Sorgerecht
Das Bundesverfassungsgericht hat am 03.08.2010 die Stellung des nichtehelichen Kindesvaters nachhaltig gestärkt. Während bisher die nicht verheiratete Mutter ohne anderslautende Erklärung gegenüber dem Jugendamt automatisch die alleinige elterliche Sorge für das Kind inne hatte, kann nun auch bei Altfällen der Kindesvater bei Gericht beantragen, dass ihm die gemeinsame elterliche Sorge zusammen mit der Kindesmutter übertragen wird. Unverheiratete Väter sollten daher möglichst sofort einen Fachanwalt für Familienrecht konsultieren, damit ein entsprechender Antrag beim zuständigen Familiengericht gestellt werden kann. Hierfür dürfte bei Vorliegen der wirtschaftlichen Voraussetzungen auch unproblematisch Verfahrenskostenhilfe durch das Gericht zu bewilligen sein, da die Erfolgsaussichten nach der Verfassungsgerichtsentscheidung offensichtlich gegeben sind.
Also, stärken Sie Ihre rechtliche Stellung und handeln Sie jetzt!
Autor:
Stefan Scharfenberg
Rechtsanwaltskanzlei Stefan Scharfenberg
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