Goodwill freiberufliche Praxis - Doppelverwertungsverbot? 0/5

Die Fälle sind immer ähnlich. Es geht um Ärzte, Rechtsanwälte oder andere Freiberufler, die sich scheiden lassen und bei denen neben den Unterhaltszahlungen auch der Zugewinnausgleich eine Rolle spielt.

Einerseits hat der Arzt seine Praxis beziehungsweise der Rechtsanwalt seine Kanzlei und es werden aus der Praxis beziehungsweise der Kanzlei Einkünfte erzielt, aus denen dann Unterhalt geschuldet wird. Gegen eine weitergehende Berechnung eines Kanzleiwertes bzw eines Praxiswertes spricht, dass aus der Praxis Einkünfte erzielt werden, damit Unterhalt geschuldet wird und darum können Praxis oder Kanzlei nicht auch im Zugewinnausgleich berücksichtigt werden (Doppelverwertungsverbot). Dem tritt der BGH regelmäßig entgegen. Das aktuelle Urteil des BGH gebe ich hinsichtlich der Kernaussagen unten wieder.

BGH, Urteil vom 9. Februar 2011 - XII ZR 40/09
a) Der Goodwill einer freiberuflichen Praxis ist als immaterieller Vermögenswert grundsätzlich in den Zugewinnausgleich einzubeziehen.
b) Bei der Bemessung eines solchen Goodwill ist im Rahmen der modifizierten Ertragswertmethode ein Unternehmerlohn abzusetzen, der sich an den individuellen Verhältnissen des Inhabers orientiert.
c) Die stichtagsbezogene Bewertung einer Inhaberpraxis im Zugewinnausgleich setzt eine Verwertbarkeit der Praxis voraus. Deswegen sind bereits bei der stichtagsbezogenen Bewertung dieses Endvermögens latente Ertragssteuern abzusetzen, und zwar unabhängig davon, ob eine Veräußerung tatsächlich beabsichtigt ist.
d) Die Berücksichtigung eines Goodwills im Zugewinnausgleich verstößt nicht gegen das Doppelverwertungsverbot, weil er den am Stichtag vorhandenen immateriellen Vermögenswert unter Ausschluss der konkreten Arbeitsleistung des Inhabers betrifft, während der Unterhaltsanspruch auf der Arbeitsleistung des Inhabers und weiteren Vermögenserträgen beruht.
BGH, Urteil vom 9. Februar 2011 - XII ZR 40/09 -

geschrieben am: 04.04.2011 - 18:33:22 von: in der Kategorie Zugewinnausgleich
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Fragen und Antworten: 1 Kommentare


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09.02.2012 - 13:07:10:
Sind auch Architekturbüros bzgl. des Goodwill vom Urteil des BGH vom 9. Februar 2011 (XII ZR 40/09) betroffen oder zählen diese nicht als ...

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