Rechtsanwälte Becker und Kollegen
- Fachanwalt für Familienrecht Karl-Heinz Becker
- Baumholderstraße 5
66629 Freisen
Saarland
- 06855/6633
- 06855/7412
Beruf:
Mitglied der Deutschen Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e. V.
Interessen:
Ehescheidung, Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Gütertrennung, Gütergemeinschaft
Korrespondenzsprachen
Deutsch, Englisch
Biografie
geboren 1955, verheiratet, studierte von 1975 bis 1981 Rechtswissenschaften an der Universität des Saarlandes in Saarbrücken. In der Folge leistete er von 1981 bis 1983 sein Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichtes Saarbrücken und wurde noch im gleichen Jahr als Rechtsanwalt zugelassen. Seither ist er durchgehend als Rechtsanwalt tätig. Im Jahr 2001 wurde ihm vom Präsidenten der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes die Befugnis zum Führen der Fachbezeichnung „Fachanwalt für Familienrecht“ verliehen. Neben dem Tätigkeitsschwerpunkt des Familienrechts hat sich als weiterer Tätigkeitsschwerpunkt der des Straf- und Bußgeldrechts herausgebildet.