Scheidungskosten absetzbar!
Die mit einer Ehescheidung zusammenhängenden Gerichts- und Anwaltskosten können nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf (FG) in vollem Umfang steuerlich geltend gemacht werden.
Das Finanzgericht Düsseldorf (10 K 2392/12 E) hat zugunsten des Steuerpflichtigen die gesamten Aufwendungen des Scheidungsverfahrens als außergewöhnliche Belastung (§ 33 des Einkommensteuergesetzes) steuerwirksam zum Abzug zugelassen. In dem Gerichtsverfahren werden regelmäßig Regelungen zum Versorgungsausgleich, dem Zugewinn und den Unterhaltsansprüchen getroffen. Den damit zusammenhängenden Kosten können sich die Ehepartner nicht entziehen. Dabei spielt es keine Rolle, dass Teilbereiche einer Scheidung nur durch ein gerichtliches Urteil, andere Teile hingegen auch durch einen Vergleich zwischen den Ehepartnern geregelt werden können, entschied das Gericht.
Autor:
Jan Braumann
RAe&Notar Dr. Giesen Klemann Braumann & Partner
Ähnliche Fachartikel
-
von diesem Autor:
- Scheidungskosten absetzbar!