Kommentare über Familiäre Gewalt unbedingt dokumentieren!:

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rakolb
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Fertig 14.01.2009 - 22:19:53:

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#1
Wer genau kann Zeuge sein? Bei häuslicher Gewalt schaut selten jemand zu.
rakolb
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Fertig 27.08.2009 - 14:38:53:

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#2
Ganz einfach! Nur wer Unrecht öffentlich macht, kann später in einem familienrechtlichen Verfahren (z.B. wegen Unterhalts oder in einer Sorgerechtssache) nachweislich behaupten, die Gegenseite habe ihre angeblichen Rechte verwirkt.
Wer Gewalt gegen seinen Ehepartner (und/oder Kinder) ausübt, ist kaum geeignet, einen Erziehungsauftrag alleinverantwortlich wahrzunehmen.
Gleiches gilt beim Unterhalt. Wer Unterhalt verlangt, zuvor aber extensive physische und/oder psychische Gewalt auf den vermeintlich Unterhaltsverpflichteten ausgeübt hat, hat seinen Unterhaltsanspruch mit hoher Wahrscheinlichkeit verwirkt. Das gilt - übrigens auch im Erbrecht - sogar für ein an.Was ist aber wenn Ehefrau Ehemann immer im beisein der Kinder angegriffen hat,dieser sich nicht wehrte wegen der Kinder lieber aus eigenem Haus weg ging zum Wohle der Kinder dann Schluss Strich zieht Ex raus wirft Kinder bleiben beim Mann und Ex fordert und fordert bringt Gutachten das krank und nicht arbeiten kann Was dann????????
rakolb
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Fertig 07.11.2010 - 17:35:11:

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#3
was kann man unternehmen wenn mann verheiratet ist und man wird immer wieder zusammen geschlagen und meine tochter auch!! und wenn mein mann auch noch eine andere frau nach hause bringt und vor den augen unserer tochter mit ihr ins schlafzimmer geht???
rakolb
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Fertig 22.08.2011 - 03:25:50:

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#4
soviel ich verstanden habe ist wenn der ehemann seine ehefrau schlägt und niemand es mitbekommt und er seine ehefrau als lügnerin hinstellt und seine eltern als zeugen hinstellt und die dann mitlügen und keinerlei beweise da stehen wie krankenhaus berichte oder sonstiges muss diese frau dann damit leben?????
rakolb
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Fertig 06.09.2011 - 15:32:47:

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#5
Davon merke ich nichts.
Werrde andauernd mit den Kindern verklagt und die Psycho Tante bekommt überall recht.
Den Glauben an diesen Rechtsstaat habe ich verloren.Gleiches gilt beim Unterhalt. Wer Unterhalt verlangt, zuvor aber extensive physische und/oder psychische Gewalt auf den vermeintlich Unterhaltsverpflichteten ausgeübt hat, hat seinen Unterhaltsanspruch mit hoher Wahrscheinlichkeit verwirkt. Das gilt - übrigens auch im Erbrecht - sogar für ein an sich bedürftiges Kind gegenüber seinen Eltern.

rakolb
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Fertig 23.11.2011 - 12:43:22:

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#6
Schlimm finde ich, dass Eltern nichts tun können außer Dokumentieren, wenn deren erwachsene Töchter immer wieder jede Form von Gewalt erleiden von deren Ehemänner , aber die Töchter zu schwach sind , selber gegen ihre Peiniger vorzugehen.

Gehen Eltern gegen solche Ehemänner vor und die Ehefrauen haben Angst vor Strafverfolgung gegen ihre Ehemänner und wünschen keine Strafverfolgung trotz Strafanzeige, stellen die Behörden alles ein und die Peiniger können rechtlich gegen die Eltern vorgehen.

rakolb
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Fertig 27.07.2012 - 23:04:48:

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#7
Vorsicht mit Vorurteilen, denn die Professionen streiten. Manchmal ist ein elterlicher Dissens, nicht wirklich einer und intrafamiliäre Gewalt die Forle sozialer und ökonomischer Gewalt. Gerne wird nach Trennung oder im Streit der ehemalige Partner als "böse" völlig "verrückt" beschrieben und das ist eine Gewalt gegen Kinder, denn das bayrischen Sozialminsterium kennt PAS als seelischen Gewalt „s. 3.4.2.4. Sonderformen seelischer Misshandlung
Eine seelische Misshandlung kann auch in einem von den Bezugspersonen so gar nicht erkannten,
aber dennoch zu verantwortenden situativen Zusammenhang vorliegen:
• Einbeziehung des Kindes bzw. des Jugendlichen in bestehende Partnerkonflikte
mit Anheizen eines Loyalitätskonfliktes für das Kind und damit einem Angriff auf die
Bindung zum anderen Elternteil – mit Übergängen in ein Parental Alienation Syndrom
nach elterlicher Trennung.“
Vorsicht und Sensibilität sind angezeigt. Diplom Sozialpädagoge Kirchhoff

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