Die neue Düsseldorfer Tabelle ist da
Was sich ändert und wem es nützt
Der Begriff „Unterhaltszahlung“ ist mit dem Stichwort „Düsseldorfer Tabelle“ untrennbar verbunden, denn die Düsseldorfer Tabelle ist bundesweit die Richtschnur für die Berechnung der Unterhaltsätze von Trennungskindern. Um die Tabelle immer der aktuellen Situation anzupassen, wird diese in regelmäßigen Abständen überarbeitet. Doch was ändert sich 2009 konkret?
Weniger Unterhalt für Kinder bis elf Jahre
Unterhaltspflichtige müssen für Kinder bis elf Jahren künftig etwas weniger zahlen. Der Zahlbetrag sinkt hier bis zu fünf Euro im Monat. Hintergrund ist, dass gleichzeitig das Kindergeld erhöht wurde und den Kindern daher – trotz der geringeren Unterhaltspflicht – unterm Strich mehr Geld zur Verfügung steht. In dieser Altersgruppe gibt es also tatsächlich nur Gewinner.
Mehr Unterhalt für ältere Sprösslinge
Für ältere Sprösslinge müssen die Unterhaltspflichtigen allerdings künftig etwas tiefer in die Tasche greifen. Der Betrag für Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren steigt um 7 bis 15 Euro, der für junge Erwachsene sogar um 14 bis 29 Euro. Gleichzeitig steigt das Kindergeld, so dass den Kindern insgesamt deutlich mehr Geld zur Verfügung stehen wird. Hierdurch sollen Benachteiligung, die diese Altersgruppe im vergangenen Jahr erlitten hatte, ausgeglichen werden.
Größtmögliche Gerechtigkeit durch 120 verschiedenen Unterhaltssätze
Zwangsläufig wird es nahezu immer jemanden geben, der durch Änderungen der Tabelle benachteiligt wird. In diesem Jahr sind dies tendenziell die Unterhaltspflichtigen. Dabei darf jedoch nicht übersehen werden, dass der gerechte Ausgleich zwischen Kindeswohl und finanziellem Leistungsvermögen des Unterhaltspflichtigen immer eine Gratwanderung und eine Herausforderung darstellt. Hierzu werden seitens der Gerichte nicht nur das Alter des Kindes und das Einkommen des Unterhaltspflichtigen, sondern auch die Zahl der unterhaltsberechtigten Kinder berücksichtigt, so dass in diesem Jahr 120 verschiedenen Unterhaltssätze konzipiert werden mussten. Alles in allem kann die neue Tabelle daher als zufriedenstellende Lösung des Konflikts gesehen werden.
Individuelle Beratung nach wie vor wichtig
Trotz der pauschalierten Unterhaltssätze der Düsseldorfer Tabelle kommt es in vielen Fällen zum Streit um die Unterhaltspflicht. Um gerade in diesen Fällen „Waffengleichheit“ zwischen den streitenden Parteien zu schaffen, ist anwaltliche Beratung hier immer geboten. Wer sich hier nur auf das letztlich entscheidende Gericht verlässt, verschenkt häufig die Chance schon im Vorfeld eines Prozesses zu einer Einigung zu gelangen, damit Kosten zu sparen und letztlich eine möglichst gerechte Lösung für alle Beteiligten zu finden, die gerade in diesen emotionalen Fällen von größter Wichtigkeit ist.
Andreas Jäger
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Erbrecht
Hallo. Ich habe ein Kind aus erster Beziehung, 16, war nicht verheiratet. dort zahle ich monatlich EUR 300 an die Kindsmutter gem. Düsseldo...
Autor:
Andreas Jäger
GKS
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