Kommentare über Verfahren auf Klärung der Abstammung § 1598a BGB :

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vonderwehl
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Fertig 06.02.2008 - 00:57:40:

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#1
Hat dieses Verfahren zue Klärung der Abstammung bereits Gesetzeswirkung oder ist es noch immer in der Vorbereitung?
können Sie des sagen?
vonderwehl
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Fertig 27.02.2008 - 16:22:12:

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#2
Haben Sie bereits eine Antwort erhalten oder benötigen Sie noch Auskunft?
vonderwehl
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Fertig 01.04.2008 - 15:58:54:

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#3
Ich habe starke Zweifel an meiner Vaterschaft und würde gerne einen Vaterschaftstest machen lassen. Ich habe keinen Kontakt, weder zur Mutter noch zum Kind. Die Vaterschaftanerkennung liegt 9 Jahre zurück. Wie verhalte ich mich richtig und was muß ich tun?

vonderwehl
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Fertig 25.05.2008 - 23:32:48:

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#4
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vonderwehl
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Fertig 14.07.2008 - 19:05:10:

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#5
So, wie ich das Gesetz verstehe, bedeutet dies: Jeder (gesetzliche) Vater kann eine Abstammungsklärung verlangen und auch durchsetzen, ohne vorheriges Anfechtungsverfahren? In diesen Fällen scheint der Gesetzgeber also keinerlei Begründungen zu verlangen, allein der Wille zählt?
vonderwehl
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Fertig 21.07.2008 - 23:54:53:

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#6
Bin 28 Jahre und habe vor 6 Jahren eine
Volladoption gewollt, da ich den Namen nicht mehr wollte. Mein Erzeuger wünscht
nun eine DNA. Muß ich diesem Wunsch nach-
geben? Eltern sind seit 1992 geschieden.
vonderwehl
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Fertig 05.08.2008 - 21:24:23:

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#7
das gesetzt in nicht eindeutig.
nehmen wir einmal an: ein mann hat eine vaterschaft vor 20 jahren anerkannt. hat nach trennung von der frau ( die zwei waren nicht verheiratet) vor 13 jahren einen vaterschaftstest mit zustimmung der frau gemacht. dieser test hat ergeben das er nicht der vater war. jetzt kommt das neue gesetzt ins spiel: dieser mann hat 2,5 jahre unterhalt an sein gesetzliches kind gezahlt das war 2004 bis 2006 und jetzt fängt er an mit neuen gesetz zu spielen und versucht den gezahlten unterhalt von dem ( in seinen Augen) leiblichen vater in keinen stücken zurückzuklagen. ist das nach den neuen gesetzen möglich ???? und kann der mann das
vonderwehl
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Fertig 18.09.2008 - 19:57:41:

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#8
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vonderwehl
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Fertig 28.05.2009 - 18:15:14:

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#9
Wie geh ich denn vor wenn ich den Antrag auf Anspruch auf Klärung der Abstammung nach § 1598 a BGB beantragen möchte
mfg
vonderwehl
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Fertig 27.05.2010 - 08:38:49:

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#10
Mußich die Kosten für das Verfahren tragen. ch bin ALG2 Empfänge
vonderwehl
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Fertig 07.02.2012 - 13:25:59:

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#11
urteil wurde ausgesprochen die 2 jahres frist war um kann der vater jetzt trotzdem noch einen test verlangen
vonderwehl
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Fertig 23.05.2013 - 19:55:22:

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#12
Bin seit 20 Jahren geschieden, jrtzt möchte mein Geschiedener eine genetische Abstammungsuntersuchung, wer bezahlt den Test wenn ich freiwillig zustimm

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