Neue Düsseldorfer Tabelle zum Kindesunterhalt ab 01.01.2010 5/5

Zum 01.01.2010 ist die Düsseldorfer Tabelle angepasst worden. Die Anpassung ist Folge der Erhöhung des steuerlichen Kinderfreibetrages, an den die Höhe des Kindesunterhaltes geknüpft ist. Die Anpassung bedeutet im Zahlbetrag eine Erhöhung um rund 13 %. Ob sich diese gerade in den unteren Einkommensgruppen allerdings auswirken wird, ist zweifelhaft, da der Unterhalt bei den unteren Einkommensgruppen und Vorhandensein mehrerer Kinder bisher ohnehin schon durch den unverändert gebliebenen Selbstbehalt eingeschränkt war. In vielen Fällen wird sich also trotz der nominalen Erhöhung wegen fehlender Leistungsfähigkeit nichts ändern.



beigefügte Anlagen

geschrieben am: 07.01.2010 - 17:21:34 von: ra-horz-pickert-meyer in der Kategorie Unterhalt Minderjähriger
6635 mal gelesen
Fragen und Antworten: 4 Kommentare


Sicherheitscode (nur für Gäste):

(Achtung öffentliche Frage für jeden einsehbar!
Möglichst keine Kontaktdaten und Emailadressen angeben!)

Bewerte diesen Artikel: Bewertung:
5/5 basierend auf 1 Stimmen
E-Mail:
gesendet von
E-Mail an
31.03.2011 - 04:09:11:
Die Düsseldorfer Tabelle spricht Unter Anmerkung Nr.4 von berücksichtigungsfähigen Schulden, die in der Regel vom Einkommen abzuziehen si...
16.03.2010 - 16:55:50:
Ich zahle für meinen Sohn der 12 jahre jung ist 377€ im Monat ich verdiene ca.1650€ im monat. meine frage ist das korekt?
12.01.2010 - 17:38:32:
sgdh ich habe 3 Kinder, 19,24,27 Jahre alt. alle 3 noch in Ausbildung. Die Mutter ist verstorben. Bislang konnte ich aufgrund meines Einkom...

RSS FEED


Die Seite 1
Zum Thema Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht

This website uses cookies to enhance your experience. Read our privacy policy for details. X
EdeV-Verzeichnis die Software für web2.0 Communities von McGrip Web Design Services