Neue Düsseldorfer Tabelle zum Kindesunterhalt ab 01.01.2010
Zum 01.01.2010 ist die Düsseldorfer Tabelle angepasst worden. Die Anpassung ist Folge der Erhöhung des steuerlichen Kinderfreibetrages, an den die Höhe des Kindesunterhaltes geknüpft ist. Die Anpassung bedeutet im Zahlbetrag eine Erhöhung um rund 13 %. Ob sich diese gerade in den unteren Einkommensgruppen allerdings auswirken wird, ist zweifelhaft, da der Unterhalt bei den unteren Einkommensgruppen und Vorhandensein mehrerer Kinder bisher ohnehin schon durch den unverändert gebliebenen Selbstbehalt eingeschränkt war. In vielen Fällen wird sich also trotz der nominalen Erhöhung wegen fehlender Leistungsfähigkeit nichts ändern.
beigefügte Anlagen
- Duesseldorfer_Tabelle_zum_Kindesunterhalt_2010.pdf (9 KB, 3883 Downloads)
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Die Düsseldorfer Tabelle spricht Unter Anmerkung Nr.4 von berücksichtigungsfähigen Schulden, die in der Regel vom Einkommen abzuziehen si...
16.03.2010 - 16:55:50:
Ich zahle für meinen Sohn der 12 jahre jung ist 377€ im Monat ich verdiene ca.1650€ im monat. meine frage ist das korekt?
12.01.2010 - 17:38:32:
sgdh ich habe 3 Kinder, 19,24,27 Jahre alt. alle 3 noch in Ausbildung. Die Mutter ist verstorben. Bislang konnte ich aufgrund meines Einkom...
Autor:
Michael Pickert
Kanzlei Pickert und Hoffmann
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von diesem Autor:
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