Die Immobilie im Scheidungsfall 4.6/5

Eine Ehescheidung bedeutet für die meisten Ehepaare ein finanzielles Desaster, insbesondere wenn eine Immobilie im Streit steht, die beiden Ehegatten gemeinsam gehört und – wie in den meisten Fällen – noch schuldenbelastet ist.

Vorbei der Traum vom Eigenheim – das Gefühl zu haben, möglicherweise ausziehen zu müssen, wieder in Miete wohnen zu müssen, oder überhaupt nicht zu wissen, wie es weitergeht, belastet abgesehen von allen finanziellen Schwierigkeiten die Menschen, die sich getrennt haben, oder deren Partner die Trennung eingeleitet hat, so sehr, daß sie oft nicht mehr weiter wissen.

Meistens ist heute in den Scheidungsfällen nicht Vermögen zu verteilen, sondern es sind die Schulden, die eventuell auch nach dem Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung noch teilweise übrig bleiben, weil die Marktsituation momentan zum Verkauf nicht besonders günstig ist, und natürlich auch Käufer es ausnutzen, wenn sie merken, daß die Verkäufer unter Druck stehen.

In den Gesprächen mit unseren Mandanten taucht dann auch immer sehr schnell die Frage auf – wie sage ich das der finanzierenden Bank, wie geht es überhaupt weiter, und wenn ich nicht mehr zahlen kann, kommen die gleich mit der Zwangsversteigerung.

An dieser Stelle sage ich immer, da ich nicht nur Fachanwältin für Familienrecht bin, sondern auch für Bank- und Kapitalmarktrecht, daß es wichtig ist, die Kreditgeber frühzeitig einzubinden und darüber zu informieren, wenn es zu einer Trennung gekommen ist.

Das letzte, was Banken möchten, ist eine Zwangsversteigerung – denn sie ist für alle Beteiligten finanziell gesehen die schlechteste Lösung. Und diese Situation kann nur der Eigentümer strategisch gegen die Bank ausnutzen, frei nach dem Motto, wenn man mit dem Rücken an der Wand steht, kann es nur noch vorwärts gehen!

Banken zieren sich lange, bevor sie eine Versteigerung in Angriff nehmen. Davor kann man versuchen, die Tilgung auszusetzen, um die monatliche Belastung zu reduzieren.

Wissen muß man als Unterhaltsverpflichteter, daß monatliche Zins- und Tilgungsbelastungen beim Unterhalt für die Kinder oder den Ehegatten/die Ehegattin mit eingerechnet werden, und zwar zugunsten des Verpflichteten. Dies gilt auch für andere monatliche Belastungen, sofern sie "eheprägend" waren.

In der Trennungs- und späteren Scheidungssituation gibt es, was die Immobilie angeht, drei Möglichkeiten: entweder der Mann zieht aus und die Frau übernimmt die Immobilie, oder umgekehrt, oder sie muß verkauft werden, wenn z. B. keiner den anderen auszahlen kann. Daß einer die Immobilie übernimmt, wird in Fällen, in denen die Kreditbelastung noch sehr hoch ist, selten in Betracht kommen, da keiner die finanziellen Möglichkeiten hat.

Oft wird es aber auch so sein, daß keiner die Immobilie übernehmen will, weil zu viele Erinnerungen an die gemeinsame Zeit daran hängen.

Der Umgang damit wird also im Einzelfall sehr unterschiedlich sein.

Wichtig ist auch, zu wissen, daß, wenn beide Eheleute gemeinsam für die Kredite unterschrieben haben, dann beide auch im Verhältnis gegenüber der Bank verpflichtet bleiben, außer, die Immobilie wird verkauft. Eine Scheidung wirkt sich insofern nicht aus. Wer nicht unbedingt verkaufen muß, sondern sich leisten kann, zu warten, bis die Preise wieder anziehen, sollte dies tun. Allerdings muß immer im Einzelfall geschaut und gerechnet werden, um zu sehen, wie sich monatliche Belastungen evtl. beim Unterhalt auswirken. Auch gibt es hier Unterschiede beim Trennungsunterhalt und beim nachehelichen Unterhalt.

Wenn es zur Trennungssituation kommt – dann keine Panik, sondern Front voraus. Denn es gibt nichts Schlimmeres, als den Kopf in den Sand zu stecken und darauf zu warten, daß sich Probleme von selber erledigen. Diese Taktik beobachten wir leider auch immer wieder bei den Mandanten, aber meist rächt sich dieses Verhalten irgendwann.

geschrieben am: 30.07.2008 - 18:24:22 von: DrIngeRötlich in der Kategorie Familienvermögensrecht
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Fragen und Antworten: 21 Kommentare


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10.07.2015 - 18:52:55:
Wer muss für Restschulden aufkommen wenn die Immobilie nach der Scheidung verkauft wird wenn beide Kreditnehmer sind?
06.07.2015 - 11:54:41:
Hallo, mein Vater ist vor kurzem gestorben. Er hat eine Eigentumswohnung mit in die 2. Ehe gebracht. Sie war allerdings noch nicht vollstä...
09.10.2012 - 11:48:27:
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