Rechtssprechung 3. Quartal 2012 5/5

Rückzahlung überzahlter Renten durch den Erben?

Wird nach dem Tode des Rentenberechtigten fälschlicherweise vom Rententräger weiter Rente überwiesen, ist diese vom Erben zurückzuzahlen. Er ist insoweit ungerechtfertigt bereichert. Er kann sich auch nicht beim Verbrauch des Geldes auf eine sogenannte Entreicherung berufen.

AG Bad Segeberg, Urteil vom 30.11.2011,
Aktenzeichen: 17 C 160/11



beigefügte Anlagen

geschrieben am: 25.01.2013 - 11:49:39 von: pöppinghaus in der Kategorie Newsletter Aktuelles aus dem Erbrecht
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