Das neue Elterngeld - die Grundlagen 
Das Elterngeld ist eine staatliche Leistung für Familien mit Kindern. Es ist am 01.01.2007 an die Stelle des Erziehungsgeldes getreten ist. Das Elterngeld wird für 12 -14 Monate nach der Geburt des Kindes gezahlt. Die Höhe richtet sich nach dem Einkommen der Eltern und dient als vorübergehender Ersatz für das Gehalt des Erziehenden.
Wer hat Anspruch
Anspruch haben Eltern, wenn das Kind nach dem Jahreswechsel 2006/2007 geboren ist. Sie müssen die Kinder selbst betreuen und erziehen. Sie dürfen nicht mehr als 30 Std. in der Woche erwerbstätig sein. Soe müssen mit ihren Kinder in einem Haushalt leben. Ihr Wohnsitz muss in der Bundesrepublik Deutschland sein.
Wer kann es beantragen
Antragsberechtigt sind Erwerbstätige, Selbstständige, Erwerbslose, Studierende und Auszubildende, Adoptiveltern, in Ausnahmefällen Verwandte bis zum dritten Grad, eingetragene Lebenspartner können auchElterngeld erhalten.
Wieviel Elterngeld gibt es
Die Höhe bestimmt sich nach dem durchschnittlichen persönlichen Nettoeinkommen vor der Geburt des Kindes. Das Elterngeld beträgt 67 % des Netto-Einkommens, aber nur bis zu einer Höchstgrenze von 1.800,00 €. Am unteren Ende erhalten alle anspruchsberechtigten Eltern mindestens 300,00 €. Für Geringverdiener, Familien mit mehreren Kindern und Familien mit einer Mehrlingsgeburt wird das Elterngeld erhöht.
Dauer des Elterngeldes
Das Elterngeld kann 12 Monate lang bezogen werden. Es kann um 2 Monate verlängert werden, wenn auch der andere Elternteil es beantragt und für mindestens 2 Monate aufgrund der Betreuung des Kindes kein Einkommen hatte.
Alleinerziehende erhalten für die vollen 14 Monate Elterngeld.
Wo zu beantragen
Der Antrag muss schriftlich erfolgen. Die Vordrucke sind bei den Elterngeldstellen, in Gemeindeverwaltungen, bei den Krankenkassen oder in Krankenhäusern erhältlich.
ACHTUNG: der Antrag muss zwar nicht mit Geburt des Kindes noch im Kreißsaal erfolgen, aber rückwirkend werden nur 3 Monate gezahlt, so dass innerhalb von 3 Monaten nach der Geburt der Antrag gestellt werden sollte.
kann ich als Mann Elterngeld beziehen während meine Frau im Mutterschutz ist? Ich wollte die ersten 2 Monate zu Hause bleiben
Autor:
Thomas von der Wehl
Fachanwalt für Familienrecht - Hamburg + Kiel
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