Kein Anfall von Erbschaftssteuer bei Zugewinn
Nach zwei Urteilen der Finanzgerichte scheint geklärt, dass ein wirksames Modell zur vertraglichen Gestaltung auch bei rückwirkender notarieller Vereinbarung des gesetzlichen Güterstandes möglich ist.
In den entschiedenen Fällen war zunächst von Anfang der Ehe an Gütertrennung vereinbart worden. Nach langjähriger Ehedauer wurde die Gütertrennung mit Wirkung auf den Beginn der Ehe aufgehoben und der Güterstand der Zugewinngemeinschaft vereinbart. Bislang wurde dieses Modell mehrheitlich als Umgehung der erbschaftssteuerlichen Regelungen eingeschätzt und auch der solchermaßen vereinbarte Zugewinn, der mit dem Tode anfällt, der Erbschaftssteuer unterworfen.
Nunmehr soll folgendes gelten. Wenn der überlebende Ehegatte Erbe oder Vermächtnisnehmner wird, verbleibt es dabei, dass wenn der Zugewinn nicht güterrechtlich ausgeglichen wird, die zivilrechtliche Möglichkeit der rückwirkenden Vereinbarung der Zugewinngemeinschaft steuerlich unbeachtlich ist.
Nur wenn der Zugewinn güterrechtlich ausgeglichen, also weder pauschal noch fiktiv berechnet wird, der überlebende Ehegatte somit nicht Erbe oder Vermächtnisnehmer wird, ist die Ausgleichsforderung steuerfrei.
In einem der entschiedenen Fälle hatte der Ehemann seine Ehefrau nicht als Erbe eingesetzt, sondern seine Schwester und seine Kinder. Diese einigten sich mit der Ehefrau auf Zahlung eines auf den Beginn der Ehe berechneten Zugewinnausgleichs von 5.000.000,-- DM. Da der von den Erben berechnete tatsächliche Zugewinnausgleich über diesem Betrag lag, sah das FG keinen Gestaltungsmissbrauch. Eine Grenze der Gestaltungsfreiheit sei erst dann gezogen, wenn einem Ehegatten eine überhöhte Ausgleichsforderung verschafft werde. (FG Düsseldorf Urt. vom 14.06.2006 4 K 7107/02 Erb und BFH Urt. vom 18.01.2006 II R 64/04
(Geändert 07.08.2007 - 13:09:44) 3619 mal gelesen
Hallo, solche Fragen gehf6ren eiitcelgnh nicht zu YC, denn KEINER kann hier eine zutreffende Aussage geben. allgemein: Es kommt auf den Gfc...
19.04.2012 - 19:11:34:
Ich bin seit neun Jahren geschieden. Nun wurde die Lebensversicherung, die wir als Hypothek für unser Haus abgeschlossen hatten, fällig. I...
Autor:
Martin Strieder
GIELEN Rechtsanwälte
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