Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs 
Der Deutsche Bundestag hat am 14.05.2009 den von Bundesjustizministerin Zypries vorgeschlagenen Änderungen des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts in dritter Lesung zugestimmt. Die neue Regelungen im Zugewinnausgleichsrecht sorgen für mehr Gerechtigkeit bei der Vermögensauseinandersetzung bei der Scheidung. Im Vormundschaftsrecht wird vor allem das Besorgen von Geldgeschäften für Mündel oder Betreute entbürokratisiert.
Am Grundgedanken des Zugewinnausgleichs, den während der Ehe erzielten Vermögenszuwachs zu gleichen Teilen auf beide Ehegatten zu verteilen, ändert sich nichts. Das verabschiedete Gesetz korrigiert mehrere Schwachstellen, die von Betroffenen und von Rechtspraktikern aufgedeckt worden sind.
Die neuen Regelungen im Einzelnen:
* Berücksichtigung von negativem Anfangsvermögen,
* verbesserter Schutz vor Vermögensmanipulationen durch Vorverlagerung des Stichtags für die Bestimmung der Höhe der Ausgleichsforderung,
* Auskunftsanspruch über das Vermögen zum Trennungszeitpunkt,
* Verbesserung des vorläufigen Rechtsschutzes durch erleichterten vorzeitigen Zugewinnausgleich,
* einfachere Besorgung von Geldgeschäften betreuter Menschen,
* Registrierung von Betreuungsverfügungen.
Das Gesetz soll am 01.09.2009 in Kraft treten. Es bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.
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Ist doch klar das diese Regierung die Gesetze ändert! Lächerlich Ex Kanzler 4 mal Ex Verteidigungsm. 5 mal Da kann Man(nn) nur noch den ...
Autor:
Jan Pahl
Anwaltskanzlei Brugger und Kollegen
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