Neues Gesetz zur Erleichterung von Vaterschaftstests 0/5

Am 21.02.2008 hat der Bundestag das „Gesetz zur Klärung der Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren“ beschlossen. Dadurch können Väter sowie Mütter und Kinder jederzeit ein Abstammungsgutachten erstellen lassen.

Nach wie vor gilt rechtlich als Vater, wer zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet war oder mit ihrer Zustimmung die Vaterschaft anerkannt hat. Hatten Väter Zweifel an ihrer Vaterschaft, konnten sie bisher ihre Vaterschaft nur in einem Vaterschaftsanfechtungsverfahren überprüfen lassen. Wurde hierdurch der Verdacht des zweifelnden Vaters bestätigt, hatte das Verfahren automatisch zur Folge, dass er auch die rechtliche Beziehung und damit zwar einerseits die Unterhaltpflicht, aber andererseits auch das Sorgerecht verlor. Zudem war ein Anfechtungsverfahren nur innerhalb einer Frist von zwei Jahren ab dem Zeitpunkt möglich, zu dem der Vater von den Umständen erfahren hat, die gegen seine Vaterschaft sprachen.

Nach dem nun verabschiedeten Gesetzesentwurf haben rechtliche Väter sowie Mütter und Kinder jederzeit einen Anspruch gegen die jeweils anderen Familienangehörigen auf Einwilligung in die genetische Abstammungsuntersuchung und auf Duldung der Entnahme der erforderlichen Proben. Heimliche Tests sind zwar immer noch rechtswidrig, verweigert aber ein Familienangehöriger die Einwilligung, so wird sie auf Antrag durch das Familiengericht ersetzt.

Für den Anspruch auf Klärung der Abstammung gibt es keine Fristen. Die Betroffenen können anschließend - innerhalb der weiterhin gültigen Anfechtungsfrist - auch die rechtliche Vaterschaft aufheben lassen oder aber sich mit dem Wissen alleine begnügen und die rechtlichen Bande bestehen lassen.

Für das Kind selbst kann die Erkenntnis, dass der Mensch, den es von Geburt an als seinen Vater angesehen hat, gar nicht sein Vater ist, schockierend sein kann. Um das Kind davor zu schützen, dass es hiervon zu einem besonders ungünstigen Zeitpunkt erfährt, sieht das Gesetz eine Härteklausel vor, nach der das Gericht das Verfahren für einen bestimmten Zeitraum aussetzen kann.

Nichts geändert hat sich für Väter, die nicht als rechtliche Väter gelten. Sie müssen weiterhin eidesstattlich versichern, dass sie der Mutter zur Empfängniszeit beigewohnt haben, und sodann ihre Vaterschaft gerichtlich feststellen lassen.

Die Neuregelung soll spätestens am 31. März 2008 in Kraft treten.



beigefügte Anlagen

geschrieben am: 27.02.2008 - 15:25:37 von: laglisse in der Kategorie Vaterschaft
(Geändert 27.02.2008 - 16:18:30) 1926 mal gelesen
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