfügbares Einkommen zu erhöhen und damit Ihren Unterhalt.
Geht das ??
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Fertig 23.09.2015 - 00:50:53:

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#15
nach dem beschluss des richters zahle ich aufgrund von wohnvorteil unterhalt für meine kinder die bei dem vater wohnen. das haus, in dem wir während der ehe lebten gehört laut Eigentum mir, Grundbuch, Grundstück wie teilweise Wohnfläche mein erbe... vor der ehe wurde gemeinsam angebaut mit gemeinsamen Kredit und Fördermitteln die die ablaufzeit überschritten haben. wie lange zahle ich aufgrund von wohnvorteil unterhalt den kindern unabhängig von meinem geringen Mindestlohn ist meine frage, endlos ?

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